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Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG

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Rechtliche<br />

Grundlagen<br />

9.4.3 Kosten auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften<br />

Die Fondsgesellschaft wird sich planmäßig<br />

– zunächst mittelbar - an der Al-Alamia<br />

Trading FZC, einer Kapitalgesellschaft in<br />

den VAE, beteiligen. Die Al-Alamia Trading<br />

FZC wiederum hält eine 49%ige Beteiligung<br />

an der German General Hospital<br />

(Middle East) LLC, einer ebenfalls nach<br />

dem Recht der VAE gegründeten Kapitalgesellschaft,<br />

deren Zweck der Bau und der<br />

Betrieb eines deutschen Krankenhauses<br />

in Abu Dhabi (VAE) ist. Auf Ebene der<br />

beiden VAE-Gesellschaften fallen Kosten<br />

für die laufende Verwaltung einschließlich<br />

etwaiger Managementvergütungen<br />

an. Insbesondere die Krankenhaus-Betreibergesellschaft<br />

trägt alle Kosten des<br />

laufenden Krankenhausbetriebes und aller<br />

damit zusammenhängenden Aufgaben,<br />

wie zum Beispiel Sach- und Personalkosten.<br />

Gleiches gilt für den Betrieb der City-<br />

Klinik, die die Gesellschaft neben dem neu<br />

zu errichtenden Krankenhaus betreibt.<br />

Im Rahmen ihrer gesellschaftsrechtlichen<br />

Beteiligung, unmittelbar an der Al-Alamia<br />

Trading FZC und damit mittelbar an der<br />

German General Hospital (Middle East)<br />

LLC, wird die Fondsgesellschaft darauf achten,<br />

dass eine laufende Kostenkontrolle<br />

gewährleistet wird bzw. sich die laufenden<br />

Betriebskosten in marktüblicher Höhe<br />

entwickeln.<br />

9.4.4 Vermittlungsprovision und einmalige<br />

Vergütung der Anbieterin<br />

Die Fondsgesellschaft hat einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

mit der <strong>SHEDLIN</strong><br />

Capital <strong>AG</strong> geschlossen. Danach über-<br />

104<br />

nimmt die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> die Konzeption<br />

des Beteiligungsangebotes. Hierfür<br />

erhält sie eine einmalige Vergütung in<br />

Höhe von EUR 960.000 inkl. Umsatzsteuer.<br />

Des Weiteren übernimmt die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Capital <strong>AG</strong> die Einwerbung des Eigenkapitals<br />

der Fondsgesellschaft einschließlich<br />

Werbung und Marketing. Für diese Leistung<br />

erhält sie eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 12 % des einzuwerbenden<br />

Eigenkapitals zzgl. Agio. Weitere Provisionen,<br />

insbesondere erfolgsabhängige<br />

Vergütungen, werden von der Fondsgesellschaft<br />

nicht gezahlt.<br />

9.4.5 Mittelverwendungskontrolle<br />

Aufgaben, Rechtsgrundlage, wesentliche<br />

Rechte und Pflichten der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit einer<br />

unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

abgeschlossen. Danach dürfen die<br />

von den Anlegern auf das Treuhandkonto<br />

gezahlten Gelder nur dann an die Fondsgesellschaft<br />

weitergeleitet werden, wenn<br />

sämtliche im Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

vorgesehenen Voraussetzungen<br />

zur ordnungsgemäßen Verwendung der<br />

Anlegergelder erfüllt sind. Hierzu gehören<br />

im Wesentlichen die Vorlage des abgeschlossenen<br />

Beteiligungsvertrages mit der<br />

Al-Alamia Trading FZC bzw. entsprechende<br />

Anteilsübertragungsverträge sowie der<br />

Eintritt der Fälligkeit der sonstigen prospektierten<br />

Kosten. Hierdurch wird eine<br />

nicht prospektgemäße Verwendung der<br />

Anlegergelder ausgeschlossen. Die Mit-

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