Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG
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Rechtliche<br />
Grundlagen<br />
9.4.3 Kosten auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften<br />
Die Fondsgesellschaft wird sich planmäßig<br />
– zunächst mittelbar - an der Al-Alamia<br />
Trading FZC, einer Kapitalgesellschaft in<br />
den VAE, beteiligen. Die Al-Alamia Trading<br />
FZC wiederum hält eine 49%ige Beteiligung<br />
an der German General Hospital<br />
(Middle East) LLC, einer ebenfalls nach<br />
dem Recht der VAE gegründeten Kapitalgesellschaft,<br />
deren Zweck der Bau und der<br />
Betrieb eines deutschen Krankenhauses<br />
in Abu Dhabi (VAE) ist. Auf Ebene der<br />
beiden VAE-Gesellschaften fallen Kosten<br />
für die laufende Verwaltung einschließlich<br />
etwaiger Managementvergütungen<br />
an. Insbesondere die Krankenhaus-Betreibergesellschaft<br />
trägt alle Kosten des<br />
laufenden Krankenhausbetriebes und aller<br />
damit zusammenhängenden Aufgaben,<br />
wie zum Beispiel Sach- und Personalkosten.<br />
Gleiches gilt für den Betrieb der City-<br />
Klinik, die die Gesellschaft neben dem neu<br />
zu errichtenden Krankenhaus betreibt.<br />
Im Rahmen ihrer gesellschaftsrechtlichen<br />
Beteiligung, unmittelbar an der Al-Alamia<br />
Trading FZC und damit mittelbar an der<br />
German General Hospital (Middle East)<br />
LLC, wird die Fondsgesellschaft darauf achten,<br />
dass eine laufende Kostenkontrolle<br />
gewährleistet wird bzw. sich die laufenden<br />
Betriebskosten in marktüblicher Höhe<br />
entwickeln.<br />
9.4.4 Vermittlungsprovision und einmalige<br />
Vergütung der Anbieterin<br />
Die Fondsgesellschaft hat einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
mit der <strong>SHEDLIN</strong><br />
Capital <strong>AG</strong> geschlossen. Danach über-<br />
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nimmt die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> die Konzeption<br />
des Beteiligungsangebotes. Hierfür<br />
erhält sie eine einmalige Vergütung in<br />
Höhe von EUR 960.000 inkl. Umsatzsteuer.<br />
Des Weiteren übernimmt die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Capital <strong>AG</strong> die Einwerbung des Eigenkapitals<br />
der Fondsgesellschaft einschließlich<br />
Werbung und Marketing. Für diese Leistung<br />
erhält sie eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 12 % des einzuwerbenden<br />
Eigenkapitals zzgl. Agio. Weitere Provisionen,<br />
insbesondere erfolgsabhängige<br />
Vergütungen, werden von der Fondsgesellschaft<br />
nicht gezahlt.<br />
9.4.5 Mittelverwendungskontrolle<br />
Aufgaben, Rechtsgrundlage, wesentliche<br />
Rechte und Pflichten der Mittelverwendungskontrolleurin<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit einer<br />
unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
abgeschlossen. Danach dürfen die<br />
von den Anlegern auf das Treuhandkonto<br />
gezahlten Gelder nur dann an die Fondsgesellschaft<br />
weitergeleitet werden, wenn<br />
sämtliche im Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
vorgesehenen Voraussetzungen<br />
zur ordnungsgemäßen Verwendung der<br />
Anlegergelder erfüllt sind. Hierzu gehören<br />
im Wesentlichen die Vorlage des abgeschlossenen<br />
Beteiligungsvertrages mit der<br />
Al-Alamia Trading FZC bzw. entsprechende<br />
Anteilsübertragungsverträge sowie der<br />
Eintritt der Fälligkeit der sonstigen prospektierten<br />
Kosten. Hierdurch wird eine<br />
nicht prospektgemäße Verwendung der<br />
Anlegergelder ausgeschlossen. Die Mit-