17.01.2013 Aufrufe

Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG

Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG

Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wichtige<br />

Verträge<br />

6. Die Treuhänderin ist zur Einzahlung einer gem. § 4 Ziffer 3 erhöhten Kommandit-<br />

einlage nur insoweit verpflichtet, als Anleger ihr entsprechende Mittel zur Verfügung<br />

gestellt haben.<br />

7. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt, einen Treugeber, der seine<br />

fällige Einlage trotz schriftlicher Mahnung nach Fristsetzung und Ausschließungsandro-<br />

hung nicht oder teilweise nicht erbringt, durch schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft<br />

ganz oder teilweise auszuschließen, ohne dass es insoweit eines Gesellschafterbeschlusses<br />

bedarf. Insoweit ist die geschäftsführende Kommanditistin ermächtigt, die<br />

Treuhänderin anteilig mit dem Teil ihrer Kommanditbeteiligung aus der Gesellschaft<br />

auszuschließen, der auf den säumigen und ausgeschlossenen Treugeber entfällt. § 4<br />

Ziffer 4 gilt entsprechend.<br />

8. Kommt ein Treugeber seiner Verpflichtung zur Einzahlung der von ihm übernommenen<br />

Einlage nicht fristgemäß nach, so befindet er sich ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit<br />

in Verzug. Dem Treugeber entstehen in diesem Falle ohne weitere Mahnungen<br />

Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem zum Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden<br />

Basiszinssatz gem. § 247 BGB.<br />

9. Die Treugeber sind berechtigt, sich selbst als Kommanditisten der Gesellschaft in das<br />

Handelsregister eintragen zu lassen. Diese Eintragung setzt voraus, dass der jeweilige<br />

Treugeber zuvor der geschäftsführenden Kommanditistin eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregistervollmacht erteilt hat, welche über den Tod des Treugebers hinaus und<br />

unwiderruflich erteilt wird und zur Vornahme sämtlicher handelsregisterlicher Anmeldungen,<br />

welche die Gesellschaft betreffen können, ermächtigt.<br />

Die mit der eigenen Handelsregistereintragung eines Treugebers entstehenden Kosten<br />

sind von diesem zu tragen.<br />

10. Sofern sich ein Treugeber selbst als Kommanditist in das Handelsregister eintragen<br />

lässt, setzt sich das Treuhandverhältnis mit der Treuhänderin als Verwaltungstreuhand<br />

fort. Das Nähere regelt der Treuhand- und Verwaltungsvertrag.<br />

130<br />

§ 6<br />

HAFTUNG DER GESELLSCHAFTER, NACHSCHUSSPFLICHT<br />

1. Die Haftung der als Kommanditisten bzw. Treugeber beitretenden Anleger für Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft ist gegenüber Gläubigern der Gesellschaft auf die Höhe<br />

der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage beschränkt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!