Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG
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Steuerliche<br />
Grundlagen<br />
gesetzes werden sich u.a. die Wertansätze<br />
für den gemeinen Wert von GmbH-Anteilen<br />
gegenüber dem bisherigen Recht<br />
erhöhen. Da es sich lediglich um den<br />
ersten Gesetzentwurf handelt, ist noch mit<br />
weiteren Änderungen zu rechnen.<br />
Die Fondsgesellschaft erzielt Einkünfte<br />
aus Vermögensverwaltung. Der schenkung-<br />
oder erbschaftsteuerliche Wert<br />
eines Anteils an der Fondsgesellschaft ist<br />
deshalb in der gleichen Weise zu ermitteln,<br />
als wenn der Anleger die einzelnen<br />
Vermögensgegenstände der Fondsgesellschaft<br />
in seinem Privatvermögen besitzen<br />
würde.<br />
Hieraus folgt, dass zum Fondsvermögen<br />
gehörende Anteile an Kapitalgesellschaften,<br />
die nicht an einer Börse notiert<br />
sind, primär aus zeitnahen Anteilsverkäufen<br />
abzuleiten sind. Liegen solche Anteilsverkäufe<br />
nicht vor, ist nach dem o.g.<br />
Gesetzesentwurf eine Bewertung nach<br />
einem vereinfachten Ertragswertverfahren<br />
vorgesehen. Einzelheiten des Bewertungsverfahrens<br />
sollen in einer Rechtsverordnung<br />
geregelt werden. Es ist in jedem<br />
Fall davon auszugehen, dass die neuen<br />
Bewertungsvorschriften im Vergleich zur<br />
bisherigen Rechtslage zu einem höheren<br />
Wertansatz von Beteiligungen an nicht<br />
börsennotierten Kapitalgesellschaften<br />
führen werden.<br />
Ob der Gesetzesentwurf in der vorliegenden<br />
Fassung letztendlich in Kraft tritt,<br />
ist aufgrund der anhaltenden politischen<br />
Diskussion derzeit noch offen.<br />
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