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Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG

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Beteiligung gegenüber der Prospektprognose<br />

verschlechtern sollte, besteht die<br />

Möglichkeit, dass die Ausschüttungen den<br />

Kapitaldienst des in Anspruch genommenen<br />

Kredits nicht decken bzw. nicht<br />

zu den Fälligkeitsterminen der Zins- und<br />

Tilgungsraten zur Verfügung stehen. Bei<br />

einem eventuellen Totalverlust ist der<br />

Anleger weiterhin zur Rückzahlung seiner<br />

Darlehensschuld verpflichtet.<br />

4.2.2 Haftung<br />

Die Haftung eines Kommanditisten ist<br />

während der Beteiligung ausgeschlossen,<br />

sofern die im Handelsregister eingetragene<br />

Hafteinlage geleistet wurde. Werden<br />

jedoch die Kapitalanteile durch Entnahmen<br />

unter die eingezahlte Hafteinlage<br />

gemindert, lebt die Haftung gemäß §<br />

172 Abs. 4 HGB bis maximal in Höhe der<br />

im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage<br />

wieder auf. Gleiches gilt, sofern<br />

Entnahmen – auch auf Gewinne – getätigt<br />

werden, während der Kapitalanteil<br />

des Kommanditisten durch Verluste unter<br />

den Betrag der eingezahlten Hafteinlage<br />

gemindert ist.<br />

4.2.3 Sonstige Haftungstatbestände<br />

Aus der Gesellschaft ausgeschiedene Ge-<br />

sellschafter haften für Verbindlichkeiten,<br />

die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens<br />

aus der Gesellschaft begründet waren.<br />

Dies gilt für die Dauer von fünf Jahren ab<br />

dem Ende des Tages, an dem das Ausscheiden<br />

in das Handelsregister eingetragen<br />

wird.<br />

Weiterhin ist auf das Risiko hinzuweisen,<br />

dass bei einem Schadensfall in den<br />

VAE der Sachverhalt der Schädigung nicht<br />

versicherbar sein kann oder der Versicherungsschutz<br />

aus irgendwelchen Gründen<br />

versagt werden oder nicht ausreichend<br />

sein könnte. Es ist nicht auszuschließen,<br />

dass es zu einer Nichtanerkennung der<br />

Haftungsbeschränkung der Kommanditisten<br />

nach deutschem Recht kommen<br />

kann. In diesen Fällen könnte es zu einer<br />

weiteren Inanspruchnahme der Kommanditisten,<br />

auch über die Kommanditeinlage<br />

hinaus, kommen.<br />

4.2.4 Steuerrecht<br />

Die steuerliche Konzeption des vorlie-<br />

genden Beteiligungsangebotes sowie die<br />

Darstellung der steuerlichen Grundlagen<br />

in diesem Prospekt beruhen auf den zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden<br />

Steuergesetzen, der veröffentlichten<br />

Rechtsprechung sowie den aktuellen<br />

veröffentlichten Auffassungen der Finanzverwaltung.<br />

Alle Ausführungen zur steuerlichen Konzeption<br />

und zu den steuerlichen Folgen<br />

einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

geben die Auffassung der steuerlichen Berater<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Middle East Health Care<br />

1 GmbH & Co. KG wieder, beruhen jedoch<br />

nicht auf einer verbindlichen Auskunft der<br />

zuständigen Finanzbehörden. Insoweit<br />

kann keine Gewähr dafür übernommen<br />

werden, dass die derzeit geltenden und im<br />

Prospekt dargestellten steuerlichen Regelungen<br />

für die Fondslaufzeit in unveränderter<br />

Form fortbestehen. Die steuerliche<br />

Behandlung der Einkünfte aus der Fondsgesellschaft<br />

beim einzelnen Anleger steht<br />

erst nach endgültiger Bestandskraft der<br />

19<br />

Wesentliche<br />

Risiken<br />

der Beteiligung

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