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Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG

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versehene Person(en) vertreten zu lassen.<br />

Als Treugeber mittelbar über die Treuhänderin<br />

beteiligte Anleger sind berechtigt,<br />

der Treuhänderin Weisungen hinsichtlich<br />

der Ausübung ihres Stimmrechts in der<br />

Gesellschafterversammlung zu erteilen.<br />

Sowohl unmittelbar beteiligte Kommanditisten<br />

als auch mittelbar als Treugeber<br />

beteiligte Anleger haben nach dem<br />

Gesellschafts- und dem Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag weitgehende Mitwirkungs-<br />

und Informationsrechte. So haben<br />

die Gesellschafter das Recht, Einsicht in die<br />

Geschäftsunterlagen der Gesellschaft zu<br />

verlangen und entsprechende Auskünfte<br />

zu den Angelegenheiten der Gesellschaft<br />

zu erhalten.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn die anwesenden oder<br />

vertretenen Gesellschafter zusammen über<br />

mindestens 50 % des Kommanditkapitals<br />

verfügen. Im schriftlichen Beschlussverfahren<br />

ist die Beschlussfähigkeit stets<br />

gegeben, unabhängig von der Anzahl der<br />

wirksam ausgeübten Stimmrechte.<br />

Die einzelnen Beschlussgegenstände regelt<br />

§ 10 des Gesellschaftsvertrages, der diesem<br />

Prospekt auf Seite 126 ff. beigefügt ist. Die<br />

Gesellschafter beschließen in der Regel mit<br />

der einfachen Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen. Hiervon abweichend bedürfen<br />

insbesondere die Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />

und die Auflösung der<br />

Gesellschaft einer Dreiviertelmehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen sowie der ausdrücklichen<br />

Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin.<br />

9.6.3 Beendigung der Beteiligung,<br />

Kündigung, Ausscheiden aus der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte<br />

Dauer geschlossen. Eine Kündigung<br />

des Gesellschaftsverhältnisses durch die<br />

Kommanditisten/Treugeber ist mit einer<br />

Frist von sechs Monaten, erstmals zum 31.<br />

Dezember 2014, möglich. Davon unberührt<br />

bleibt die Kündigung aus wichtigem<br />

Grund.<br />

Ein Gesellschafter kann auch durch Ausschluss<br />

aus der Gesellschaft ausscheiden.<br />

Die Gesellschaft wird dann grundsätzlich<br />

ohne den ausgeschiedenen Gesellschafter<br />

fortgesetzt. Ein Gesellschafter kann aus<br />

der Gesellschaft ausgeschlossen werden,<br />

wenn er seinen Einzahlungsverpflichtungen<br />

nicht nachkommt. Darüber hinaus<br />

scheidet er aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

über sein Vermögen das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder die Eröffnung mangels<br />

Masse abgelehnt oder sein Auseinandersetzungsguthaben<br />

gepfändet wird und<br />

die Gesellschaft gem. § 135 HGB wirksam<br />

kündigt. Entsprechend scheidet anteilig<br />

die Treuhandkommanditistin aus, sofern<br />

der Ausschluss in der Person eines Treugebers<br />

begründet liegt.<br />

9.6.4 Verfügungen über die Beteiligung<br />

an der Gesellschaft<br />

Die Anleger können ihre Beteiligung an<br />

der Gesellschaft mit schriftlicher Zustimmung<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

zu Beginn bzw. zum Ende eines<br />

Kalendervierteljahres auf dem Weg der<br />

Abtretung übertragen. Die Zustimmung<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

107<br />

Rechtliche<br />

Grundlagen

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