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Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG

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25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und<br />

ggf. Kirchensteuer. Die neuen Regelungen<br />

sind auf Anteile an Kapitalgesellschaften<br />

anzuwenden, die nach dem 31.12.2008<br />

erworben werden.<br />

Die Fondsgesellschaft wird die Beteiligung<br />

an der Al-Alamia noch im Jahr 2008<br />

erwerben, sodass das neue Recht auf diese<br />

Beteiligung nicht anzuwenden ist. Für Beteiligungen,<br />

die noch vor dem 01.01.2009<br />

angeschafft wurden, gilt hinsichtlich der<br />

Besteuerung eines Veräußerungsgewinns<br />

noch die alte Rechtslage (vgl. oben unter<br />

Buchstabe a). Das bedeutet, dass Gewinne<br />

aus der Veräußerung von Beteiligungen<br />

an Kapitalgesellschaften steuerfrei sind,<br />

sofern die Beteiligung zum Zeitpunkt der<br />

Veräußerung länger als ein Jahr gehalten<br />

wurde und der Veräußerer an der Gesellschaft<br />

zu weniger als 1 % beteiligt war.<br />

Veräußert die Fondsgesellschaft ihre<br />

Beteiligung an der Al-Alamia Trading FZC<br />

später als ein Jahr nach Anschaffung oder<br />

veräußert ein Anleger seine Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft später als ein<br />

Jahr nach seinem Beitritt zur Gesellschaft,<br />

so ist ein entstehender Veräußerungsgewinn<br />

für den Anleger in jedem Fall steuerfrei,<br />

wenn der Anleger an Al-Alamia<br />

mittelbar zu weniger als 1 % beteiligt war.<br />

Voraussetzung ist jedoch, dass der Anleger<br />

der Fondsgesellschaft vor dem 01.01.2009<br />

beigetreten ist und die Fondsgesellschaft<br />

selbst die Beteiligung an der Al-Alamia<br />

Trading FZC ebenfalls vor dem 01.01.2009<br />

erworben hat.<br />

Ist ein Anleger über die Fondsgesellschaft<br />

mittelbar zu mehr als 1 % an der<br />

Al-Alamia Trading FZC beteiligt, liegt eine<br />

wesentliche Beteiligung im Sinne von § 17<br />

EStG vor. Gewinne aus der Veräußerung<br />

von wesentlichen Beteiligungen unterliegen<br />

ab 2009 nicht der Abgeltungssteuer,<br />

sondern dem sogenannten Teileinkünfteverfahren.<br />

Danach ist ein entstehender<br />

Veräußerungsgewinn zu 60 % der normalen<br />

tariflichen Einkommensbesteuerung<br />

beim Anleger zu unterwerfen. Dies gilt<br />

unabhängig davon, ob der Anleger der<br />

Fondsgesellschaft noch im Jahr 2008 oder<br />

später beitritt.<br />

11.6 Abzugsfähigkeit von<br />

Aufwendungen<br />

11.6.1 Aufwendungen in der Gründungsphase<br />

Steuerlich gehören die Aufwendungen<br />

der Gesellschaft für die Gründung, die<br />

Konzeption und die Einwerbung des<br />

Eigenkapitals nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

in analoger Anwendung des<br />

BMF-Schreibens vom 20.10.2003 – IV C<br />

3 – S 2253a – 48/03 (BStBl I 2003, S. 546)<br />

überwiegend zu den Anschaffungskosten<br />

der Beteiligung an der Al-Alamia Trading<br />

FZC. Die Gründungskosten können deshalb<br />

in der steuerlichen Rechnung nicht<br />

als sofort abziehbarer Aufwand berücksichtigt<br />

werden. Sie gehören zu den<br />

steuerlichen Anschaffungsnebenkosten für<br />

die Beteiligung, die sich nicht bzw. erst bei<br />

einer Veräußerung der Beteiligung auswirken.<br />

121<br />

Steuerliche<br />

Grundlagen

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