Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG
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25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und<br />
ggf. Kirchensteuer. Die neuen Regelungen<br />
sind auf Anteile an Kapitalgesellschaften<br />
anzuwenden, die nach dem 31.12.2008<br />
erworben werden.<br />
Die Fondsgesellschaft wird die Beteiligung<br />
an der Al-Alamia noch im Jahr 2008<br />
erwerben, sodass das neue Recht auf diese<br />
Beteiligung nicht anzuwenden ist. Für Beteiligungen,<br />
die noch vor dem 01.01.2009<br />
angeschafft wurden, gilt hinsichtlich der<br />
Besteuerung eines Veräußerungsgewinns<br />
noch die alte Rechtslage (vgl. oben unter<br />
Buchstabe a). Das bedeutet, dass Gewinne<br />
aus der Veräußerung von Beteiligungen<br />
an Kapitalgesellschaften steuerfrei sind,<br />
sofern die Beteiligung zum Zeitpunkt der<br />
Veräußerung länger als ein Jahr gehalten<br />
wurde und der Veräußerer an der Gesellschaft<br />
zu weniger als 1 % beteiligt war.<br />
Veräußert die Fondsgesellschaft ihre<br />
Beteiligung an der Al-Alamia Trading FZC<br />
später als ein Jahr nach Anschaffung oder<br />
veräußert ein Anleger seine Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft später als ein<br />
Jahr nach seinem Beitritt zur Gesellschaft,<br />
so ist ein entstehender Veräußerungsgewinn<br />
für den Anleger in jedem Fall steuerfrei,<br />
wenn der Anleger an Al-Alamia<br />
mittelbar zu weniger als 1 % beteiligt war.<br />
Voraussetzung ist jedoch, dass der Anleger<br />
der Fondsgesellschaft vor dem 01.01.2009<br />
beigetreten ist und die Fondsgesellschaft<br />
selbst die Beteiligung an der Al-Alamia<br />
Trading FZC ebenfalls vor dem 01.01.2009<br />
erworben hat.<br />
Ist ein Anleger über die Fondsgesellschaft<br />
mittelbar zu mehr als 1 % an der<br />
Al-Alamia Trading FZC beteiligt, liegt eine<br />
wesentliche Beteiligung im Sinne von § 17<br />
EStG vor. Gewinne aus der Veräußerung<br />
von wesentlichen Beteiligungen unterliegen<br />
ab 2009 nicht der Abgeltungssteuer,<br />
sondern dem sogenannten Teileinkünfteverfahren.<br />
Danach ist ein entstehender<br />
Veräußerungsgewinn zu 60 % der normalen<br />
tariflichen Einkommensbesteuerung<br />
beim Anleger zu unterwerfen. Dies gilt<br />
unabhängig davon, ob der Anleger der<br />
Fondsgesellschaft noch im Jahr 2008 oder<br />
später beitritt.<br />
11.6 Abzugsfähigkeit von<br />
Aufwendungen<br />
11.6.1 Aufwendungen in der Gründungsphase<br />
Steuerlich gehören die Aufwendungen<br />
der Gesellschaft für die Gründung, die<br />
Konzeption und die Einwerbung des<br />
Eigenkapitals nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
in analoger Anwendung des<br />
BMF-Schreibens vom 20.10.2003 – IV C<br />
3 – S 2253a – 48/03 (BStBl I 2003, S. 546)<br />
überwiegend zu den Anschaffungskosten<br />
der Beteiligung an der Al-Alamia Trading<br />
FZC. Die Gründungskosten können deshalb<br />
in der steuerlichen Rechnung nicht<br />
als sofort abziehbarer Aufwand berücksichtigt<br />
werden. Sie gehören zu den<br />
steuerlichen Anschaffungsnebenkosten für<br />
die Beteiligung, die sich nicht bzw. erst bei<br />
einer Veräußerung der Beteiligung auswirken.<br />
121<br />
Steuerliche<br />
Grundlagen