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Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG

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Wichtige<br />

Verträge<br />

136<br />

§ 12<br />

ERGEBNISVERTEILUNG<br />

1. a) „Voll-Rückzahlung“ ist der Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft Ausschüttungen an<br />

die Anleger in Höhe der insgesamt gezeichneten Kommanditeinlagen ohne Agio<br />

zuzüglich der Vorzugsrendite geleistet hat.<br />

b) „Vorzugsrendite“ ist eine rechnerische, interne Verzinsung der von den Gesell-<br />

schaftern gezeichneten und geleisteten Kommanditeinlagen ohne Agio in Höhe<br />

von 12 % p.a. für die Zeit der Kapitalbindung bei der Gesellschaft ab dem Zeit-<br />

punkt der Schließung der Gesellschaft (Berechnung nach der internen Zinsfuß-<br />

methode). Die Vorzugsrendite wird nur so weit und so lange berechnet, wie die<br />

Summe der geleisteten Kommanditeinlagen ohne Agio zuzüglich der Vorzugs-<br />

rendite die Summe der empfangenen Ausschüttungen übersteigt.<br />

c) „Bilanzgewinn“ ist der nach den handelsrechtlichen Bestimmungen ermittelte<br />

Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag zuzüglich der Entnahmen aus den Rück-<br />

lagen zugunsten des Bilanzgewinns gemäß § 275 Abs. 4 HGB. Die geschäfts-<br />

führende Kommanditistin ist berechtigt und verpflichtet, Rücklagen in der Höhe<br />

zugunsten des Bilanzgewinns aufzulösen, die gegebenenfalls erforderlich ist, um<br />

einen Bilanzgewinn in Höhe der im abgelaufenen Geschäftsjahr gemäß Ziffer 4<br />

und § 13 vorgenommenen Entnahmen und Ausschüttungen zu generieren.<br />

2. Bis zur Voll-Rückzahlung wird der Bilanzgewinn der Gesellschaft nach Bedienung<br />

der Ergebnisvorabanteile gem. Ziffern 4 und 5 und vorbehaltlich der Bestimmungen<br />

in den Ziffern 6 und 7 den Ergebnissonderkonten der Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer gezeichneten Kommanditeinlagen zueinander zugewiesen. Für das Geschäfts-<br />

jahr 2008 ist das gezeichnete Kommanditkapital – unabhängig vom Beitritt eines<br />

Gesellschafters – zum 31.12.2008 maßgeblich.<br />

3. Nach dem Zeitpunkt der Voll-Rückzahlung wird der Bilanzgewinn der Gesellschaft<br />

wie folgt den Gesellschaftern zugewiesen:<br />

a) Zunächst werden aus dem Bilanzgewinn die Ergebnisvorabanteile gem. nachstehen-<br />

der Ziffer 4 den Berechtigten zugewiesen.<br />

b) Der danach verbleibende Bilanzgewinn der Gesellschaft wird im Verhältnis 60:40 auf<br />

die Anleger (Treugeber) und die <strong>SHEDLIN</strong> Holding GmbH verteilt.<br />

4. Im Rahmen der jährlichen Ergebnisverteilung stehen folgenden Gründungsgesell-<br />

schaftern ab dem ersten Geschäftsjahr nachstehende Ergebnisvorabanteile zu:<br />

a) der persönlich haftenden Gesellschafterin in Höhe von 0,25 % p.a., bezogen auf das

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