Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG
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Wichtige<br />
Verträge<br />
136<br />
§ 12<br />
ERGEBNISVERTEILUNG<br />
1. a) „Voll-Rückzahlung“ ist der Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft Ausschüttungen an<br />
die Anleger in Höhe der insgesamt gezeichneten Kommanditeinlagen ohne Agio<br />
zuzüglich der Vorzugsrendite geleistet hat.<br />
b) „Vorzugsrendite“ ist eine rechnerische, interne Verzinsung der von den Gesell-<br />
schaftern gezeichneten und geleisteten Kommanditeinlagen ohne Agio in Höhe<br />
von 12 % p.a. für die Zeit der Kapitalbindung bei der Gesellschaft ab dem Zeit-<br />
punkt der Schließung der Gesellschaft (Berechnung nach der internen Zinsfuß-<br />
methode). Die Vorzugsrendite wird nur so weit und so lange berechnet, wie die<br />
Summe der geleisteten Kommanditeinlagen ohne Agio zuzüglich der Vorzugs-<br />
rendite die Summe der empfangenen Ausschüttungen übersteigt.<br />
c) „Bilanzgewinn“ ist der nach den handelsrechtlichen Bestimmungen ermittelte<br />
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag zuzüglich der Entnahmen aus den Rück-<br />
lagen zugunsten des Bilanzgewinns gemäß § 275 Abs. 4 HGB. Die geschäfts-<br />
führende Kommanditistin ist berechtigt und verpflichtet, Rücklagen in der Höhe<br />
zugunsten des Bilanzgewinns aufzulösen, die gegebenenfalls erforderlich ist, um<br />
einen Bilanzgewinn in Höhe der im abgelaufenen Geschäftsjahr gemäß Ziffer 4<br />
und § 13 vorgenommenen Entnahmen und Ausschüttungen zu generieren.<br />
2. Bis zur Voll-Rückzahlung wird der Bilanzgewinn der Gesellschaft nach Bedienung<br />
der Ergebnisvorabanteile gem. Ziffern 4 und 5 und vorbehaltlich der Bestimmungen<br />
in den Ziffern 6 und 7 den Ergebnissonderkonten der Gesellschafter im Verhältnis<br />
ihrer gezeichneten Kommanditeinlagen zueinander zugewiesen. Für das Geschäfts-<br />
jahr 2008 ist das gezeichnete Kommanditkapital – unabhängig vom Beitritt eines<br />
Gesellschafters – zum 31.12.2008 maßgeblich.<br />
3. Nach dem Zeitpunkt der Voll-Rückzahlung wird der Bilanzgewinn der Gesellschaft<br />
wie folgt den Gesellschaftern zugewiesen:<br />
a) Zunächst werden aus dem Bilanzgewinn die Ergebnisvorabanteile gem. nachstehen-<br />
der Ziffer 4 den Berechtigten zugewiesen.<br />
b) Der danach verbleibende Bilanzgewinn der Gesellschaft wird im Verhältnis 60:40 auf<br />
die Anleger (Treugeber) und die <strong>SHEDLIN</strong> Holding GmbH verteilt.<br />
4. Im Rahmen der jährlichen Ergebnisverteilung stehen folgenden Gründungsgesell-<br />
schaftern ab dem ersten Geschäftsjahr nachstehende Ergebnisvorabanteile zu:<br />
a) der persönlich haftenden Gesellschafterin in Höhe von 0,25 % p.a., bezogen auf das