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Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG

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Prognose-<br />

rechnungen<br />

7.2 Kapitalflussrechnung Anleger (Prognose)<br />

Nachfolgend wird eine prognostizierte Kapitalflussrechnung für eine beispielhafte<br />

Beteiligung in Höhe von EUR 100.000 zzgl. 5 % Agio dargestellt. Grundlage für das Berechnungsbeispiel<br />

ist die Liquiditätsprognose inkl. steuerlicher Ergebnisrechnung gem.<br />

Kapitel 7.1.<br />

Anlegerbetrachtung (Prognose)<br />

2008 2009 2010<br />

EUR EUR EUR<br />

1. Einzahlungen bzw. gebundenes Kapital inkl. Agio -104.415 -102.415 -99.357<br />

2. Gewinnausschüttung 0 0 798<br />

3. Steuerzahlung 585 0 -942<br />

4. Eigenkapitalrückzahlung 0 2.000 3.202<br />

5. Summe der Rückflüsse nach Steuern 585 2.000 3.058<br />

6. Haftungsvolumen 0 0 0<br />

88<br />

Gesamtrückfluss nach Steuern 176,7 %<br />

Rendite vor Steuern (IRR-Methode) 13,2 %<br />

Rendite nach Steuern (IRR-Methode) 10,9 %<br />

Erläuterungen:<br />

Zeile 1<br />

Als Einzahlungen werden im Jahr 2008<br />

die gezeichnete Kommanditeinlage eines<br />

Anlegers in Höhe von EUR 100.000 zzgl.<br />

5 % Agio berücksichtigt. Das gebundene<br />

Kapital ergibt sich aus der Differenz zwischen<br />

der eingezahlten Kommanditeinlage<br />

inkl. Agio und der Summe der kumulierten<br />

Rückflüsse nach Steuern (Zeile 5).<br />

Zeile 2<br />

Hier werden die Ausschüttungen an den<br />

Anleger dargestellt, soweit sie aus einem<br />

prognostizierten handelsrechtlichen Gewinn<br />

geleistet werden.<br />

Zeile 3<br />

Die Steuerzahlungen ergeben sich aus<br />

Zeile 33 der steuerlichen Ergebnisrech-<br />

nung und den dazugehörigen Erläuterungen<br />

in Kapitel 7.1.<br />

Zeile 4<br />

Sofern Ausschüttungen nicht entsprechende<br />

handelsrechtliche Gewinne in<br />

einem Jahr gegenüberstehen, handelt es<br />

sich bei diesen Ausschüttungen um Rückzahlungen<br />

des Eigenkapitals.<br />

Zeile 5<br />

Die Summe der Rückflüsse nach Steuern<br />

ergibt sich als Saldo der Zeilen 2, 3 und 4.<br />

Zeile 6<br />

Zum möglichen Haftungsvolumen vgl.<br />

die Ausführungen im Kapitel „Wesentliche<br />

Risiken der Beteiligung“, Abschnitt 4.2.2.<br />

Eine solche Haftung ergibt sich aus § 172<br />

HGB und ist denkbar, wenn und soweit<br />

durch Entnahmen/Ausschüttungen das Kapitalkonto<br />

des Anlegers unter die verein-

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