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Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG

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Wichtige<br />

Verträge<br />

c) Soweit die Gesellschaft Steuerabzugsbeträge (z.B. Quellensteuern, Kapitalertragsteu-<br />

er, Solidaritätszuschlag) für einen Gesellschafter verauslagt hat, sind die Beträge bei der<br />

nächsten Ausschüttung in Abzug zu bringen. Solche verauslagten Steuerabzugsbeträge<br />

werden als Entnahmen auf dem Kapitalkonto IV gebucht.<br />

2. Die für Ausschüttungen bzw. Entnahmen vorgesehene freie Liquidität steht zunächst<br />

den Berechtigten der Ergebnisvorabanteile gem. § 12 Ziffern 4 und 5 insgesamt und untereinander<br />

im Verhältnis der Ergebnisvorabanteile zueinander zu. Die danach verbleibende<br />

Liquidität wird unter Berücksichtigung der Regelungen zur Ergebnisverteilung (§<br />

12) an die Gesellschafter ausgeschüttet.<br />

138<br />

§ 14<br />

KOSTEN, VERGÜTUNGEN<br />

1. Die Gesellschaft trägt alle Kosten ihrer eigenen Verwaltung, soweit sie nicht gemäß<br />

den Bestimmungen der nachfolgenden Ziffer 2 von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

zu tragen sind. Zu den von der Gesellschaft zu tragenden Kosten zählen insbesondere<br />

die folgenden:<br />

a) die externen Kosten der Konzeption und Projektierung der Gesellschaft bis zu einem<br />

Betrag in Höhe von 2 % des gesamten gezeichneten Kommanditkapitals der<br />

Gesellschaft inkl. Umsatzsteuer, der Gründung sowie der Prospekterstellung und<br />

-prüfung (einschließlich Rechts- und Steuerberatung sowie Durchführung der<br />

Mittelverwendungskontrolle) bis zu einem Betrag in Höhe von 1 % des gesamten<br />

gezeichneten Kommanditkapitals der Gesellschaft inkl. Umsatzsteuer;<br />

b) die Kosten für Werbung, Marketing und Eigenkapitalvermittlung bis zu einem Betrag<br />

in Höhe von 12 % des gesamten gezeichneten Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />

zzgl. des von den beitretenden Anlegern gezahlten Agios;<br />

c) alle direkt zuordenbaren Kosten in Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Beteiligungen, insbesondere von 90 % der Anteile an der Al-Alamia<br />

Trading FZC (einschließlich Rechts-, Steuer- und sonstiger Beratungskosten); hierunter<br />

fällt auch die angemessene Kapitalausstattung der Beteiligungsgesellschaft, die<br />

zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen notwendig ist;<br />

d) die Kosten der Buchhaltung der Gesellschaft sowie der Erstellung und ggf. Prüfung<br />

des Jahresabschlusses der Gesellschaft;<br />

e) die Kosten der Erstellung, des Drucks und Versands von Berichten an die Gesellschafter<br />

sowie die Kosten für die Abhaltung von Gesellschafterversammlungen;<br />

f) die Kosten und Gebühren für die eigene Rechts-, Steuer- und sonstige Beratung der

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