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Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG

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Rechtliche<br />

Grundlagen<br />

9.8.3 Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervereinbarung<br />

für die Al-Alamia<br />

Trading FZC<br />

Die Al-Alamia Trading FZC ist eine Holding-Gesellschaft,<br />

die von den Initiatoren<br />

des Projektes mit dem Ziel gegründet<br />

worden ist, die für die Projektfinanzierung<br />

erforderlichen Finanzmittel zu beschaffen.<br />

Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in<br />

Höhe von VAE-Dirham (AED) 1.000.000.<br />

Das Stammkapital ist in 1.000 Anteile<br />

zu je AED 1.000 eingeteilt. 999 Anteile<br />

werden gegenwärtig von Herrn Kamaran<br />

Amin treuhänderisch für die Projektinitiatoren<br />

gehalten, ein Anteil von Herrn<br />

Oliver Schorn. Die Shedlin Middle East<br />

Health Care 1 GmbH & Co. KG wird nach<br />

erfolgreicher Einwerbung des Kommanditkapitals<br />

90 % der Anteile der Al-Alamia<br />

Trading FZC erwerben. Als Kaufpreis für<br />

diese Anteile wurden 90 % der bisher aufgelaufenen<br />

Projekt-Start-Up-Kosten vereinbart.<br />

Zu diesen bereits angefallenden<br />

Start-Up-Kosten zählen u. a. Projektierungs-<br />

und Planungskosten, Kosten der<br />

Gesellschaftsgründung sowie Kosten für<br />

die Erteilung öffentlicher Genehmigungen<br />

und Lizenzen. Anschaffungskosten der<br />

Anteile sind EUR 4,256 Mio. USD.<br />

Die darüber hinaus gehende Liquidität<br />

aus der Einwerbung des Kommanditkapitals<br />

wird die Fondsgesellschaft der<br />

Al-Alamia im Wege der Einzahlung in die<br />

Kapitalrücklage zur Verfügung stellen. Diese<br />

Mittel wird Al-Alamia an die GGH zur<br />

Finanzierung des Krankenhausbaus und<br />

des bereits ab 2008 laufenden Betriebs der<br />

City-Klinik in Abu Dhabi weiterleiten. Die<br />

Planungen gehen davon aus, dass die In-<br />

112<br />

vestitionskosten auf Ebene der GGH etwa<br />

US-Dollar 56.000.000 betragen werden.<br />

In der noch abzuschließenden Gesellschaftervereinbarung<br />

für die Al-Alamia<br />

Trading FZC werden zwischen der Fondsgesellschaft<br />

als Hauptgesellschafterin und<br />

den Projektinitiatoren, die das Management<br />

der Al-Alamia übernehmen werden,<br />

umfangreiche und detaillierte Regelungen<br />

zur laufenden Geschäftsführung, zur<br />

Besetzung und zu den Kompetenzen der<br />

Organe der Gesellschaft, zur Gewinnverteilung<br />

und zu Beschränkungen bei Verfügungen<br />

über Gesellschaftsanteile getroffen.<br />

Die Leitung der Gesellschaft obliegt<br />

der aus drei Mitgliedern bestehenden<br />

Geschäftsführung. Diese werden von der<br />

Gesellschafterversammlung bestellt und<br />

abberufen. Zu den ersten Geschäftsführern<br />

der Gesellschaft werden die Projekt-initiatoren<br />

bestellt. Es sind dies die Herren<br />

Kamaran Amin, Markus Eulig und Oliver<br />

Schorn. Die Fondsgesellschaft hat darüber<br />

hinaus das Recht, jederzeit einen weiteren<br />

Geschäftsführer zu bestellen. Macht sie<br />

von diesem Recht Gebrauch, besteht die<br />

Geschäftsführung aus vier Mitgliedern.<br />

Weiteres Organ der Gesellschaft ist die<br />

Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung<br />

fasst Beschlüsse mit<br />

der einfachen Mehrheit der Anteile. Sie<br />

ist unter anderem zuständig für die Bestellung,<br />

Abberufung und Entlastung von<br />

Geschäftsführern und die Erteilung von<br />

Weisungen an dieselben, die Feststellung<br />

des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung<br />

über die Verwendung des Bilanzgewinns<br />

sowie über die Änderung des

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