Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG
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Rechtliche<br />
Grundlagen<br />
9.8.3 Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervereinbarung<br />
für die Al-Alamia<br />
Trading FZC<br />
Die Al-Alamia Trading FZC ist eine Holding-Gesellschaft,<br />
die von den Initiatoren<br />
des Projektes mit dem Ziel gegründet<br />
worden ist, die für die Projektfinanzierung<br />
erforderlichen Finanzmittel zu beschaffen.<br />
Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in<br />
Höhe von VAE-Dirham (AED) 1.000.000.<br />
Das Stammkapital ist in 1.000 Anteile<br />
zu je AED 1.000 eingeteilt. 999 Anteile<br />
werden gegenwärtig von Herrn Kamaran<br />
Amin treuhänderisch für die Projektinitiatoren<br />
gehalten, ein Anteil von Herrn<br />
Oliver Schorn. Die Shedlin Middle East<br />
Health Care 1 GmbH & Co. KG wird nach<br />
erfolgreicher Einwerbung des Kommanditkapitals<br />
90 % der Anteile der Al-Alamia<br />
Trading FZC erwerben. Als Kaufpreis für<br />
diese Anteile wurden 90 % der bisher aufgelaufenen<br />
Projekt-Start-Up-Kosten vereinbart.<br />
Zu diesen bereits angefallenden<br />
Start-Up-Kosten zählen u. a. Projektierungs-<br />
und Planungskosten, Kosten der<br />
Gesellschaftsgründung sowie Kosten für<br />
die Erteilung öffentlicher Genehmigungen<br />
und Lizenzen. Anschaffungskosten der<br />
Anteile sind EUR 4,256 Mio. USD.<br />
Die darüber hinaus gehende Liquidität<br />
aus der Einwerbung des Kommanditkapitals<br />
wird die Fondsgesellschaft der<br />
Al-Alamia im Wege der Einzahlung in die<br />
Kapitalrücklage zur Verfügung stellen. Diese<br />
Mittel wird Al-Alamia an die GGH zur<br />
Finanzierung des Krankenhausbaus und<br />
des bereits ab 2008 laufenden Betriebs der<br />
City-Klinik in Abu Dhabi weiterleiten. Die<br />
Planungen gehen davon aus, dass die In-<br />
112<br />
vestitionskosten auf Ebene der GGH etwa<br />
US-Dollar 56.000.000 betragen werden.<br />
In der noch abzuschließenden Gesellschaftervereinbarung<br />
für die Al-Alamia<br />
Trading FZC werden zwischen der Fondsgesellschaft<br />
als Hauptgesellschafterin und<br />
den Projektinitiatoren, die das Management<br />
der Al-Alamia übernehmen werden,<br />
umfangreiche und detaillierte Regelungen<br />
zur laufenden Geschäftsführung, zur<br />
Besetzung und zu den Kompetenzen der<br />
Organe der Gesellschaft, zur Gewinnverteilung<br />
und zu Beschränkungen bei Verfügungen<br />
über Gesellschaftsanteile getroffen.<br />
Die Leitung der Gesellschaft obliegt<br />
der aus drei Mitgliedern bestehenden<br />
Geschäftsführung. Diese werden von der<br />
Gesellschafterversammlung bestellt und<br />
abberufen. Zu den ersten Geschäftsführern<br />
der Gesellschaft werden die Projekt-initiatoren<br />
bestellt. Es sind dies die Herren<br />
Kamaran Amin, Markus Eulig und Oliver<br />
Schorn. Die Fondsgesellschaft hat darüber<br />
hinaus das Recht, jederzeit einen weiteren<br />
Geschäftsführer zu bestellen. Macht sie<br />
von diesem Recht Gebrauch, besteht die<br />
Geschäftsführung aus vier Mitgliedern.<br />
Weiteres Organ der Gesellschaft ist die<br />
Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung<br />
fasst Beschlüsse mit<br />
der einfachen Mehrheit der Anteile. Sie<br />
ist unter anderem zuständig für die Bestellung,<br />
Abberufung und Entlastung von<br />
Geschäftsführern und die Erteilung von<br />
Weisungen an dieselben, die Feststellung<br />
des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung<br />
über die Verwendung des Bilanzgewinns<br />
sowie über die Änderung des