Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG
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Steuerliche<br />
Grundlagen<br />
rung anzugeben. Die Abgeltungssteuer<br />
wird dann im Rahmen des Veranlagungsverfahrens<br />
durch das Finanzamt erhoben.<br />
Sofern der persönliche Steuersatz des<br />
Anlegers niedriger ist als der Abgeltungssteuersatz,<br />
kann er beantragen, dass die<br />
Kapitaleinkünfte mit seinem persönlichen<br />
Steuersatz versteuert werden (sog. Günstigerprüfung).<br />
11.5.2 Besteuerung von Veräußer-<br />
ungsgewinnen<br />
120<br />
a) Bis 2008 zählen Veräußerungsge-<br />
winne nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen,<br />
sondern zu den sonstigen<br />
Einkünften gem. § 22 EStG, wenn es sich<br />
um private Veräußerungsgeschäfte im<br />
Sinne von § 23 EStG handelt (sogenannte<br />
Spekulationsgewinne). Da es sich bei der<br />
Fondsgesellschaft um eine vermögensverwaltende<br />
Personengesellschaft handelt,<br />
liegt ein privates Veräußerungsgeschäft im<br />
Hinblick auf die Beteiligung an der Al-Alamia<br />
vor, wenn entweder der Anleger seine<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft oder<br />
die Fondsgesellschaft ihre Beteiligung an<br />
der Al-Alamia veräußert.<br />
Im Falle der Veräußerung einer unwesentlichen<br />
Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft<br />
gilt im Jahr 2008 noch die<br />
bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr.<br />
Als unwesentliche Beteiligung gilt eine<br />
Beteiligungsquote von unter 1 %. Im vorliegenden<br />
Fall muss die mittelbare Beteiligung<br />
an der Al-Alamia unter 1 % liegen.<br />
Bei der Bemessung der einjährigen Spekulationsfrist<br />
kommt es auf den wirtschaftlichen<br />
Erwerb der Beteiligung durch den<br />
Anleger der Fondsgesellschaft an. Insofern<br />
liegt hier ein steuerfreier Veräußerungsgewinn<br />
nur dann vor, wenn zum Zeitpunkt<br />
der Veräußerung<br />
die Fondsgesellschaft die veräußerte<br />
Beteiligung an der Al-Alamia<br />
Trading FZC länger als ein Jahr<br />
gehalten hat und<br />
der Anleger seine Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt der<br />
Veräußerung der Beteiligung länger<br />
als ein Jahr gehalten hat.<br />
Da die Fondsgesellschaft die Beteiligung<br />
an Al-Alamia im Jahr 2008 erwerben wird<br />
und auch die Anleger der Fondsgesellschaft<br />
erst 2008 beitreten, unterliegt ein<br />
Veräußerungsgewinn aus einer eventuellen<br />
Beteiligungsveräußerung im Jahr<br />
2008 in jedem Fall der normalen Einkommensbesteuerung.<br />
Gleiches gilt für den<br />
Fall der Veräußerung einer wesentlichen<br />
Beteiligung im Sinne von § 17 EStG (mittelbare<br />
Beteiligung eines Anlegers von<br />
mehr als 1 % an der Al-Alamia Trading<br />
FZC).<br />
Sowohl im Falle der Veräußerung einer<br />
unwesentlichen Beteiligung als auch im<br />
Falle der Veräußerung einer wesentlichen<br />
Beteiligung gem. § 17 EStG ist der Veräußerungsgewinn<br />
im Jahr 2008 nach den Regelungen<br />
des Halbeinkünfteverfahrens zu<br />
versteuern, d.h. zu 50 % steuerpflichtig.<br />
b) Ab 2009 gehören Gewinne aus der<br />
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />
zu den Einkünften aus<br />
Kapitalvermögen. Gewinne aus Veräußerungsgeschäften<br />
unterliegen dann grundsätzlich<br />
unabhängig von etwaigen Haltefristen<br />
der Abgeltungssteuer von