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Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG

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Steuerliche<br />

Grundlagen<br />

rung anzugeben. Die Abgeltungssteuer<br />

wird dann im Rahmen des Veranlagungsverfahrens<br />

durch das Finanzamt erhoben.<br />

Sofern der persönliche Steuersatz des<br />

Anlegers niedriger ist als der Abgeltungssteuersatz,<br />

kann er beantragen, dass die<br />

Kapitaleinkünfte mit seinem persönlichen<br />

Steuersatz versteuert werden (sog. Günstigerprüfung).<br />

11.5.2 Besteuerung von Veräußer-<br />

ungsgewinnen<br />

120<br />

a) Bis 2008 zählen Veräußerungsge-<br />

winne nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen,<br />

sondern zu den sonstigen<br />

Einkünften gem. § 22 EStG, wenn es sich<br />

um private Veräußerungsgeschäfte im<br />

Sinne von § 23 EStG handelt (sogenannte<br />

Spekulationsgewinne). Da es sich bei der<br />

Fondsgesellschaft um eine vermögensverwaltende<br />

Personengesellschaft handelt,<br />

liegt ein privates Veräußerungsgeschäft im<br />

Hinblick auf die Beteiligung an der Al-Alamia<br />

vor, wenn entweder der Anleger seine<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft oder<br />

die Fondsgesellschaft ihre Beteiligung an<br />

der Al-Alamia veräußert.<br />

Im Falle der Veräußerung einer unwesentlichen<br />

Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft<br />

gilt im Jahr 2008 noch die<br />

bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr.<br />

Als unwesentliche Beteiligung gilt eine<br />

Beteiligungsquote von unter 1 %. Im vorliegenden<br />

Fall muss die mittelbare Beteiligung<br />

an der Al-Alamia unter 1 % liegen.<br />

Bei der Bemessung der einjährigen Spekulationsfrist<br />

kommt es auf den wirtschaftlichen<br />

Erwerb der Beteiligung durch den<br />

Anleger der Fondsgesellschaft an. Insofern<br />

liegt hier ein steuerfreier Veräußerungsgewinn<br />

nur dann vor, wenn zum Zeitpunkt<br />

der Veräußerung<br />

die Fondsgesellschaft die veräußerte<br />

Beteiligung an der Al-Alamia<br />

Trading FZC länger als ein Jahr<br />

gehalten hat und<br />

der Anleger seine Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt der<br />

Veräußerung der Beteiligung länger<br />

als ein Jahr gehalten hat.<br />

Da die Fondsgesellschaft die Beteiligung<br />

an Al-Alamia im Jahr 2008 erwerben wird<br />

und auch die Anleger der Fondsgesellschaft<br />

erst 2008 beitreten, unterliegt ein<br />

Veräußerungsgewinn aus einer eventuellen<br />

Beteiligungsveräußerung im Jahr<br />

2008 in jedem Fall der normalen Einkommensbesteuerung.<br />

Gleiches gilt für den<br />

Fall der Veräußerung einer wesentlichen<br />

Beteiligung im Sinne von § 17 EStG (mittelbare<br />

Beteiligung eines Anlegers von<br />

mehr als 1 % an der Al-Alamia Trading<br />

FZC).<br />

Sowohl im Falle der Veräußerung einer<br />

unwesentlichen Beteiligung als auch im<br />

Falle der Veräußerung einer wesentlichen<br />

Beteiligung gem. § 17 EStG ist der Veräußerungsgewinn<br />

im Jahr 2008 nach den Regelungen<br />

des Halbeinkünfteverfahrens zu<br />

versteuern, d.h. zu 50 % steuerpflichtig.<br />

b) Ab 2009 gehören Gewinne aus der<br />

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />

zu den Einkünften aus<br />

Kapitalvermögen. Gewinne aus Veräußerungsgeschäften<br />

unterliegen dann grundsätzlich<br />

unabhängig von etwaigen Haltefristen<br />

der Abgeltungssteuer von

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