Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG
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Wichtige<br />
Verträge<br />
FZC, in denen die Gesellschaft von der geschäftsführenden Kommanditistin vertreten<br />
wird. Die geschäftsführende Kommanditistin darf sich insoweit ihrerseits von geeigneten<br />
Personen vertreten lassen.<br />
132<br />
§ 8<br />
KAPITALKONTEN<br />
1. Für jeden Gesellschafter werden die folgenden Kapitalkonten geführt:<br />
a) ein Kapitalkonto I („Hafteinlagenkonto“),<br />
b) ein Kapitalkonto II („Rücklagenkonto“),<br />
c) ein Kapitalkonto III („Ergebnissonderkonto“) und<br />
d) ein Kapitalkonto IV („Entnahmekonto“).<br />
2. Auf dem Kapitalkonto I werden die Einzahlungen auf die im Handelsregister eingetragene<br />
Hafteinlage gebucht (§ 6 Ziffer 2). Diese bilden den Kapitalanteil eines Gesellschafters<br />
im Sinne des § 264 c Abs. 2 S. 1 Ziffer I HGB.<br />
Auf dem Kapitalkonto II werden Einzahlungen des die Hafteinlage übersteigenden<br />
Teils der gezeichneten Kommanditeinlage sowie die Einzahlung des Agios gebucht. Diese<br />
bilden die Rücklage im Sinne des § 264 c Abs. 2 S. 1 Ziffer II HGB.<br />
Auf dem Kapitalkonto III werden die jährlichen Ergebniszuweisungen einschließlich<br />
der Ergebnisvorabanteile gem. § 12 Ziffer 4 gebucht.<br />
Auf dem Kapitalkonto IV werden laufende Entnahmen und Ausschüttungen an die<br />
Gesellschafter einschließlich etwaiger verauslagter Steuerabzugsbeträge gebucht.<br />
3. Sämtliche Kapitalkonten sind weder im Soll noch im Haben verzinslich.<br />
§ 9<br />
GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG<br />
1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung soll einmal jährlich bis zum 31. Dezember<br />
nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres in Nürnberg abgehalten werden. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist berechtigt, für die Gesellschafterversammlung einen anderen<br />
Ort festzulegen. Entsprechend § 10 Ziffer 3 dieses Vertrages kann die Gesellschafterversammlung<br />
auch im schriftlichen oder fernschriftlichen Verfahren durchgeführt<br />
werden.<br />
2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der geschäftsführenden