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Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG

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genommen worden. Der Gesellschaftsvertrag ist Bestandteil dieses Vertrages.<br />

4. Der Treugeber ist verpflichtet, den in seiner Beitrittserklärung genannten Zeichnungsbetrag<br />

an die Treuhänderin auf das in der Beitrittserklärung genannte und von der<br />

Treuhänderin eingerichtete Treuhandkonto einzuzahlen.<br />

5. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die auf das Treuhandkonto eingezahlten Beträge<br />

ausschließlich zur Leistung der im Hinblick auf die Beitrittserklärung des Treugebers<br />

übernommenen Pflichteinlage zu verwenden.<br />

§ 3<br />

WEISUNGSRECHT<br />

1. Der Treugeber ist berechtigt, der Treuhänderin Weisungen hinsichtlich der Ausübung<br />

des Stimmrechtes bei der Fassung von Beschlüssen für die Fondsgesellschaft zu erteilen.<br />

Die Treuhänderin ist verpflichtet, diese Weisungen zu berücksichtigen und ihr Stimmrecht<br />

entsprechend auszuüben.<br />

2. Die Treuhänderin ist verpflichtet, vor jeder ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

der Fondsgesellschaft die Weisungen des Treugebers einzuholen. Sofern die Treuhänderin<br />

trotz Nachfrage keine Weisungen des Treugebers erhält, wird die Treuhänderin ihr<br />

Stimmrecht entsprechend dem mitgeteilten Abstimmungsvorschlag, im Übrigen nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen ausüben.<br />

3. Der Treugeber erteilt der Treuhänderin hiermit Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts<br />

auf der Gesellschafterversammlung unter Berücksichtigung vorstehender Ziffern<br />

1. und 2.<br />

4. Eine Handlung der Treuhänderin, für die eine Zustimmung des Treugebers erforderlich<br />

ist, darf von der Treuhänderin in Fällen unabweisbarer Dringlichkeit ohne eine solche<br />

Zustimmung vorgenommen werden, wenn dies nach ihrem eigenen, pflichtgemäßen<br />

Ermessen für die Gesellschaft erforderlich ist. Sie hat über ein solches selbstständiges<br />

Handeln dem Treugeber unverzüglich zu berichten.<br />

§ 4<br />

Herausgabepflicht<br />

Die Treuhänderin ist auf entsprechendes Verlangen des Treugebers verpflichtet, die von<br />

149<br />

Wichtige<br />

Verträge

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