Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG
Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG
Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gesellschafter ausreichend.<br />
In den Fällen des Satzes 1 ändern sich die Planzahlen der vorstehenden Mittelverwen-<br />
dung (§ 3) entsprechend (quotal) in Abhängigkeit des zum Zeitpunkt der Schließung der<br />
Gesellschaft gezeichneten Kommanditkapitals. Gleiches gilt in den Fällen der zusätzlichen<br />
Kapitalerhöhung gem. Ziffer 3 Satz 2.<br />
6. Alle Gründungskommanditisten werden in voller Höhe ihrer Pflichteinlage in das Han-<br />
delsregister eingetragen.<br />
§ 5<br />
BETEILIGUNG ALS TREUGEBER<br />
1. Soweit die Treuhänderin Kommanditeinlagen für Treugeber übernimmt, hält und<br />
verwaltet sie diese nach Maßgabe eines von ihr mit ihren Treugebern separat abzuschließenden<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages (Vollrechtstreuhand).<br />
Die Treugeber werden im Verhältnis zur Gesellschaft, soweit gesetzlich zulässig, wie<br />
Kommanditisten behandelt.<br />
2. Der Beitritt der Treugeber zur Gesellschaft wird im Innenverhältnis wirksam durch<br />
Unterzeichnung der Beitrittserklärung durch den Treugeber und Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die Treuhänderin. Im Außenverhältnis wird die Aufnahme als Kommanditist<br />
wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister. Bis dahin werden die Anleger<br />
wie atypisch stille Gesellschafter behandelt, wobei alle Regelungen dieses Vertrages in<br />
dieser Zeit sinngemäß anzuwenden sind.<br />
3. Soweit beitretende Anleger sich an der Kommanditgesellschaft beteiligen, ist die Ein-<br />
lage auf das in der Beitrittserklärung angegebene Treuhandkonto einzuzahlen.<br />
4. Die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH darf Auszahlungen von diesem Treuhandkonto zugun-<br />
sten der Kommanditgesellschaft nur im Rahmen des Investitions- und Finanzplans gem.<br />
§ 3 nach Freigabe durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß separat abgeschlossenem<br />
Mittelfreigabevertrag vornehmen.<br />
5. Soweit Eigenmittel der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2009 nicht in Anspruch ge-<br />
nommen werden, sind sie an die Gesellschafter (Treugeber) unter Berücksichtigung einer<br />
angemessenen Liquiditätsreserve zurückzuzahlen.<br />
129<br />
Wichtige<br />
Verträge