Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG
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Wichtige<br />
Verträge<br />
schaft. Im Übrigen kann dieser Vertrag aus wichtigem Grund von beiden Seiten jederzeit<br />
fristlos gekündigt werden.<br />
2. Hat der Prüfer eine Kündigung dieses Vertrages zu vertreten, so beschränkt sich sein<br />
Entgeltanspruch auf einen dem bereits erbrachten Teil der Leistungen entsprechenden<br />
Honoraranteil. Hat die Treuhänderin die Kündigung zu vertreten, so hat der Prüfer<br />
einen Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen<br />
wegen der vorzeitigen Beendigung seiner Tätigkeit; die Höhe dieser ersparten<br />
Aufwendungen wird mit 40 % des Honorars für den noch nicht erbrachten Teil der<br />
Leistungen des Prüfers vereinbart.<br />
Sofern Eigenmittel der Beteiligungsgesellschaft nicht bis zum 31.12.2009 im Rahmen des<br />
Investitions- und Finanzplanns gem. § 3 des Gesellschaftsvertrgs der Beteiligungsgesellschaft<br />
verwendet worden sind, sind diese unter Beachtung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />
an die Anleger zurückzuzahlen.<br />
158<br />
§ 6<br />
Vergütung<br />
1. Für die Tätigkeit gem. § 1 erhält der Prüfer von der Beteiligungsgesellschaft eine Vergütung<br />
in Höhe von 0,1 % (in Worten: null Komma eins vom Hundert), bezogen auf das<br />
einzuwerbende Kommanditkapital von EUR 47.995.000 folglich einen Betrag von EUR<br />
47.995 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
2. Die Vergütung gem. Ziff. 1 wird wie folgt zur Zahlung fällig:<br />
a. 50 %, mithin also EUR 23.997,50 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zum<br />
31.07.2008<br />
b. 50 %, mithin also EUR 23.997,50 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zum<br />
31.12.2008<br />
3. Die Vergütung gem. Ziff. 1 und die Zahlungsmodalitäten gem. Ziff. 2 ändern sich entsprechend,<br />
wenn die Beteiligungsgesellschaft bei der Einwerbung des Kommanditkapitals<br />
von der Ausnutzung der Überplatzierungsreserve gem. § 4 Ziff. 3 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft Gebrauch macht.