Open Source Jahrbuch 2008 - Business Linux Hanse Network
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öffnet, indem sie eine erweiterte Kompatibilität durch die mögliche Verknüpfung mit<br />
Konkurrenzprodukten gewährleistet.<br />
Ein weiteres Ereignis mag Anlass geben, den Fall Microsoft gerade im Zusammenhang<br />
mit <strong>Open</strong> <strong>Source</strong> zu betrachten: Der �������� ���������, einst von Microsoft<br />
als ernsthafte Konkurrenz wahrgenommen und, abgesehen von einem anfänglichen<br />
Marktanteil von bis zu 85 Prozent, auch durch seine Rolle bei der Eröffnung des Verfahrens<br />
gegen Microsoft in den USA bekannt geworden, ist am Ende. 2 Schon ab dem<br />
Jahr 1999 hatte Microsoft durch seinen Internet Explorer den Browsermarkt wieder<br />
unter Kontrolle; nun stellt der derzeitige Inhaber des �������� ���������, ���, zum<br />
1. 2. <strong>2008</strong> die Veröffentlichung der Sicherheitsupdates ein.<br />
Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, welche Erkenntnisse das Verfahren<br />
gegen Microsoft für die Beurteilung zukünftiger, ähnlich gelagerter Fälle aus der<br />
Sicht des Kartell- und Urheberrechts gebracht hat. Gibt es nunmehr klare Tatbestandsvoraussetzungen<br />
für die Erteilung einer Zwangslizenz nach Art. 82 EG gegen<br />
den Schutzrechtsinhaber, der in der besonderen Lage ist, ein für die Marktteilnahme<br />
wesentliches Recht innezuhaben?<br />
2 Microsoft und <strong>Open</strong> <strong>Source</strong><br />
Die Möglichkeit, Softwareprodukte herzustellen, die auch mit denen anderer Hersteller<br />
kompatibel sind, vereinfacht den Anbietern den Marktzugang und erweitert die<br />
Auswahl für die Nutzer dieser Produkte. Dies wiederum führt zu einer erweiterten<br />
Produktselektion und letztlich auch zu mehr Wettbewerb, da die konkurrierenden<br />
Softwarehersteller sich der Nachfrage der Verbraucher anpassen müssen, um auf dem<br />
Markt zu bestehen. Auch wenn dieser Mechanismus lediglich auf die Wahl zwischen<br />
den fertigen Produkten verschiedener Hersteller bezogen ist und nicht schon auf die<br />
Gestaltung der Produkte im Entwicklungsprozess selbst ausgedehnt wird Freiheit<br />
in Angebot und Nachfrage durch die Offenlegung von Arbeitsergebnissen ist zumindest<br />
doch ganz im Sinne der <strong>Open</strong>-<strong>Source</strong>-Philosophie (Freyermuth 2007, S. 26, 30,<br />
35 ff.). Denn wenn Freiheit des Wettbewerbs mit der Freiheit des Wettbewerbs um<br />
Software gleichzusetzen ist, Software aber wiederum ein Medium zur Distribution<br />
von Information bildet, ist das Kernthema der <strong>Open</strong>-<strong>Source</strong>-Bewegung getroffen.<br />
Der Fall Microsoft entspricht nicht den üblicherweise beim Zusammentreffen von<br />
<strong>Open</strong> <strong>Source</strong> und Kartellrecht relevanten Konstellationen, bei denen es etwa um die<br />
Bewertung der Gebührenfreiheit beziehungsweise der Rücklizenzierung nach Art. 81<br />
EG geht. Auch wird im Folgenden nicht näher auf das Verhältnis von <strong>Open</strong> <strong>Source</strong><br />
und dem Urheberrecht an Software ob man nun erstere als Ausformung des Urheberpersönlichkeitsrechts<br />
oder als Gegensatz zum Urheberrecht im Ganzen sieht<br />
eingegangen werden (siehe dazu jeweils Jaeger und Metzger 2006, S. 207 ff., 82 ff.).<br />
Die Entscheidung des EuG gibt vielmehr Gelegenheit, die Abgrenzung von Urheber-<br />
2 Siehe Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 31.12.2007, S. 17.<br />
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