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Open Source Jahrbuch 2008 - Business Linux Hanse Network

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öffnet, indem sie eine erweiterte Kompatibilität durch die mögliche Verknüpfung mit<br />

Konkurrenzprodukten gewährleistet.<br />

Ein weiteres Ereignis mag Anlass geben, den Fall Microsoft gerade im Zusammenhang<br />

mit <strong>Open</strong> <strong>Source</strong> zu betrachten: Der �������� ���������, einst von Microsoft<br />

als ernsthafte Konkurrenz wahrgenommen und, abgesehen von einem anfänglichen<br />

Marktanteil von bis zu 85 Prozent, auch durch seine Rolle bei der Eröffnung des Verfahrens<br />

gegen Microsoft in den USA bekannt geworden, ist am Ende. 2 Schon ab dem<br />

Jahr 1999 hatte Microsoft durch seinen Internet Explorer den Browsermarkt wieder<br />

unter Kontrolle; nun stellt der derzeitige Inhaber des �������� ���������, ���, zum<br />

1. 2. <strong>2008</strong> die Veröffentlichung der Sicherheitsupdates ein.<br />

Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, welche Erkenntnisse das Verfahren<br />

gegen Microsoft für die Beurteilung zukünftiger, ähnlich gelagerter Fälle aus der<br />

Sicht des Kartell- und Urheberrechts gebracht hat. Gibt es nunmehr klare Tatbestandsvoraussetzungen<br />

für die Erteilung einer Zwangslizenz nach Art. 82 EG gegen<br />

den Schutzrechtsinhaber, der in der besonderen Lage ist, ein für die Marktteilnahme<br />

wesentliches Recht innezuhaben?<br />

2 Microsoft und <strong>Open</strong> <strong>Source</strong><br />

Die Möglichkeit, Softwareprodukte herzustellen, die auch mit denen anderer Hersteller<br />

kompatibel sind, vereinfacht den Anbietern den Marktzugang und erweitert die<br />

Auswahl für die Nutzer dieser Produkte. Dies wiederum führt zu einer erweiterten<br />

Produktselektion und letztlich auch zu mehr Wettbewerb, da die konkurrierenden<br />

Softwarehersteller sich der Nachfrage der Verbraucher anpassen müssen, um auf dem<br />

Markt zu bestehen. Auch wenn dieser Mechanismus lediglich auf die Wahl zwischen<br />

den fertigen Produkten verschiedener Hersteller bezogen ist und nicht schon auf die<br />

Gestaltung der Produkte im Entwicklungsprozess selbst ausgedehnt wird Freiheit<br />

in Angebot und Nachfrage durch die Offenlegung von Arbeitsergebnissen ist zumindest<br />

doch ganz im Sinne der <strong>Open</strong>-<strong>Source</strong>-Philosophie (Freyermuth 2007, S. 26, 30,<br />

35 ff.). Denn wenn Freiheit des Wettbewerbs mit der Freiheit des Wettbewerbs um<br />

Software gleichzusetzen ist, Software aber wiederum ein Medium zur Distribution<br />

von Information bildet, ist das Kernthema der <strong>Open</strong>-<strong>Source</strong>-Bewegung getroffen.<br />

Der Fall Microsoft entspricht nicht den üblicherweise beim Zusammentreffen von<br />

<strong>Open</strong> <strong>Source</strong> und Kartellrecht relevanten Konstellationen, bei denen es etwa um die<br />

Bewertung der Gebührenfreiheit beziehungsweise der Rücklizenzierung nach Art. 81<br />

EG geht. Auch wird im Folgenden nicht näher auf das Verhältnis von <strong>Open</strong> <strong>Source</strong><br />

und dem Urheberrecht an Software ob man nun erstere als Ausformung des Urheberpersönlichkeitsrechts<br />

oder als Gegensatz zum Urheberrecht im Ganzen sieht<br />

eingegangen werden (siehe dazu jeweils Jaeger und Metzger 2006, S. 207 ff., 82 ff.).<br />

Die Entscheidung des EuG gibt vielmehr Gelegenheit, die Abgrenzung von Urheber-<br />

2 Siehe Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 31.12.2007, S. 17.<br />

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