Open Source Jahrbuch 2008 - Business Linux Hanse Network
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��� ����<br />
variiert aber auch in der konkreten Ausgestaltung. Hierbei unterscheiden sich<br />
bewahrende (engl. ����������) und freizügige (engl. ����������) <strong>Open</strong>-<strong>Source</strong>-<br />
Lizenzen voneinander. Bewahrende <strong>Open</strong>-<strong>Source</strong>-Lizenzen verlangen, dass<br />
Derivate der originalen Software (engl. ����) unter die gleiche Lizenz wie das<br />
Original gestellt werden. Diese Reziprozität wird auch, in Anlehnung an das<br />
englische ���������, als �������� bezeichnet. Es verhindert, dass Software, die<br />
einmal als <strong>Open</strong> <strong>Source</strong> veröffentlicht wurde, später als proprietäre Software<br />
genutzt wird (vgl. Free Software Foundation 2007). Die ��� ������ �������<br />
(���) 10 enthält die Copyleft-Eigenschaft und ist vermutlich die meist verwendetste<br />
<strong>Open</strong>-<strong>Source</strong>-Lizenz. Freizügige <strong>Open</strong>-<strong>Source</strong>-Lizenzen schränken<br />
hingegen nicht die Lizenz von Derivaten ein. Daher ist es möglich, eine <strong>Open</strong><br />
<strong>Source</strong>-Software (zusätzlich) unter einer proprietären Lizenz zu veröffentlichen,<br />
ohne den Quellcode zugänglich machen zu müssen (siehe Tabelle 4).<br />
Patente können die Benutzung von Artefakten, die durch sie betroffen sind, einschränken.<br />
Ist ein Artefakt von einem Patent betroffen, kann der Patentinhaber dessen<br />
Nutzung untersagen. Die meisten Patentbesitzer erlauben jedoch die Nutzung<br />
ihres Patentes gegen eine Gebühr.<br />
Um Standards zu verabschieden, die nicht von Patenten betroffen sind, verlangen<br />
viele Standardisierungsorganisationen von ihren Mitgliedern, alle den<br />
jeweiligen Standard betreffenden Patente unter einer bestimmten Lizenz frei<br />
zu geben. Häu g werden dafür so genannte ���������� ��� ��� ��������������<br />
(RAND) Lizenzbedingungen verwendet, die den Patentinhaber verp ichten,<br />
für die Nutzung lediglich eine angemessene Gebühr zu verlangen und keinen<br />
Lizenznehmer zu diskriminieren. Andere Standardisierungsorganisationen<br />
verlangen von ihren Mitgliedern, die betroffenen Nutzungsrechte der Patente<br />
kostenlos zu gewähren (vgl. W3C 2004). 11 Wenn Patente kostenlos genutzt<br />
werden können, sollte sichergestellt sein, dass diese Genehmigung nicht später<br />
zurückgezogen werden kann (Gehring und Lutterbeck 2003; siehe Tabelle 5).<br />
2.2 Der Bewertungsprozess<br />
Die Kriterien des letzten Abschnitts werden mit einem entsprechenden Bewertungsprozess<br />
kombiniert, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Für eine präzise<br />
Bewertung können einzelne Komponenten des Artefakts separat voneinander bewertet<br />
werden. Hierzu wird das zu untersuchende Artefakt theoretisch in eine beliebige<br />
Anzahl von Ebenen, bzw. Schichten zergliedert, z. B. Hardware-, Betriebssystem- und<br />
Anwendungs-Ebene. Um auf diverse unterschiedliche Artefakte anwendbar zu sein,<br />
kann der Anwender die benötigten Schichten frei wählen. Die Kriterien des letzten<br />
Kapitels werden auf alle n Schichten angewandt, so dass sich eine zweidimensionale<br />
10 Sofern nicht anderweitig angegeben, bezieht sich die Nennung der ��� auf Version 2.<br />
11 Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/RAND_(Lizenzierung) [23. Nov. 2007].<br />
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