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Aus- & Weiterbildung - NFM Verlag Nutzfahrzeuge Management

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FÖRDERPROGRAMM<br />

De-minimis<br />

Was wird gefördert? Fahrzeug- und personenbezogene<br />

sowie effizienzsteigernde<br />

Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit<br />

und der Umwelt in Unternehmen des<br />

Güterkraftverkehrs mit schweren <strong>Nutzfahrzeuge</strong>n<br />

(Details in Listen der förderfähigen<br />

Maßnahmen).<br />

Nutzen/Vorteile: Mautharmonisierung,<br />

zahlreiche förderfähige Maßnahmen.<br />

Antragsberechtigte: Unternehmen, die gewerblichen<br />

Güterkraft- oder Werkverkehr<br />

durchführen und Eigentümer oder Halter<br />

von schweren <strong>Nutzfahrzeuge</strong>n (mind. 12 t<br />

zul. GG) sind, die in der BRD zum Verkehr<br />

auf den Straßen zugelassen sind.<br />

Max. Fördersumme: Berechnung: Fördersatz<br />

1500 Euro je schwerem Nutzfahrzeug,<br />

dabei Förderhöchstbetrag je Unternehmen<br />

25.500 Euro (max. 100.000 Euro<br />

in drei Jahren). Aufteilung des unternehmensspezifischen<br />

max. Förderbetrags: Bis<br />

zu 2500 Euro (max. 90 Prozent der zuwendungsfähigen<br />

<strong>Aus</strong>gaben) je fahrzeug-, personenbezogener<br />

oder effizienzsteigender<br />

Maßnahme.<br />

Förderform: Zuschuss.<br />

Ansprechpartner/Beantragungsstelle:<br />

Bundesamt für Güterverkehr.<br />

Bemerkungen: Fristen beachten: Anträge<br />

bis 28. Februar 2013, Verwendungsnachweise<br />

i. d. R. bis 31. März 2014. Maßnahme<br />

erst nach Beantragung beginnen. <strong>Aus</strong>zahlung<br />

erst nach Verwendungsnachweisen.<br />

12 <strong>NFM</strong> 1/2013<br />

(Foto: TÜV Süd)<br />

<strong>Aus</strong>- und <strong>Weiterbildung</strong><br />

Was wird gefördert? Erfolgreiche <strong>Aus</strong>-<br />

bildung zum Berufskraftfahrer.<br />

Nutzen/Vorteile: Mautharmonisierung,<br />

Fahrermangel entgegenwirken.<br />

Antragsberechtigte: Unternehmen, die gewerblichen<br />

Güterkraft- oder Werkverkehr<br />

durchführen und Eigentümer oder Halter<br />

von schweren <strong>Nutzfahrzeuge</strong>n (mind. 12 t<br />

zul. GG) sind, die in der Bundesrepublik<br />

Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen<br />

Straßen zugelassen sind.<br />

Max. Fördersumme: Pauschalbetrag<br />

KMU 25.000 Euro, andere Antragsteller<br />

21.500 Euro je <strong>Aus</strong>bildungsverhältnis,<br />

Höchstbetrag in einem Unternehmen für <strong>Aus</strong>und<br />

<strong>Weiterbildung</strong>svorhaben 2 Mio. Euro.<br />

Förderform: Zuschuss.<br />

Ansprechpartner/Beantragungsstelle:<br />

Bundesamt für Güterverkehr.<br />

Bemerkungen: Nicht-KMU müssen „Anreizeffekt“<br />

nachweisen. Fristen beachten:<br />

Anträge vom 1. Januar bis 30. September<br />

2013. Anträge vor Beginn der <strong>Aus</strong>bildung<br />

stellen. Teilverwendungsnachweise müssen<br />

regelmäßig eingereicht werden.

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