Verfall von Arbeitszeit in indirekten Tätigkeitsbereichen - IMU Institut
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<strong>IMU</strong><br />
auf die Verbreitung dieser Vertragsformen <strong>in</strong> der baden-württembergischen Metall-<br />
und Elektro<strong>in</strong>dustrie ergeben sich aus den Befragungsergebnissen.<br />
3.2 Flexibilisierung der <strong>Arbeitszeit</strong><br />
Sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber haben im vorgegebenen Rahmen<br />
Interesse an eigenen Spielräumen bei der Dauer und der Verteilung der <strong>Arbeitszeit</strong>,<br />
flexible <strong>Arbeitszeit</strong>modelle können daher für beide Seiten vorteilhaft<br />
se<strong>in</strong> (Munz 2006: 478). Instrumente zur Flexibilisierung der <strong>Arbeitszeit</strong>regelungen<br />
s<strong>in</strong>d (Schoof 2007: 332 ff.):<br />
� die Flexibilisierung der täglichen <strong>Arbeitszeit</strong> (möglichst abgestimmt auf den<br />
betrieblichen Bedarf) <strong>in</strong> möglichst langen Ausgleichszeiträumen;<br />
� die Ausweitung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit auf das Wochenende;<br />
� e<strong>in</strong>e variable Teilzeit (KAPOVAZ) mit Vergütung der tatsächlich abgeforderten<br />
Arbeitsleistung;<br />
� <strong>Arbeitszeit</strong>konten mit vere<strong>in</strong>barten Zuführungen und Ausgleichszeiträumen<br />
(z. B. Gleitzeitkonto, Mehrarbeitskonto, Jahresarbeitszeitkonto, Langzeitoder<br />
Lebensarbeitszeitkonto) oder<br />
� Vertrauensarbeitszeit als extremste Form, <strong>in</strong>dem den Beschäftigten freisteht,<br />
wann und <strong>in</strong> welcher Dauer sie die ihnen übertragenen Aufgaben erledigen.<br />
Insgesamt erlauben das <strong>Arbeitszeit</strong>gesetz durch die Reform 2006 sowie die<br />
tariflichen <strong>Arbeitszeit</strong>bestimmungen der letzten Jahre e<strong>in</strong>e immer weitere Flexibilisierung<br />
der regelmäßigen <strong>Arbeitszeit</strong> auf betrieblicher Ebene (WSI 2005: 19).<br />
Alle flexiblen <strong>Arbeitszeit</strong>modelle setzen allerd<strong>in</strong>gs voraus, dass die Zahl der geleisteten<br />
Arbeitsstunden erfasst wird. Selbst die Vertrauensarbeitszeit befreit<br />
den Arbeitgeber nicht <strong>von</strong> se<strong>in</strong>er Dokumentationspflicht durch das ArbZG, er<br />
kann diese jedoch durch e<strong>in</strong>e wirksame Verpflichtung der Beschäftigten zu <strong>in</strong>dividuellen<br />
Zeitnachweisen erfüllen.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs zeigen e<strong>in</strong>ige Studien das Risiko e<strong>in</strong>er „Entgrenzung“ der Arbeit<br />
bei selbst gesteuerter <strong>Arbeitszeit</strong> auf – Beschäftigte s<strong>in</strong>d für Betriebe übermäßig<br />
zeitlich verfügbar (Munz 2006: 478, Wagner 2001: 369 f.). Nicht zuletzt deshalb<br />
weisen flexible <strong>Arbeitszeit</strong>modelle mehrere regelungsbedürftige Fragen auf<br />
(Schoof 2007: 335):<br />
viduell <strong>in</strong> den Arbeitsverträgen günstigere Regelungen als im Tarifvertrag vere<strong>in</strong>bart haben<br />
(<strong>in</strong>sbesondere e<strong>in</strong>e höhere Vergütung). Da jedoch <strong>in</strong> der baden-württembergischen Metall-<br />
und Elektro<strong>in</strong>dustrie nur leitende Angestellte <strong>von</strong> der Gültigkeit des Tarifvertrags ausgenommen<br />
s<strong>in</strong>d, werden sie hier mit Bezug auf die höheren Entgelte als „ÜT-ler“ bezeichnet.<br />
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