Verfall von Arbeitszeit in indirekten Tätigkeitsbereichen - IMU Institut
Verfall von Arbeitszeit in indirekten Tätigkeitsbereichen - IMU Institut
Verfall von Arbeitszeit in indirekten Tätigkeitsbereichen - IMU Institut
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>IMU</strong><br />
4.2 Vere<strong>in</strong>barungen zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit<br />
Für die Mehrheit der Tarifangestellten gilt die 35-Stunden-Woche, wie sie im<br />
Manteltarifvertrag der Metall- und Elektro<strong>in</strong>dustrie Baden-Württembergs <strong>von</strong><br />
2005 vere<strong>in</strong>bart ist. Zwar haben 57 % der Betriebe e<strong>in</strong>e verlängerte Wochenarbeitszeit<br />
für e<strong>in</strong>zelne Beschäftigtengruppen der Tarifangestellten, aber nur<br />
25 % aller Tarifangestellten arbeiten länger als 35 Stunden pro Woche.<br />
E<strong>in</strong>e verlängerte Wochenarbeitszeit nach § 7.1.4. MTV (die sogenannte „18-<br />
Prozent-Regelung“) haben zwar 73 % der antwortenden Betriebe wenigstens<br />
für e<strong>in</strong>en Teil der Beschäftigten. Dies betrifft jedoch vermutlich vor allem die ÜT-<br />
Angestellten, denn bei gut 50 % der Betriebe liegt der Anteil der Beschäftigten<br />
mit e<strong>in</strong>er verlängerten Wochenarbeitszeit <strong>in</strong> ähnlicher oder niedrigerer Höhe wie<br />
der Anteil der ÜT-Angestellten.<br />
Vom Manteltarifvertrag abweichende betriebliche Regelungen (zum Beispiel<br />
Ergänzungs- oder Sanierungstarifverträge) zu e<strong>in</strong>er verlängerten Wochenarbeitszeit<br />
hat etwa die Hälfte der antwortenden Betriebe. Die Mehrzahl <strong>von</strong><br />
ihnen hat die <strong>Arbeitszeit</strong> auf 39 bis 40 Stunden pro Woche verlängert. Die <strong>Arbeitszeit</strong>verlängerung<br />
wird <strong>in</strong> 63 % der Betriebe (20) mit abweichenden Regelungen<br />
ausbezahlt, <strong>in</strong> 28 % der Betriebe (9) anders vergütet, wobei <strong>in</strong> 4 Fällen<br />
beides möglich ist. In 25 % der Betriebe (8) wird sie nicht ausbezahlt.<br />
Abbildung 2: Anteile der Betriebe mit betrieblich vere<strong>in</strong>barter <strong>Arbeitszeit</strong>verlängerung<br />
19%<br />
12%<br />
20<br />
75%<br />
36 bis 38 Stunden/Woche<br />
39 bis 40 Stunden/Woche<br />
über 40 Stunden/Woche