02.02.2013 Aufrufe

Verfall von Arbeitszeit in indirekten Tätigkeitsbereichen - IMU Institut

Verfall von Arbeitszeit in indirekten Tätigkeitsbereichen - IMU Institut

Verfall von Arbeitszeit in indirekten Tätigkeitsbereichen - IMU Institut

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>IMU</strong><br />

Die gesetzlichen <strong>Arbeitszeit</strong>bestimmungen stellen Schutzgesetze im S<strong>in</strong>ne des §<br />

823 Abs. 2 BGB dar, bei ihrer schuldhaften Verletzung durch den Arbeitgeber bestehen<br />

Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers e<strong>in</strong>schließlich Schmerzensgeld (§ 823 i.<br />

V. m. § 253 Abs. 2 BGB) (Kittner; Zwanziger 2001: 528). Bei öffentlichem Bekanntwerden<br />

des Überschreitens der 10-Stunden Grenze schaltet sich das Gewerbeaufsichtsamt<br />

e<strong>in</strong>, der Arbeitgeber begeht dann e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit und kann zur Zahlung<br />

e<strong>in</strong>er Geldstrafe verurteilt werden. In bestimmten Fällen, z. B. bei der vorsätzlichen<br />

Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer, kann auch e<strong>in</strong>e Geld- oder Freiheitsstrafe<br />

verhängt werden. Daraus kann die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers und der Führungskräfte<br />

zur E<strong>in</strong>haltung der <strong>Arbeitszeit</strong>grenzen abgeleitet werden. E<strong>in</strong>e Beschwerde<br />

– beispielsweise des Betriebsrats – bei der zuständigen Aufsichtsbehörde stellt ke<strong>in</strong>en<br />

Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Treuepflicht dar.<br />

Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört neben der E<strong>in</strong>haltung der gesetzlich zulässigen<br />

<strong>Arbeitszeit</strong>dauer <strong>in</strong>sbesondere die die Aufzeichnung der über e<strong>in</strong>e werktägliche<br />

<strong>Arbeitszeit</strong> <strong>von</strong> 8 Stunden h<strong>in</strong>ausgehende <strong>Arbeitszeit</strong> je Arbeitstag und je Arbeitnehmer<br />

(§ 16 Abs. 2 ArbZG) (daraus kann auch die Pflicht zur Aufzeichnung des Freizeitausgleichs<br />

abgeleitet werden); e<strong>in</strong>e Delegation der Aufzeichnungspflicht an Arbeitnehmer<br />

ist wohl möglich (strittig), allerd<strong>in</strong>gs muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass sie auch<br />

tatsächlich erfolgt. Ansonsten begeht der Arbeitgeber e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit. Diese<br />

Aufzeichnungspflichten dienen dazu, dass die zuständige Aufsichtsbehörde die E<strong>in</strong>haltung<br />

der Gesetze prüfen kann. E<strong>in</strong>e Form der Aufzeichnung im Gesetz nicht vorgeschrieben,<br />

sie kann beispielsweise elektronisch, aber auch als Handaufzeichnung <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er Liste erfolgen. „Selbstaufschriebe“ durch die Beschäftigten selbst strittig: „Jedenfalls<br />

kann sich der Arbeitgeber durch e<strong>in</strong>e Übertragung der Aufzeichnung auf die Arbeitnehmer<br />

nicht <strong>von</strong> se<strong>in</strong>er Verpflichtung aus § 16 Abs. 2 Satz 1 ArbZG mit entlastender<br />

Wirkung befreien (strittig). Er muss m<strong>in</strong>destens durch entsprechende Anordnungen<br />

und Überwachungsmaßnahmen sicherstellen, dass die Aufzeichnung der <strong>Arbeitszeit</strong><br />

... auch tatsächlich erfolgt.“ (Schoof 2007: 315). Die Aufbewahrungsfrist für die Dokumentation<br />

beträgt 2 Jahre.<br />

Außerdem muss der Arbeitgeber e<strong>in</strong>en Ausdruck des <strong>Arbeitszeit</strong>gesetzes, darauf<br />

beruhender Rechtsverordnungen sowie Vorschriften ggf. abweichender Tarifverträge<br />

und Betriebsvere<strong>in</strong>barungen aushängen sowie e<strong>in</strong> Verzeichnis derjenigen Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen<br />

und Arbeitnehmer führen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Verlängerung der werktäglichen <strong>Arbeitszeit</strong><br />

ohne Zeitausgleich (§ 7 Abs. 7 ArbZG) e<strong>in</strong>gewilligt haben.<br />

56

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!