Verfall von Arbeitszeit in indirekten Tätigkeitsbereichen - IMU Institut
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<strong>IMU</strong><br />
In knapp 60 % der Betriebe mit Vertrauensarbeitszeit ist sie <strong>in</strong>dividualrechtlich,<br />
d. h. über den Arbeitsvertrag geregelt, <strong>in</strong> den übrigen 42 % kollektivrechtlich<br />
über e<strong>in</strong>e Betriebsvere<strong>in</strong>barung. Die Anwendung <strong>von</strong> Vertrauensarbeitszeit<br />
sche<strong>in</strong>t unabhängig <strong>von</strong> der Betriebsgröße zu se<strong>in</strong>: Jeweils ca. 55 % der kle<strong>in</strong>en<br />
und der großen Betriebe und 36 % der mittleren Betriebe haben Vertrauensarbeitszeit.<br />
Weitere Regelungen der Wochenarbeitszeit<br />
Nur <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen [6 %, 4 Betriebe] gibt es für e<strong>in</strong>en Teil der Angestellten e<strong>in</strong>en<br />
festen Arbeitsbeg<strong>in</strong>n und e<strong>in</strong> festes Arbeitsende. Die Spanne der betroffenen<br />
Angestellten reicht hier <strong>von</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zelfallregelung bis zu 40 %.<br />
In e<strong>in</strong>em Achtel der Betriebe (8 Nennungen) bestehen zum Teil andere, zum<br />
Teil ergänzende Regelungen zur Wochenarbeitszeit, die zwischen 5 und 100 %<br />
der Angestellten betreffen. Genannt werden hier beispielsweise<br />
� e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> Arbeitsverträgen vere<strong>in</strong>barte 40-Stunden-Woche mit pauschaler<br />
Vergütung <strong>von</strong> Überstunden und teilweise ohne Zeiterfassung (3 Nennungen);<br />
� besondere <strong>Arbeitszeit</strong>en aufgrund besonderer Arbeitsplatzanforderungen;<br />
� Vertrauensarbeitszeit mit Stempelpflicht zur Dokumentation der <strong>Arbeitszeit</strong>verstöße;<br />
� pauschale Kappung <strong>von</strong> Überstunden <strong>in</strong> unterschiedlicher Höhe für unterschiedlich<br />
viele Angestellte bzw. ÜT-ler.<br />
4.3 Gleitzeitkonten: Betriebliche Regelungen und Praxis<br />
Gleitzeitkonten s<strong>in</strong>d im Angestelltenbereich das vorherrschende <strong>Arbeitszeit</strong>modell<br />
27 . Bei den Obergrenzen der Gleitzeitkonten liegt die angegebene Spanne<br />
zwischen 15 und 250 Stunden, häufiger genannt werden 20 Plusstunden<br />
(8 %, 5 Betriebe); 25, 30, 50, 60 und 80 Plusstunden (je 6 % bzw. 4 Nennungen)<br />
sowie 100 Plusstunden (11 %, 7 Betriebe).<br />
Etwa die Hälfte der Betriebe hat e<strong>in</strong>e Gleitzeit-Obergrenze <strong>von</strong> bis zu 50<br />
Stunden. Die Untergrenzen der Gleitzeitkonten liegen zwischen 0 und 210<br />
Stunden, häufiger als Untergrenzen genannt werden 10 M<strong>in</strong>usstunden (16 %, 7<br />
Betriebe), 30 M<strong>in</strong>usstunden (16 %, 7 Betriebe), 50 M<strong>in</strong>usstunden (9 %, 6 Be-<br />
27 Obwohl Gleitzeit als <strong>Arbeitszeit</strong>modell <strong>in</strong>sbesondere bei Angestellten weit verbreitet ist, fehlen<br />
hier tarifvertragliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen; sie wird meist <strong>in</strong> Form <strong>von</strong> Betriebs- bzw.<br />
Dienstvere<strong>in</strong>barungen geregelt (vgl. Anhang 2 sowie Hans Böckler Stiftung 2005: 19). E<strong>in</strong>ige<br />
Autoren sehen <strong>in</strong> der Gleitzeit die neue Normalarbeitszeit (Groß; Seifert; Sieglen 2007: 202).<br />
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