Verfall von Arbeitszeit in indirekten Tätigkeitsbereichen - IMU Institut
Verfall von Arbeitszeit in indirekten Tätigkeitsbereichen - IMU Institut
Verfall von Arbeitszeit in indirekten Tätigkeitsbereichen - IMU Institut
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>IMU</strong><br />
5. Fazit und Handlungsempfehlungen<br />
5.1 Zusammenfassung der Befragungsergebnisse<br />
Trotz immer stärkerer Möglichkeiten zur Flexibilisierung der <strong>Arbeitszeit</strong> zeigt<br />
die Befragung <strong>von</strong> Betriebsräten der baden-württembergischen Metall- und<br />
Elektro<strong>in</strong>dustrie, dass sie <strong>in</strong> den Unternehmen nicht flächendeckend umgesetzt<br />
werden:<br />
� Für 3/4 der Tarifangestellten gilt <strong>in</strong> der baden-württembergischen Metallund<br />
Elektro<strong>in</strong>dustrie die 35-Stunden-Woche.<br />
� Rund 60 % der Betriebe haben nur Gleitzeitkonten, erst 40 % nutzen sie <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er Komb<strong>in</strong>ation mit betrieblichen Flexi- und Langzeitkonten.<br />
� Vertrauensarbeitszeit wird zwar <strong>in</strong> knapp der Hälfte der Betriebe angewandt,<br />
beschränkt sich aber vor allem auf die Gruppe der ÜT-Angestellten.<br />
Die Überschreitung bestehender <strong>Arbeitszeit</strong>regulierungen ist gängige Praxis:<br />
� In 90 % der Betriebe überschreiten Beschäftigte vere<strong>in</strong>zelt die gesetzlich<br />
zulässige <strong>Arbeitszeit</strong> <strong>von</strong> höchstens 10 Stunden am Tag, <strong>in</strong> 6 % der Betriebe<br />
geschieht dies regelmäßig.<br />
100%<br />
50%<br />
0%<br />
Abbildung 12: <strong>Arbeitszeit</strong>praxis <strong>in</strong> den Betrieben<br />
Überschreitung 10-<br />
Stunden-Grenze<br />
kritischer<br />
durchschnittlicher<br />
Kontenstand<br />
betroffene Betriebe nicht betroffene Betriebe<br />
47<br />
Überschreitung<br />
Kontenobergrenze