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Verfall von Arbeitszeit in indirekten Tätigkeitsbereichen - IMU Institut

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<strong>IMU</strong><br />

triebe) und 100 Stunden (8 %, 5 Betriebe). Die Hälfte der Betriebe liegt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Bereich <strong>von</strong> bis zu 30 M<strong>in</strong>usstunden. In Betrieben, die Gleitzeitkonten mit Flexi-<br />

oder Langzeitkonten komb<strong>in</strong>ieren, haben die Gleitzeitkonten eher niedrigere<br />

Kontengrenzen als <strong>in</strong> Betrieben, die nur Gleitzeitkonten haben.<br />

Der Umfang des durch die Gleitzeit e<strong>in</strong>geräumten Kontenrahmens (Summe<br />

der Plus- und M<strong>in</strong>usstunden) liegt zwischen 25 und 400 Stunden. Leichte „Häufungen“<br />

gibt es bei 60 Stunden (8 %, 5 Nennungen), sowie bei 50, 100 und 200<br />

Stunden (je 6 %, 4 Nennungen). In knapp der Hälfte der Betriebe (48 %, 25 Betriebe)<br />

mit Gleitzeitkonten s<strong>in</strong>d die Konten symmetrisch, d. h. es gibt ke<strong>in</strong>e Differenz<br />

zwischen erlaubten M<strong>in</strong>us- und erlaubten Plusstunden. Diese (wenigstens<br />

theoretische) Symmetrie <strong>von</strong> Plus- und M<strong>in</strong>usstunden ist e<strong>in</strong> Ziel der Träger<br />

der Mitbestimmung bei der Regelung <strong>von</strong> Gleitzeitkonten: So s<strong>in</strong>d auch die<br />

mit dem Ausschöpfen der Kontenrahmen verbundenen Verpflichtungen gleichmäßig<br />

zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten verteilt.<br />

Während Gleitzeitguthaben als Darlehen der Beschäftigten an den Arbeitgeber<br />

gesehen werden können (die vorgearbeitete Zeit wird erst später beim <strong>Arbeitszeit</strong>abbau<br />

vergütet), entsprechen M<strong>in</strong>usstunden auf den Gleitzeitkonten<br />

e<strong>in</strong>em Lohnvorschuss des Arbeitgebers an den Beschäftigten, denn die geschuldete<br />

<strong>Arbeitszeit</strong> wird erst nachträglich erbracht. 28<br />

Abweichungen <strong>von</strong> symmetrischen Kontengrenzen f<strong>in</strong>den fast ausschließlich<br />

<strong>in</strong> Richtung höherer Gleitzeitober- als -untergrenze statt. In 52 % der Betriebe<br />

können mehr Plus- als M<strong>in</strong>usstunden gemacht werden (die Differenz schwankt<br />

zwischen 5 und 250 Stunden Unterschied). Nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrieb s<strong>in</strong>d mehr M<strong>in</strong>us-<br />

als Plusstunden erlaubt.<br />

28 Bilanztechnisch werden <strong>Arbeitszeit</strong>guthaben und -schulden jedoch unterschiedlich behandelt:<br />

Der Arbeitgeber ist nach HGB dazu verpflichtet, für <strong>Arbeitszeit</strong>guthaben der Beschäftigten<br />

Rückstellungen zu bilden, d. h. er muss die den Arbeitsstunden entsprechende Entgeltzahlung<br />

<strong>in</strong> der Bilanz als „Schuld“ gegenüber den Beschäftigten ausweisen. Für M<strong>in</strong>usstunden<br />

(als Schuld der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber) werden dagegen nicht erfasst.<br />

In der aktuellen Wirtschaftskrise werden <strong>Arbeitszeit</strong>konten (d. h. <strong>in</strong> der Regel Guthaben)<br />

aufgelöst, die damit verbundene Auflösung <strong>von</strong> Rückstellungen kann das Geschäftsergebnis<br />

verbessern. Auf die Liquidität des Unternehmens, also die Zahlungsfähigkeit, hat dies<br />

jedoch ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss. Bei e<strong>in</strong>er längeren Dauer der Krise wird die Zahlungsfähigkeit jedoch<br />

für die meisten Unternehmen problematisch, d. h. dass der bislang <strong>von</strong> Unternehmen betriebene<br />

Abbau <strong>von</strong> <strong>Arbeitszeit</strong>konten nicht zur Bewältigung e<strong>in</strong>er Liquiditätskrise genutzt werden<br />

kann.<br />

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