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Verfall von Arbeitszeit in indirekten Tätigkeitsbereichen - IMU Institut

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<strong>IMU</strong><br />

Die häufige Überschreitung der <strong>Arbeitszeit</strong>regulierungen zeigt, dass sie <strong>in</strong><br />

Teilen schlecht mit der betrieblichen Realität zusammenpasst. Trotzdem besteht<br />

eher ger<strong>in</strong>ges Interesse an Änderungen der geltenden Betriebsvere<strong>in</strong>barungen:<br />

� Von den Betriebsräten haben 41 % ke<strong>in</strong>en und 39 % nur ger<strong>in</strong>gen Änderungsbedarf<br />

(26 bzw. 25 Nennungen). 20 % (13 Nennungen) sehen erheblichen<br />

Änderungsbedarf.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs geben deutlich mehr der Betriebsräte (61 %, 39 Nennungen) an,<br />

wo aus ihrer Sicht Änderungsbedarf 30 besteht: neue Kontenregelungen (6<br />

Nennungen), ke<strong>in</strong> geregelter <strong>Arbeitszeit</strong>verfall (4 Nennungen), bessere<br />

Regelungen zum Abbau (2 Nennungen), bessere Regelung <strong>von</strong> „grauen<br />

Überstunden“ z. B. bei Reisezeiten (1 Nennung), Verr<strong>in</strong>gerung <strong>von</strong> Kontengrenzen/Ampelzeiten<br />

zu hoch (1 Nennung), Ausweitung <strong>von</strong> Gleitzeitregelungen/Gleitzeittagen<br />

im Monat (2 Nennungen). Die immerh<strong>in</strong> <strong>von</strong> 4<br />

Betrieben genannte bessere E<strong>in</strong>haltung <strong>von</strong> Grenzen bzw. Konten kann<br />

jedoch kaum durch verbesserte Betriebsvere<strong>in</strong>barungen erreicht werden,<br />

sondern erfordert eher Verhaltensänderungen der Beschäftigten.<br />

� Die Beschäftigten haben – aus Sicht der Betriebsräte – ebenfalls ke<strong>in</strong>en<br />

(34 %, 22 Nennungen) bzw. ger<strong>in</strong>gen (45 %, 29 Nennungen) Änderungsbedarf.<br />

Nur 9 % (6 Nennungen) hätten erheblichen Änderungsbedarf bei<br />

der Betriebsvere<strong>in</strong>barung.<br />

Änderungsbedarfe der Beschäftigten bestehen für die antwortenden Betriebsräte<br />

(38 %, 24 Nennungen) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Aufweitung der betrieblichen<br />

Rahmenarbeitszeit (4 Nennungen), aber auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Reduzierung der<br />

Wochenarbeitszeit (1 Nennung) oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Verr<strong>in</strong>gerung des Gleitzeitrahmens<br />

zur schnelleren Auszahlung <strong>von</strong> Mehrarbeitszuschlägen (1 Nennung),<br />

sowie bei der Qualifikation der Vorgesetzten zur Vertrauensarbeitszeit<br />

(1 Nennung).<br />

� Von den Arbeitgebern hat – aus Sicht der Betriebsräte – immerh<strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />

Viertel (16 Nennungen) erheblichen Änderungsbedarf bei den bestehenden<br />

Betriebsvere<strong>in</strong>barungen. Entsprechend ger<strong>in</strong>ger fallen die Antworten<br />

bei ger<strong>in</strong>gem (20 % bzw. 13 Nennungen) und ke<strong>in</strong>em (36 %, 23<br />

Nennungen) Änderungsbedarf aus. Allerd<strong>in</strong>gs gibt e<strong>in</strong> Achtel der Betriebsräte<br />

an, dass sie diese Frage nach der Sicht der Arbeitgeber nicht<br />

beantworten kann.<br />

Inhaltlich besteht der Änderungsbedarf der Arbeitgeber für die Betriebsräte<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>deutigen Forderungen: Ausweitung bzw. E<strong>in</strong>führung <strong>von</strong> Vertrauensarbeitszeit<br />

(6 Nennungen), Ausweitung der betrieblichen <strong>Arbeitszeit</strong> (7<br />

Nennungen), Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden (3 Nennungen),<br />

Ausweitung der Kontenrahmen (3 Nennungen).<br />

30 Schwierigkeiten bei der Auswertung ergeben sich daraus, dass die Antworten z. T. als e<strong>in</strong>zelne<br />

Stichworte gegeben wurden (z. B. „Gleitzeitkonto“), die ke<strong>in</strong>e weiteren Rückschlüsse<br />

zulassen (Sollten Gleitzeitkonten e<strong>in</strong>geführt werden? S<strong>in</strong>d bestehende Regelungen zu Gleitzeitkonten<br />

änderungsbedürftig? S<strong>in</strong>d sie zu weit gefasst, oder zu strikt?)<br />

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