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Bildungsprozesse zwischen Familie und Ganztagsschule

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5.2.4 Potenziale <strong>und</strong> Grenzen der Ganztagsbildung in den<br />

untersuchten Schulen<br />

Das Verhältnis von Bildung <strong>und</strong> Freizeit unter Ganztagsschulbedingungen<br />

gestaltet sich in seiner konzeptionellen Ausrichtung vielfältig. Dazu tragen<br />

nicht nur organisatorische Unterschiede hinsichtlich geb<strong>und</strong>ener <strong>und</strong> offener<br />

Formen der <strong>Ganztagsschule</strong> bei, sondern auch pädagogisch-inhaltliche<br />

Auslegungen des schulischen Ganztags. Dennoch weist Ganztagsbildung im<br />

Schulalltag – wie die Beobachtungen zeigen – gemeinsame Merkmale auf,<br />

die sich auf eine bildungsrelevante Handlungspraxis im Freizeitbereich beziehen.<br />

Zu fragen ist daher, wie sich „Ganztagsbildung“ unter empirisch<br />

beobachtbaren Bedingungen gestaltet. Als Vergleichsfolie dient die theoretische<br />

Konzeption der „Ganztagsbildung“ nach der Definition von Coelen<br />

<strong>und</strong> Otto (2008) als (humanistische) Persönlichkeitsbildung <strong>und</strong> die Definition<br />

der Kultusministerkonferenz als konzeptioneller Zusammenhang mit<br />

dem Unterricht (vgl. KMK 2010, S. 5). Zudem werden im Blick auf das<br />

normative Konzept der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungspartnerschaft (vgl. Wissenschaftlicher<br />

Beirat für <strong>Familie</strong>nfragen 2006) erste konzeptionelle Bezüge<br />

auf die Elternrolle diskutiert. In einem ersten Schritt richtet sich der Vergleich<br />

auf die konzeptionellen Ansprüche der Schulen, um in einem zweiten<br />

Schritt das über die Konzepte hinausgehende Bildungspotenzial der Handlungspraxis<br />

<strong>und</strong> ihre Grenzen aufzuzeigen.<br />

5.2.4.1 Konzeptioneller Vergleich I: Einseitige Integration von Bildung <strong>und</strong><br />

Freizeit trotz ganzheitlicher Ansätze<br />

Die einzelnen Ganztagsschulkonzepte dokumentieren ein kommuniziertes<br />

Wissen vom Ganztag. Ihnen gemeinsam ist die Orientierung auf Entwicklungsförderung<br />

zum selbständigen Handeln <strong>und</strong> Denken. Das entspricht<br />

dem Begriff der „Handlungsbefähigung“, ohne dass damit zugleich ein<br />

ganzheitliches Bildungsverständnis im Sinne des humanistischen Bildungsideals<br />

verb<strong>und</strong>en ist: Während Schule A <strong>und</strong> Schule C einen ganzheitlichen<br />

Ansatz vertreten, der auf die Bildung der ganzen Person mit ihren „Begabungen<br />

<strong>und</strong> Talenten“ (Schule A) aber auch „sozialen Kompetenzen“<br />

(Schule C) abzielt, wird in Schule B Ganztagsbildung als Erziehungsauftrag<br />

verstanden, der Eigenverantwortung <strong>und</strong> Selbständigkeit im Handeln allein<br />

auf die Schülerrolle bezieht. Das bedeutet nicht, dass bewegungsorientierte<br />

Freizeitaktivitäten im Ganztag der Schule B fehlen. Sie sind jedoch im Falle<br />

der Schule B nicht als Bestandteil des Erziehungsauftrages konzipiert <strong>und</strong><br />

folgen einem bedürfnisorientierten ganzheitlichen Ansatz, der nicht pädagogisch,<br />

sondern gewissermaßen „biologistisch“ begründet wird.<br />

Mit dem ganzheitlichen Bildungsverständnis geht im Rahmen der<br />

„Ganztagsbildung“ ein vielfältiges Bildungsangebot einher sowie verschiedene<br />

Lerngelegenheiten <strong>und</strong> -formen. Im Sinne der Integration von Bildung<br />

<strong>und</strong> Freizeit bzw. formellen <strong>und</strong> informellen Lernen im Rahmen der <strong>Ganztagsschule</strong><br />

ist ein Zusammenhang intendiert, der Unterricht <strong>und</strong> Freizeit als<br />

Einheit betrachtet. Dies wird konzeptionell entweder in Form der<br />

Rhythmisierung geleistet (Schule A) oder gemäß dem additiven Modell<br />

durch die Freizeitangebote im Anschluss an den vormittäglichen Unterricht<br />

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