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Interkulturelle Konflikte in Nachbarschaften und ihre Lösung durch ...

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Analyse des Mediationsverfahrens<br />

beziehen also im weiteren S<strong>in</strong>ne beteiligte Konfliktakteure e<strong>in</strong>, um die Machtbalance<br />

zugunsten der schwächeren Seite zu verbessern.<br />

Der E<strong>in</strong>bezug weiterer Personen spielt auch im Fall „Ezgi“ e<strong>in</strong>e ausgeprägte Rolle für das<br />

Machtgleichgewicht. Wie schon dargestellt, hätte nur der Vermieter der Gaststätte Herr<br />

Aschauer aus rechtlicher Sicht tatsächlich die Möglichkeit gehabt, E<strong>in</strong>fluss auf die Familie<br />

Demir zu nehmen. Da<strong>durch</strong>, dass er ke<strong>in</strong> Interesse an der Mediation zeigte bzw. von<br />

den Mediatoren nicht ausdrücklich e<strong>in</strong>bezogen wurde, fehlte e<strong>in</strong>e entscheidende Komponente<br />

<strong>in</strong> der Akteurskonstellation, die sich <strong>in</strong> positiver oder auch negativer Weise auf<br />

die Machtverteilung hätte auswirken können. Im besten Fall hätte Herr Aschauer unter<br />

Umständen, alle<strong>in</strong> <strong>durch</strong> se<strong>in</strong>e Teilnahme an e<strong>in</strong>er konstruktiven <strong>Lösung</strong>sf<strong>in</strong>dung, das<br />

Spektrum an s<strong>in</strong>nvollen <strong>Lösung</strong>smöglichkeiten erweitert <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e stärkere Bereitschaft<br />

zu Zugeständnissen auf Seiten der Pächter erreicht. Andererseits hätte er auch <strong>durch</strong> die<br />

Androhung se<strong>in</strong>e rechtliche Macht zu nutzen <strong>und</strong> die Demirs zu kündigen zu e<strong>in</strong>er<br />

weiteren Schwächung dieser Partei beitragen können.<br />

Es zeigen sich <strong>in</strong> den Beispielfällen verschiedene Mittel, mit denen die Konfliktparteien<br />

versuchen, Macht auszuüben oder sich gegen bestehende Machtasymmetrien zu wehren.<br />

Als Möglichkeiten der Gegensteuerung nannten die Mediatoren den E<strong>in</strong>bezug<br />

unterstützender Personen oder das Er<strong>in</strong>nern an die vere<strong>in</strong>barten Mediationsregeln.<br />

Inwiefern Machtasymmetrien im Verlauf der Mediationsgespräche, wie Weiß fordert,<br />

offen thematisiert <strong>und</strong> ausgehandelt wurden (vgl. 2001, S.24), thematisierten die<br />

Mediatoren im Rahmen der Interviews nicht ausdrücklich. Als weiterführende Untersuchung<br />

wäre diesbezüglich e<strong>in</strong>e begleitende Analyse von Mediationsfällen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e<br />

speziell auf die Behandlung von Machtasymmetrien im Gespräch fokussierte Auswertung<br />

<strong>in</strong>teressant.<br />

6.3.5 Recht<br />

Recht <strong>und</strong> Macht s<strong>in</strong>d extrem <strong>in</strong>terdependente Themenbereiche, die <strong>in</strong> allen drei Beispielfällen<br />

von Bedeutung s<strong>in</strong>d. Mediation setzt sich zum Ziel, die bestmögliche <strong>Lösung</strong><br />

für beide Parteien zu erreichen <strong>und</strong> orientiert sich deshalb nicht wie e<strong>in</strong>e Gerichtsverhandlung<br />

nur an den rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen. Breidenbach weist darauf h<strong>in</strong>,<br />

dass <strong>in</strong> Fällen, die e<strong>in</strong>e Bewertung nach der Rechtordnung ermöglichen, die Tendenz der<br />

e<strong>in</strong>en Partei dazu geht, die andere zu bee<strong>in</strong>flussen, sich dem Recht freiwillig zu beugen<br />

(vgl. 1995, S. 67). Somit schw<strong>in</strong>det die Bereitschaft zu e<strong>in</strong>er kreativen <strong>Lösung</strong>, bei der<br />

unter Umständen Abstriche von den eigenen Rechten gemacht werden müssen bei<br />

vielen, auch wenn diese Rechte nicht mit <strong>ihre</strong>n realen Bedürfnissen übere<strong>in</strong>stimmen.<br />

Ebenso können Normen außerhalb der Rechtsordnung als Maßstab dafür dienen, wer<br />

Recht hat. Wie sich auch an den Beispielfällen zeigt, können dies Konventionen, rechtlich<br />

nicht anerkannte Gewohnheiten, moralische Positionen, der Fairnessgedanke etc.<br />

se<strong>in</strong> (vgl. Breidenbach 1995, S. 67). Inwieweit diese Normen <strong>und</strong> Werte aus kulturellen<br />

Gründen mit der Rechtslage unvere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d oder nicht akzeptiert werden bzw. dies aus<br />

anderen, strategischen Gründen geschieht, ist schwerlich festzustellen.<br />

Nun soll dargestellt werden, wie die rechtliche Lage die Konfliktlösung im Mediationsprozess<br />

der drei Beispielfälle bee<strong>in</strong>flusst hat <strong>und</strong> welche Möglichkeiten sich boten, die<br />

<strong>Lösung</strong>smöglichkeiten darüber h<strong>in</strong>aus zu erweitern.<br />

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