BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren
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2.6 Verhältnis zum EU-Demonstrationsvorhaben „BioSoil“<br />
<strong>Konzeptpapier</strong> zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> – Endfassung: Jan. 2007<br />
SEITE 17 VON 83<br />
Die nationale <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> (8 x 8 km-Raster) läuft in den Jahren 2006 <strong>und</strong> 2007 zeitgleich mit den Erhebungen<br />
zum EU-Demonstrationsvorhaben „BioSoil“, dessen Untersuchungspunkte im 16 x 16<br />
km-Raster eine Unterstichprobe des <strong>BZE</strong>-Rasters darstellen.<br />
Bei einigen Aspekten gelten <strong>für</strong> das EU-Vorhaben andere Parameter oder Verfahren als <strong>für</strong> die<br />
nationale <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>. Solche Abweichungen wurden – soweit diese vor Redaktionsschluss der<br />
<strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung bekannt waren – in der B<strong>und</strong>-Länder-AG „<strong>BZE</strong>“ intensiv erörtert. In<br />
vielen Fällen wurde das nationale Verfahren zugunsten der EU-Vorgaben bzw. der internationalen<br />
Vergleichbarkeit geändert. In einigen Fällen wurde das <strong>für</strong> die <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> gewählte Verfahren jedoch<br />
beibehalten. Die Gründe hier<strong>für</strong> waren meist, dass die Vergleichbarkeit zu vorhandenen Referenzerhebungen<br />
(z. B. <strong>BZE</strong> I), Zeitreihen oder die Berücksichtigung von naturräumlichen Besonderheiten<br />
gewährleistet bleiben sollte.<br />
Zur Arbeitserleichterung wird in der nationalen <strong>BZE</strong>-Arbeitsanleitung jeweils auf Abweichungen<br />
der BioSoil-Vorgaben hingewiesen.<br />
Nicht vorgesehen ist es allerdings, in den Erhebungsformularen/-masken <strong>für</strong> die nationale <strong>BZE</strong><br />
gleichzeitig auch die Datenmeldung der BioSoil-Daten an die EU zu erledigen. Die form- <strong>und</strong><br />
fristgerechte Übermittlung der BioSoil-Daten an die KOM bleibt in der originären Verantwortung<br />
der Länder. B<strong>und</strong>esseitig erfolgt keine Vermischung zwischen den Erfassungsbelegen bzw. den<br />
Datenerfassungsmasken <strong>und</strong> Datenbanken <strong>für</strong> die nationale <strong>BZE</strong> <strong>und</strong> BioSoil. KOM wird – ähnlich<br />
wie bei anderen Vorhaben des forstlichen Umweltmonitorings – <strong>für</strong> BioSoil eigene Formulare<br />
<strong>und</strong> ggf. auch Erfassungsmasken vorlegen.<br />
3.0 Voraussetzungen <strong>für</strong> die <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> 5<br />
Um die in Abschnitt 2.1 genannten Ziele erreichen <strong>und</strong> die <strong>für</strong> Politik, Wirtschaft <strong>und</strong> Verwaltung<br />
benötigte Information bereitstellen zu können, müssen u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
3.1 Datenqualität<br />
Eine hohe Datenqualität ist eine wesentliche Voraussetzung <strong>für</strong> die Repräsentativität, Auswertung<br />
<strong>und</strong> Interpretation der Ergebnisse. Es ist daher unverzichtbar,<br />
a) dass b<strong>und</strong>esweit einheitliche Methoden angewandt werden. Dies betrifft insbesondere Stichprobennetz,<br />
Probennahme (z. B. Gewinnung <strong>und</strong> Lagerung), Laboranalyse (z. B. Probenvorbereitung<br />
<strong>und</strong> -aufschluss sowie Elementbestimmungsmethode) sowie die begleitende<br />
Dokumentation (z. B. Methodencode);<br />
b) dass im Vorfeld der <strong>BZE</strong> eine Abschätzung der erreichbaren Genauigkeiten erfolgt (Versuch<br />
einer Fehleranalyse / Abschätzung aller Fehlerquellen);<br />
c) dass eine Qualitätssicherung durchgeführt wird, die alle Bereiche der <strong>BZE</strong> – von Probennahme<br />
bis zur Auswertung – umfasst (z. B. Ringanalysen).<br />
5 Das Kapitel 3.0 „Voraussetzungen <strong>für</strong> die <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>“ wurde abschließend beraten in der B/L-Besprechung vom<br />
17./18.07.2002.