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BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren

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7.3.3.3 Trockenrohdichte (TRD) / Substanzvolumen 31<br />

Obligatorischer Parameter <strong>für</strong> alle Tiefenstufen; zu Details siehe <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung,<br />

Kap. X-2.2.3.<br />

Definitionen<br />

- Trockenrohdichte (TRD), auch: Trockenraumdichte:<br />

TRD = dB (Dichte des Bodens) = Trockengewicht: Bodenvolumen [g/cm³]<br />

<strong>Konzeptpapier</strong> zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> – Endfassung: Jan. 2007<br />

SEITE 50 VON 83<br />

- Substanzvolumen (SV):<br />

Das Substanzvolumen wird bei Moorböden anstelle der TRD erhoben. Das SV<br />

charakterisiert das Volumen des gesamten Feststoffanteils einer Bodenprobe bzw. eines<br />

Bodens; es gilt: SV = Bodenvolumen .- Porenvolumen<br />

- Effektive Lagerungsdichte (Ld):<br />

Die Trockenrohdichte ist nicht identisch mit der effektiven Lagerungsdichte (Ld).<br />

Nicht zulässig ist im Rahmen der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> die Ableitung der TRD aus der Ld nach den<br />

bislang üblichen Formeln:<br />

Ld = TRD + 0,009 * Tongehalt bzw.<br />

TRD = Ld - 0,009 * Tongehalt.<br />

Zur Klassifikation<br />

- TRD <strong>und</strong> SV werden bei der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> gemäß der Forstlichen Standortskartierung (6.<br />

Auflage) klassifiziert.<br />

- Die effektive Lagerungsdichte (Ld) wird bei der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> nicht erhoben.<br />

- Für alle Angaben zur TRD (auch Daten aus der <strong>BZE</strong> I) ist zu dokumentieren, mit<br />

welchem Verfahren die TRD ermittelt wurde.<br />

Zum Verfahren<br />

- Dort, wo bereits Messwerte (z. B. aus der <strong>BZE</strong> I) vorliegen, ist – sofern neu gemessen<br />

wird (z. B. ergänzend <strong>für</strong> Tiefenstufen oder neue <strong>BZE</strong>-Punkte) – das jeweils bisher angewandte<br />

Verfahren auch bei der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> anzuwenden.<br />

- Dort, wo bisher noch keine Messwerte vorliegen, gilt folgendes Verfahren (stets<br />

volumengerechte (!) Probennahme):<br />

= Stechzylindermethode (DIN-ISO 11272, mindestens fünf Parallelproben) sofern<br />

der Skelettanteil dies zulässt;<br />

= Volumenersatzverfahren / PU-Schaumvariante bei hohem Grobskelett-Anteil bzw.<br />

wenn Stechzylindermethode nicht möglich;<br />

= Beprobung mit der Rammkernsonde.<br />

Oberboden<br />

- Die Trockenrohdichte (TRD) wird bei der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> obligatorisch an allen <strong>BZE</strong>-Punkten<br />

<strong>für</strong> die Tiefenstufen 0 - 5 cm, 5 - 10 cm sowie 10 - 30 cm gemessen.<br />

- Sofern bereits Messwerte (z. B. aus der <strong>BZE</strong> I) vorliegen, können diese <strong>für</strong> die <strong>BZE</strong> <strong>II</strong><br />

fortgeschrieben werden.<br />

- Für alle <strong>BZE</strong>-Punkte, <strong>für</strong> die keine Messung der TRD vorliegt, ist bei der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> eine<br />

Messung erforderlich.<br />

31 Beschluss der B/L-Sitzung vom 29./30.06.2004.

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