BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren
BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren
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<strong>Konzeptpapier</strong> zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> – Endfassung: Jan. 2007<br />
SEITE 33 VON 83<br />
- Die Gegenüberstellung kann außerdem genutzt werden, um die Standortskartierung<br />
zu überprüfen (Validierung): Überholte <strong>und</strong> evtl. grob fehlerhafte Standortsansprachen<br />
werden auffällig.<br />
Außerdem könnte auf diese Weise ein überregionaler Vergleichsrahmen <strong>für</strong> die<br />
verschiedenen Länderstandortskartierungsverfahren geschaffen werden.<br />
- Die Aktualisierung der Standortsdaten aus Länderkartierungen durch Einbezug der<br />
Erkenntnisse aus der <strong>BZE</strong> ermöglicht konkretere Prognosen <strong>und</strong> Szenarien <strong>für</strong><br />
Modellrechnungen <strong>und</strong> Inventuren.<br />
d) Mit den oben skizzierten Schritten werden die Voraussetzungen <strong>für</strong> eine Vergleichbarkeit<br />
zwischen den Ergebnissen der verschiedenen Länderverfahren der forstlichen<br />
Standortskartierung geschaffen.<br />
6.3.4.1 Länderspezifische forstliche Standortseinheit<br />
6.3.4.2 Landesspezifische Wasserhaushaltsstufe<br />
6.3.4.3 Landesspezifische Nährstoffversorgung / -kraftstufe<br />
6.3.4.4 Länderverfahren<br />
6.3.5 Waldfunktionen<br />
Werden bei der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> nicht aufgenommen.<br />
6.3.6 Vor- <strong>und</strong> Nachnutzung<br />
Obligatorische Parameter; zu Details siehe <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung, Kap. <strong>II</strong>I-4.2.<br />
Diese Angaben werden <strong>für</strong> die Berichterstattung im Rahmen der Treibhausgasinventare<br />
(Klimarahmenkonvention) benötigt.<br />
Für alle Punkte ist anzugeben, welche Nutzung am jeweiligen <strong>BZE</strong>-Punkt zum Stichjahr<br />
1990 vorlag („Vornutzung“). Wenn Punkte bei der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> nicht beprobt werden, ist die derzeitige<br />
Nutzung (Nachnutzung) anzugeben.<br />
6.3.7 Eigentumsart<br />
Obligatorischer Parameter; zu Details siehe <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung, Kap. <strong>II</strong>I-4.3.<br />
Die Eigentumsarten werden <strong>für</strong> jeden <strong>BZE</strong>-Punkt angegeben (obligatorisch). Auf B<strong>und</strong>esebene<br />
werden dabei nur die Kategorien „Staatswald B<strong>und</strong>“, „Staatswald Land“, „Körperschaftswald“,<br />
„Privatwald“, „Treuhandwald“ <strong>und</strong> „unbekannt“ erfasst, nicht aber Daten<br />
über den jeweiligen konkreten Eigentümer.<br />
6.3.8 Baumarten des Vorbestandes<br />
Fakultativer Parameter; zu Details siehe <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung, Kap. <strong>II</strong>I-4.4.<br />
Diese Angaben werden <strong>für</strong> die Interpretation der <strong>BZE</strong>-Bef<strong>und</strong>e <strong>und</strong> evtl. auch als Stratifizierungsmerkmal<br />
benötigt.<br />
Der Vorbestand wird – soweit im Gelände noch erkennbar – gutachtlich eingeschätzt (pauschal)<br />
oder aus alten Forsteinrichtungsdaten übernommen.