11.08.2013 Aufrufe

BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren

BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren

BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Konzeptpapier</strong> zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> – Endfassung: Jan. 2007<br />

SEITE 33 VON 83<br />

- Die Gegenüberstellung kann außerdem genutzt werden, um die Standortskartierung<br />

zu überprüfen (Validierung): Überholte <strong>und</strong> evtl. grob fehlerhafte Standortsansprachen<br />

werden auffällig.<br />

Außerdem könnte auf diese Weise ein überregionaler Vergleichsrahmen <strong>für</strong> die<br />

verschiedenen Länderstandortskartierungsverfahren geschaffen werden.<br />

- Die Aktualisierung der Standortsdaten aus Länderkartierungen durch Einbezug der<br />

Erkenntnisse aus der <strong>BZE</strong> ermöglicht konkretere Prognosen <strong>und</strong> Szenarien <strong>für</strong><br />

Modellrechnungen <strong>und</strong> Inventuren.<br />

d) Mit den oben skizzierten Schritten werden die Voraussetzungen <strong>für</strong> eine Vergleichbarkeit<br />

zwischen den Ergebnissen der verschiedenen Länderverfahren der forstlichen<br />

Standortskartierung geschaffen.<br />

6.3.4.1 Länderspezifische forstliche Standortseinheit<br />

6.3.4.2 Landesspezifische Wasserhaushaltsstufe<br />

6.3.4.3 Landesspezifische Nährstoffversorgung / -kraftstufe<br />

6.3.4.4 Länderverfahren<br />

6.3.5 Waldfunktionen<br />

Werden bei der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> nicht aufgenommen.<br />

6.3.6 Vor- <strong>und</strong> Nachnutzung<br />

Obligatorische Parameter; zu Details siehe <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung, Kap. <strong>II</strong>I-4.2.<br />

Diese Angaben werden <strong>für</strong> die Berichterstattung im Rahmen der Treibhausgasinventare<br />

(Klimarahmenkonvention) benötigt.<br />

Für alle Punkte ist anzugeben, welche Nutzung am jeweiligen <strong>BZE</strong>-Punkt zum Stichjahr<br />

1990 vorlag („Vornutzung“). Wenn Punkte bei der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> nicht beprobt werden, ist die derzeitige<br />

Nutzung (Nachnutzung) anzugeben.<br />

6.3.7 Eigentumsart<br />

Obligatorischer Parameter; zu Details siehe <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung, Kap. <strong>II</strong>I-4.3.<br />

Die Eigentumsarten werden <strong>für</strong> jeden <strong>BZE</strong>-Punkt angegeben (obligatorisch). Auf B<strong>und</strong>esebene<br />

werden dabei nur die Kategorien „Staatswald B<strong>und</strong>“, „Staatswald Land“, „Körperschaftswald“,<br />

„Privatwald“, „Treuhandwald“ <strong>und</strong> „unbekannt“ erfasst, nicht aber Daten<br />

über den jeweiligen konkreten Eigentümer.<br />

6.3.8 Baumarten des Vorbestandes<br />

Fakultativer Parameter; zu Details siehe <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung, Kap. <strong>II</strong>I-4.4.<br />

Diese Angaben werden <strong>für</strong> die Interpretation der <strong>BZE</strong>-Bef<strong>und</strong>e <strong>und</strong> evtl. auch als Stratifizierungsmerkmal<br />

benötigt.<br />

Der Vorbestand wird – soweit im Gelände noch erkennbar – gutachtlich eingeschätzt (pauschal)<br />

oder aus alten Forsteinrichtungsdaten übernommen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!