BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren
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<strong>Konzeptpapier</strong> zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> – Endfassung: Jan. 2007<br />
SEITE 49 VON 83<br />
- Die Erfassung sollte so genau wie möglich erfolgen. Vorliegende Messwerte (z. B. aus<br />
der <strong>BZE</strong> I) können weiter verwendet werden.<br />
- Der Skelettanteil bzw. die Bodenarten des Grobbodens sind gr<strong>und</strong>sätzlich tiefenstufenweise<br />
zu ermitteln. Sie können jedoch auch horizontweise erfasst werden, sofern sie bereits<br />
bei der <strong>BZE</strong> I horizontweise angesprochen wurden.<br />
- Ermittlung <strong>für</strong> folgende Tiefenstufen:<br />
= Skelettanteile bzw. Bodenarten des Grobbodens sind obligatorisch <strong>für</strong> alle<br />
Tiefenstufen zu ermitteln.<br />
= Soweit Messwerte nur horizontbezogen vorliegen, sind diese Messwerte an die<br />
<strong>BZE</strong>-Datenbank des B<strong>und</strong>es zu melden, wo sie nach einheitlichem Verfahren zentral<br />
umgerechnet werden.<br />
= Gr<strong>und</strong>sätzlich ist auch das umgekehrte Vorgehen, die Abschätzung von horizontbezogenen<br />
Skelettanteilen durch Ableitung aus tiefenstufenbezogenen Messwerten<br />
(erforderlich <strong>für</strong> Wasserhaushaltsberechnungen), zulässig. Die dazu erforderliche<br />
Zuordnung der Tiefenstufen zu Horizonten erfolgt gutachterlich bei den Ländern.<br />
Vorgabe <strong>für</strong> EU-BioSoil: Obligatorisch <strong>für</strong> die Tiefenstufe 0 - 10 cm, fakultativ <strong>für</strong> alle<br />
anderen Tiefenstufen. Mess- <strong>und</strong> Schätzwerte sind zulässig. Sofern Werte aus der Ersterhebung<br />
vorliegen, können diese erneut gemeldet werden.