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BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren

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<strong>Konzeptpapier</strong> zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> – Endfassung: Jan. 2007<br />

SEITE 49 VON 83<br />

- Die Erfassung sollte so genau wie möglich erfolgen. Vorliegende Messwerte (z. B. aus<br />

der <strong>BZE</strong> I) können weiter verwendet werden.<br />

- Der Skelettanteil bzw. die Bodenarten des Grobbodens sind gr<strong>und</strong>sätzlich tiefenstufenweise<br />

zu ermitteln. Sie können jedoch auch horizontweise erfasst werden, sofern sie bereits<br />

bei der <strong>BZE</strong> I horizontweise angesprochen wurden.<br />

- Ermittlung <strong>für</strong> folgende Tiefenstufen:<br />

= Skelettanteile bzw. Bodenarten des Grobbodens sind obligatorisch <strong>für</strong> alle<br />

Tiefenstufen zu ermitteln.<br />

= Soweit Messwerte nur horizontbezogen vorliegen, sind diese Messwerte an die<br />

<strong>BZE</strong>-Datenbank des B<strong>und</strong>es zu melden, wo sie nach einheitlichem Verfahren zentral<br />

umgerechnet werden.<br />

= Gr<strong>und</strong>sätzlich ist auch das umgekehrte Vorgehen, die Abschätzung von horizontbezogenen<br />

Skelettanteilen durch Ableitung aus tiefenstufenbezogenen Messwerten<br />

(erforderlich <strong>für</strong> Wasserhaushaltsberechnungen), zulässig. Die dazu erforderliche<br />

Zuordnung der Tiefenstufen zu Horizonten erfolgt gutachterlich bei den Ländern.<br />

Vorgabe <strong>für</strong> EU-BioSoil: Obligatorisch <strong>für</strong> die Tiefenstufe 0 - 10 cm, fakultativ <strong>für</strong> alle<br />

anderen Tiefenstufen. Mess- <strong>und</strong> Schätzwerte sind zulässig. Sofern Werte aus der Ersterhebung<br />

vorliegen, können diese erneut gemeldet werden.

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