BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren
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<strong>Konzeptpapier</strong> zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> – Endfassung: Jan. 2007<br />
SEITE 41 VON 83<br />
Zur Auswertung der Aufnahmen zur Bodenvegetation kann das Programm „PhytoCalc“<br />
verwendet werden, das auf Basis von MS Access-Datenbanken Biomasse- <strong>und</strong> Elementgehalte<br />
(C, N, P, S, Ca, K, Mg) automatisch berechnet. Die Berechnungs-Algorithmen basieren<br />
auf dem Modell von BOLTE (1999, 2002).<br />
7.0 Profilaufnahme, Bodenklassifikation <strong>und</strong> -probennahme<br />
7.1 Verhältnis zwischen<br />
Bodenk<strong>und</strong>licher Kartieranleitung (KA 5) <strong>und</strong> <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> 21<br />
Standardverfahren <strong>für</strong> die <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> ist die Bodenk<strong>und</strong>liche Kartieranleitung – KA 5. Davon<br />
abweichende Verfahren (KA 3, KA 4 oder sonstige) sind im Rahmen der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> nur zulässig,<br />
soweit diese in der Arbeitsanleitung zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> ausdrücklich beschrieben bzw. vorgesehen<br />
sind.<br />
<strong>BZE</strong>-Sonderverfahren: Soweit die Arbeitsanleitung zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> besondere, von der KA 5<br />
abweichende Verfahren vorschreibt, sind <strong>für</strong> die <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> ausschließlich diese anzuwenden.<br />
7.2 Profilaufnahme 22<br />
7.2.1 Beschreibung der Bodenhorizonte<br />
7.2.1.1 Horizontmächtigkeit / Bodentiefe der Horizonte<br />
Obligatorischer Parameter; zu Details siehe <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung, Kap.IV-2.2.<br />
7.2.1.2 Bezeichnung der Bodenhorizonte<br />
Obligatorischer Parameter; zu Details siehe <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung, Kap.IV-2.3.<br />
7.2.1.3 Bodenart (horizontbezogen)<br />
Obligatorischer Parameter; zu Details siehe <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung, Kap.IV-2.4.<br />
Angesprochen werden die Bodenarten des Feinbodens <strong>und</strong> die Kornfraktionen des Grobbodens.<br />
Daraus wird zentral die Gesamtbodenart von der BFH abgeleitet. Torfe werden entsprechend<br />
der KA 5 angesprochen.<br />
Die Bestimmung der Bodenart des Feinbodens kann im Gelände mit der Fingerprobe erfolgen.<br />
Die Umrechnung von laboranatytisch bestimmten Korngrößenverteilungen (tiefenstufenbezogen)<br />
in horizontbezogene Werte ist zulässig.<br />
21 Beschluss der B/L-Besprechung vom 29./30.06.2004<br />
22 Abstimmung erfolgte im Umlaufverfahren, Bestätigung durch B/L-Sitzung am 28./29.10.2004.