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BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren

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8.3.3 Nadel-/Blattgehalte – Ernährungsstatus der Waldbäume 48<br />

<strong>Konzeptpapier</strong> zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> – Endfassung: Jan. 2007<br />

SEITE 64 VON 83<br />

Obligatorischer Parameter <strong>für</strong> die vier Hauptbaumarten (Fichte, Kiefer, Buche Eiche).<br />

Fakultativ, dringend empfohlen: Beprobung auch von Nebenbaumarten, soweit diese bestandesbildend<br />

auftreten.<br />

Die Kenntnis der Nadel- / Blattgehalte ist wichtig, um die bodenchemischen Bef<strong>und</strong>e der<br />

<strong>BZE</strong> <strong>II</strong> zu Nährstoffstatus, Versauerungsstatus <strong>und</strong> Stickstoffstatus, Art <strong>und</strong> Verbreitung<br />

akuter Nährstoffstörungen sowie Anreicherungen von Luftschadstoffen ökosystemar zu<br />

vervollständigen <strong>und</strong> sachgerecht interpretieren zu können.<br />

Hauptziel der Nadel-/Blattanalyse im Rahmen der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> ist es, Erkenntnisse zu gewinnen<br />

über<br />

- den Ernährungszustand der Waldbäume sowie<br />

- die Eignung des Bodens als Pflanzenstandort.<br />

Wichtige Aspekte sind dabei Nährstoffstatus, Versauerungsstatus <strong>und</strong> Stickstoffstatus, Art<br />

<strong>und</strong> Verbreitung akuter Nährstoffstörungen sowie Anreicherungen von Luftschadstoffen.<br />

Entscheidend <strong>für</strong> die Bewertung der Nadel-/Blattspiegelwerte sind ferner Informationen<br />

über<br />

- den aufstockenden Baumbestand (s. Abschnitt 6.5.1),<br />

- über Düngung oder Bodenschutzkalkung (s. Abschnitt 6.5) sowie<br />

- sonstige Faktoren mit Bedeutung <strong>für</strong> den Ernährungszustand (z. B. Bodenstörungen,<br />

vgl. Abschnitt 6.4).<br />

Zum Verfahren der Probennahme:<br />

Entscheidend <strong>für</strong> die Auswertbarkeit bzw. die Untersuchung von Zusammenhängen<br />

zwischen Nadel-/Blattspiegelwerten <strong>und</strong> bodenchemischen Bef<strong>und</strong>en ist die unmittelbare<br />

räumliche Nähe zum Ort der Bodenprobennahme (Vergleichbarkeit der Standortsverhältnisse!).<br />

Daher werden gr<strong>und</strong>sätzlich nur Bäume innerhalb eines Kreises von 30 m Radius um den<br />

Mittelpunkt des <strong>BZE</strong> Stichprobenpunktes beprobt. Abweichung hiervon sind nur zulässig,<br />

wenn im Stichprobenkreis<br />

- keine drei <strong>für</strong> die Beprobung geeignete Bäume (s. u.) der gleichen Baumart anzutreffen<br />

sind <strong>und</strong><br />

- die Ersatzbäume vergleichbare Standortsbedingungen haben (gleiche Standorteinheit).<br />

Bei der Auswahl von Ersatzbäumen sind die jeweils nächststehenden geeigneten Bäume zu<br />

nehmen.<br />

48 Dieser Abschnitt wurde bei der B/L-Sitzung am 28./29.10.2004 beschlossen.

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