BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren
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7.6 Bodenprobennahme 38<br />
<strong>Konzeptpapier</strong> zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> – Endfassung: Jan. 2007<br />
SEITE 54 VON 83<br />
Die Gewinnung der Bodenproben ist ein zentraler Schritt der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>; ihr ist besondere Sorgfalt<br />
zu widmen. Bei der Probennahme ist zu beachten, dass im Rahmen der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> Probenmaterial<br />
<strong>für</strong> mehrere, einander ergänzende Untersuchungen gewonnen werden soll, <strong>für</strong> die<br />
z. T. unterschiedliche Vorgaben gelten. Es wird nach Probennahme <strong>für</strong> die Untersuchungen<br />
der Bodenchemie (Formblatt MBC) <strong>und</strong> der Bodenphysik (Formblatt MBP) unterschieden.<br />
Eine genaue Beschreibung der Probennahme ist in der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung, Kap. V<br />
enthalten.<br />
Die Probennahmen können in den Jahren 2006 bis 2008 ganzjährig erfolgen (je nach<br />
Arbeitsfortschritt), es sei denn, beim jeweiligen Parameter ist ausnahmsweise etwas anderes<br />
vermerkt (z. B. Nährelementgehalte in der Bodenvegetation – Abschnitt 6.5.5, Nadel-<br />
/Blattgehalte – Abschnitt 8.3.3 sowie Organika – Abschnitt 8.5.2).<br />
Im Einzelnen wird Probenmaterial gewonnen <strong>für</strong>:<br />
a) die Bestimmung zentraler bodenphysikalischer Parameter wie Trockenrohdichte,<br />
Bodenart, Feinbodenmenge (alle Punkte, alle <strong>BZE</strong>-Tiefenstufen – Länderlabore – Einzelheiten<br />
hierzu in der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung, Kap. V-4.2 <strong>und</strong> X),<br />
b) die forst- bzw. <strong>BZE</strong>-übliche Analyse bodenchemischer Kennwerte (alle Punkte, alle<br />
<strong>BZE</strong>-Tiefenstufen – Länderlabore – Einzelheiten hierzu in der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung,<br />
Kap. X),<br />
c) die Ermittlung der Schwermetallgehalte (Oberboden: alle <strong>BZE</strong>-Punkte, Unterboden:<br />
nur ca. 620 <strong>BZE</strong>-Punkte, Horizontbeprobung – B<strong>und</strong>esanstalt <strong>für</strong> Geowissenschaften<br />
<strong>und</strong> Rohstoffe – Einzelheiten hierzu in der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung, Kap. V-5),<br />
d) die Ermittlung der Belastung mit persistenten organischen Stoffen (kurz: Organika;<br />
nur EU-Punkte plus ca. 50 ausgewählte weitere <strong>BZE</strong>-Punkte, Humusproben, Tiefenstufen<br />
0 - 5 cm <strong>und</strong> 5 - 10 cm – Umweltb<strong>und</strong>esamt – Einzelheiten hierzu in der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-<br />
Arbeitsanleitung, Kap. V-6),<br />
e) die Teilnahme am EU-Demonstrationsvorhaben „BioSoil“ (nur EU-Punkte, EU-<br />
Tiefenstufen – Länderlabore – Einzelheiten hierzu jeweils in der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung,<br />
Kap. IV-3.2.3, IV-3.3.2, V-4.1 <strong>und</strong> X),<br />
f) die Rückstellproben der Probenbanken des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder.<br />
38 Beschlusse der B/L-Sitzung am 5./6.04.2005.