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BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren

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3.2.3 Probennahmekonzept Auflagehumus<br />

<strong>Konzeptpapier</strong> zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> – Endfassung: Jan. 2007<br />

SEITE 19 VON 83<br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>für</strong> die Beprobung:<br />

a) Obligatorisches Verfahren <strong>für</strong> die Humusprobennahme ist die Satellitenprobe.<br />

b) Damit keine Horizonte/Übergangshorizonte verloren gehen, ist an den Satellitenpunkten<br />

auch die erste Tiefenstufe des Mineralbodens (0 - 5 cm) volumengerecht zu<br />

beproben.<br />

c) Alle Übergangsbereiche müssen in die Probe einbezogen werden; es ist nicht zulässig,<br />

Auflagehorizonte zu verwerfen.<br />

d) Die Trennung zwischen Humusauflage <strong>und</strong> Mineralboden ist besonders sorgfältig<br />

durchzuführen.<br />

e) Es wird empfohlen, nach Möglichkeit alle Horizonte des Auflagehumus (sofern > 1 cm<br />

Mächtigkeit) getrennt zu beproben. Obligatorisch (Minimalanforderung):<br />

- In jeden Fall ist mindestens das jeweils bei der <strong>BZE</strong> I angewandte Beprobungsverfahren<br />

(z. B. Zusammenfassen/getrennte Erfassung der Humushorizonte) durchzuführen.<br />

- Wenn Mischproben gemacht werden, ist zu dokumentieren, welche Horizonte mit<br />

jeweils welcher Mächtigkeit in die Mischprobe eingingen. Dabei sind die Horizontmächtigkeiten<br />

der Humusauflagen an jedem Satellitenpunkt separat zu bestimmen.<br />

f) Benötigte Probenmenge (einschließlich Rückstellprobe): Damit die Probe hinreichend<br />

repräsentativ ist, werden je Probe mindestens 250 ml Trockenmaterial (gesiebt) benötigt.<br />

Bei getrennter Beprobung des L-Horizontes entspricht dies 3 - 5 Liter feldfrischen L-<br />

Materials.<br />

Vorgehen bei der Beprobung:<br />

Das Vorgehen bei der Beprobung des Auflagehumus ist im Kap. V (Bodenprobennahme)<br />

der Arbeitsanleitung beschrieben, speziell im Abschnitt 4.1 „Entnahme <strong>und</strong> Behandlung von<br />

Proben des Auflagehumus <strong>und</strong> von Torfböden“.<br />

3.2.4 Erneute chemische Analyse von Altproben<br />

Um einen Vergleich zwischen Ergebnissen der <strong>BZE</strong> I <strong>und</strong> <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> zu ermöglichen (angestrebte<br />

Zeitreihe), ist es erforderlich, vorhandene Altproben – dort, wo bei der Erstinventur<br />

(<strong>BZE</strong> I) nicht vergleichbare Methoden angewandt wurden – mit den derzeit (<strong>BZE</strong> <strong>II</strong>) als<br />

vergleichbar definierten Verfahren erneut zu analysieren oder adäquate Korrektur- <strong>und</strong> Umrechnungsverfahren<br />

anzuwenden. Allerdings reichen die Rückstellproben der <strong>BZE</strong> I nicht in<br />

jedem Fall <strong>für</strong> eine erneute Analyse aus.<br />

Eine erneute Analyse der Rückstellproben aus der <strong>BZE</strong> I (Altproben) wird insbesondere<br />

empfohlen hinsichtlich<br />

- 1:2-Extrakt aus dem Mineralboden (sofern nicht bereits bei der <strong>BZE</strong> I erfolgt),<br />

- Bestimmung der effektiven Austauschkapazität (AKe) im Humus (Verfahren erstmalig<br />

<strong>für</strong> die <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> entwickelt, s. Abschnitt 8.2.3) sowie<br />

- des Vergleichs mit den Bodenproben der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>: Vorhandene Altproben der <strong>BZE</strong> I<br />

sollten hierzu mit dem Königswasser-Aufschluss untersucht werden.

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