BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren
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3.2.3 Probennahmekonzept Auflagehumus<br />
<strong>Konzeptpapier</strong> zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> – Endfassung: Jan. 2007<br />
SEITE 19 VON 83<br />
Gr<strong>und</strong>sätze <strong>für</strong> die Beprobung:<br />
a) Obligatorisches Verfahren <strong>für</strong> die Humusprobennahme ist die Satellitenprobe.<br />
b) Damit keine Horizonte/Übergangshorizonte verloren gehen, ist an den Satellitenpunkten<br />
auch die erste Tiefenstufe des Mineralbodens (0 - 5 cm) volumengerecht zu<br />
beproben.<br />
c) Alle Übergangsbereiche müssen in die Probe einbezogen werden; es ist nicht zulässig,<br />
Auflagehorizonte zu verwerfen.<br />
d) Die Trennung zwischen Humusauflage <strong>und</strong> Mineralboden ist besonders sorgfältig<br />
durchzuführen.<br />
e) Es wird empfohlen, nach Möglichkeit alle Horizonte des Auflagehumus (sofern > 1 cm<br />
Mächtigkeit) getrennt zu beproben. Obligatorisch (Minimalanforderung):<br />
- In jeden Fall ist mindestens das jeweils bei der <strong>BZE</strong> I angewandte Beprobungsverfahren<br />
(z. B. Zusammenfassen/getrennte Erfassung der Humushorizonte) durchzuführen.<br />
- Wenn Mischproben gemacht werden, ist zu dokumentieren, welche Horizonte mit<br />
jeweils welcher Mächtigkeit in die Mischprobe eingingen. Dabei sind die Horizontmächtigkeiten<br />
der Humusauflagen an jedem Satellitenpunkt separat zu bestimmen.<br />
f) Benötigte Probenmenge (einschließlich Rückstellprobe): Damit die Probe hinreichend<br />
repräsentativ ist, werden je Probe mindestens 250 ml Trockenmaterial (gesiebt) benötigt.<br />
Bei getrennter Beprobung des L-Horizontes entspricht dies 3 - 5 Liter feldfrischen L-<br />
Materials.<br />
Vorgehen bei der Beprobung:<br />
Das Vorgehen bei der Beprobung des Auflagehumus ist im Kap. V (Bodenprobennahme)<br />
der Arbeitsanleitung beschrieben, speziell im Abschnitt 4.1 „Entnahme <strong>und</strong> Behandlung von<br />
Proben des Auflagehumus <strong>und</strong> von Torfböden“.<br />
3.2.4 Erneute chemische Analyse von Altproben<br />
Um einen Vergleich zwischen Ergebnissen der <strong>BZE</strong> I <strong>und</strong> <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> zu ermöglichen (angestrebte<br />
Zeitreihe), ist es erforderlich, vorhandene Altproben – dort, wo bei der Erstinventur<br />
(<strong>BZE</strong> I) nicht vergleichbare Methoden angewandt wurden – mit den derzeit (<strong>BZE</strong> <strong>II</strong>) als<br />
vergleichbar definierten Verfahren erneut zu analysieren oder adäquate Korrektur- <strong>und</strong> Umrechnungsverfahren<br />
anzuwenden. Allerdings reichen die Rückstellproben der <strong>BZE</strong> I nicht in<br />
jedem Fall <strong>für</strong> eine erneute Analyse aus.<br />
Eine erneute Analyse der Rückstellproben aus der <strong>BZE</strong> I (Altproben) wird insbesondere<br />
empfohlen hinsichtlich<br />
- 1:2-Extrakt aus dem Mineralboden (sofern nicht bereits bei der <strong>BZE</strong> I erfolgt),<br />
- Bestimmung der effektiven Austauschkapazität (AKe) im Humus (Verfahren erstmalig<br />
<strong>für</strong> die <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> entwickelt, s. Abschnitt 8.2.3) sowie<br />
- des Vergleichs mit den Bodenproben der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>: Vorhandene Altproben der <strong>BZE</strong> I<br />
sollten hierzu mit dem Königswasser-Aufschluss untersucht werden.