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BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren

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c) Trockengehalte:<br />

- Gr<strong>und</strong>sätzlich werden alle Analysen an getrockneten Proben durchgeführt.<br />

<strong>Konzeptpapier</strong> zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> – Endfassung: Jan. 2007<br />

SEITE 56 VON 83<br />

- Humus- <strong>und</strong> Bodenproben:<br />

Alle Elementgehalte von Humus- <strong>und</strong> Bodenproben sind bezogen auf die bei 40 °C<br />

(Boden) bzw. 60 °C (Humus/Torf) getrockneten Proben anzugeben.<br />

Obligatorisch wird zusätzlich der Wassergehalt von Humus- <strong>und</strong> Torfproben<br />

(Handbuch Forstliche Analytik, Abschnitt A2.1) als eigener Parameter erhoben.<br />

Fakultativ wird zusätzlich der Wassergehalt von Mineralbodenproben (Handbuch<br />

Forstliche Analytik, Abschnitt A2.1) als eigener Parameter erhoben.<br />

Der daraus abgeleitete Korrekturfaktor wird nicht von den Ländern verwendet, die<br />

Umrechung auf Trockengewicht (105 °C) wird zentral vorgenommen.<br />

Mit dieser Vorgehensweise sind die Werte mit der <strong>BZE</strong> I <strong>und</strong> mit dem Vorgehen<br />

bei der EU vergleichbar 39 .<br />

- Pflanzenproben:<br />

Bei Pflanzenproben (Nadel-/Blattspiegelwerte) sind die Elementgehalte bezogen<br />

auf die bei 105 °C getrocknete Probe anzugeben. Damit ist die Bestimmung des<br />

Wassergehaltes bei Pflanzenproben obligatorisch.<br />

8.1.3 Zum Zeitpunkt der Probennahme<br />

Die Probennahmen <strong>für</strong> die Laboranalysen können in den Jahren 2006 bis 2008 ganzjährig<br />

erfolgen (je nach Arbeitsfortschritt), es sei denn, beim jeweiligen Parameter ist ausnahmsweise<br />

etwas anderes vermerkt (z. B. Nährelementgehalte in der Bodenvegetation – Abschnitt<br />

6.5.5, Nadel-/Blattgehalte – Abschnitt 8.3.3 sowie Organika – Abschnitt 8.5.2).<br />

39 Wassergehalt war bei <strong>BZE</strong> I fakultativ, bei der EU ist der Wassergehalt ebenfalls ein eigener Parameter.

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