BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren
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c) Trockengehalte:<br />
- Gr<strong>und</strong>sätzlich werden alle Analysen an getrockneten Proben durchgeführt.<br />
<strong>Konzeptpapier</strong> zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> – Endfassung: Jan. 2007<br />
SEITE 56 VON 83<br />
- Humus- <strong>und</strong> Bodenproben:<br />
Alle Elementgehalte von Humus- <strong>und</strong> Bodenproben sind bezogen auf die bei 40 °C<br />
(Boden) bzw. 60 °C (Humus/Torf) getrockneten Proben anzugeben.<br />
Obligatorisch wird zusätzlich der Wassergehalt von Humus- <strong>und</strong> Torfproben<br />
(Handbuch Forstliche Analytik, Abschnitt A2.1) als eigener Parameter erhoben.<br />
Fakultativ wird zusätzlich der Wassergehalt von Mineralbodenproben (Handbuch<br />
Forstliche Analytik, Abschnitt A2.1) als eigener Parameter erhoben.<br />
Der daraus abgeleitete Korrekturfaktor wird nicht von den Ländern verwendet, die<br />
Umrechung auf Trockengewicht (105 °C) wird zentral vorgenommen.<br />
Mit dieser Vorgehensweise sind die Werte mit der <strong>BZE</strong> I <strong>und</strong> mit dem Vorgehen<br />
bei der EU vergleichbar 39 .<br />
- Pflanzenproben:<br />
Bei Pflanzenproben (Nadel-/Blattspiegelwerte) sind die Elementgehalte bezogen<br />
auf die bei 105 °C getrocknete Probe anzugeben. Damit ist die Bestimmung des<br />
Wassergehaltes bei Pflanzenproben obligatorisch.<br />
8.1.3 Zum Zeitpunkt der Probennahme<br />
Die Probennahmen <strong>für</strong> die Laboranalysen können in den Jahren 2006 bis 2008 ganzjährig<br />
erfolgen (je nach Arbeitsfortschritt), es sei denn, beim jeweiligen Parameter ist ausnahmsweise<br />
etwas anderes vermerkt (z. B. Nährelementgehalte in der Bodenvegetation – Abschnitt<br />
6.5.5, Nadel-/Blattgehalte – Abschnitt 8.3.3 sowie Organika – Abschnitt 8.5.2).<br />
39 Wassergehalt war bei <strong>BZE</strong> I fakultativ, bei der EU ist der Wassergehalt ebenfalls ein eigener Parameter.