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BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren

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4.3.2 Unterstichproben<br />

<strong>Konzeptpapier</strong> zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> – Endfassung: Jan. 2007<br />

SEITE 25 VON 83<br />

Die Vorbereitung umfasst auch die Frage, inwiefern der Aufwand bei bestimmten Parametern<br />

durch Unterstichproben ggf. verringert werden kann (z. B. Nadel-/Blattanalysen,<br />

Vegetationsaufnahmen, Schwermetallbelastung).<br />

4.3.3 Vermeidung von Doppelarbeit<br />

Überschneidungen mit anderen Inventuren auf B<strong>und</strong>esebene (z. B. B<strong>und</strong>eswaldinventur<br />

oder UBA-Messnetze) sind auf ein Minimum zu beschränken.<br />

4.3.4 Zusammenarbeit zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern<br />

Die <strong>BZE</strong> ist ein gemeinsames Vorhaben von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern. Das Gremium <strong>für</strong> diese<br />

Zusammenarbeit ist die „B<strong>und</strong>-Länder-Arbeitsgruppe Bodenzustandserhebung im Wald“.<br />

Der B<strong>und</strong> (hier: BMELV) beteiligt die Länder in allen Phasen der <strong>BZE</strong>, von der konzeptionellen<br />

Entwicklung bis zur Bewertung der B<strong>und</strong>esergebnisse.<br />

Die Länder stellen ihre Mitwirkung durch die Ernennung von „<strong>BZE</strong>-Beauftragten“ sicher.<br />

Der B<strong>und</strong> kann zur Klärung von Fragen Experten einberufen, bestehende andere B<strong>und</strong>-Länder-Arbeitsgruppen<br />

um Unterstützung bitten sowie ggf. auch zeitlich befristete ad hoc-Arbeitsgruppen<br />

bilden.<br />

Die B<strong>und</strong>-Länder-Arbeitsgruppe Bodenzustandserhebung im Wald wird insbesondere beraten<br />

durch den BMELV-Gutachterausschuss „Forstliche Analytik“. In diesem Gremium<br />

sind die von den Ländern mit der laboranalytischen Auswertung der <strong>BZE</strong>-Proben beauftragten<br />

Laboratorien vertreten.<br />

4.4 Fachpersonal<br />

Für das Gelingen der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> <strong>und</strong> die Verwendbarkeit ihrer Ergebnisse ist es unabdingbar, dass<br />

Außenaufnahmen, Laboranalysen <strong>und</strong> Auswertung von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt<br />

werden.<br />

4.5 Aufgabenverteilung / Finanzierungsverantwortung<br />

Unter Zugr<strong>und</strong>elegung der geltenden Kostenzuordnungsregelungen gilt folgende Aufgabenverteilung<br />

/ Finanzierungsverantwortung:<br />

a) Die Länder tragen die Kosten <strong>für</strong> die Datenerhebung / Beprobung, die laboranalytische<br />

Untersuchung der Bodenproben, die Dokumentation <strong>und</strong> EDV-mäßige Erfassung aller relevanten<br />

Daten jeder Bodenprobe sowie <strong>für</strong> die Übermittlung dieser Daten an den B<strong>und</strong>.<br />

b) Der B<strong>und</strong> trägt die Kosten <strong>für</strong> die konzeptionelle Entwicklung der b<strong>und</strong>esweiten Bodenzustandserhebung<br />

im Wald, die b<strong>und</strong>esweite Auswertung der <strong>BZE</strong>-Daten sowie die Veröffentlichung<br />

der B<strong>und</strong>esergebnisse. Der B<strong>und</strong> übernimmt weiterhin die Konzeption <strong>und</strong><br />

Kosten des B<strong>und</strong>esprobenlagers.

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