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BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren

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6.1.4 Angaben zum Punktstatus<br />

Obligatorischer Parameter; zu Details siehe <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung, Kap. <strong>II</strong>I-1.7.<br />

<strong>Konzeptpapier</strong> zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> – Endfassung: Jan. 2007<br />

SEITE 29 VON 83<br />

6.1.4.1 Gr<strong>und</strong>sätze<br />

- Die <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> untersucht ausschließlich die Waldböden der Holzbodenfläche (s. Abschnitt<br />

2.2.1).<br />

- Die Beprobung wird gr<strong>und</strong>sätzlich dort vorgenommen, wo der alte <strong>BZE</strong>-Punkt (Beprobungsstelle<br />

der <strong>BZE</strong> I) liegt.<br />

Neu anzulegende <strong>BZE</strong>-Punkte, deren Mittelpunkte gemäß ihrer Sollkoordinate auf<br />

Nichtholzboden fallen, werden als solche dokumentiert aber nicht weiter untersucht<br />

(Probennahme entfällt).<br />

<strong>BZE</strong>-Punkte, die bei der <strong>BZE</strong> I untersucht wurden (damals noch Holzbodenfläche),<br />

inzwischen aber unter Nichtholzboden fallen (z. B. infolge Wegebau), werden nicht beprobt.<br />

Der Ausfallgr<strong>und</strong> wird notiert (s. Abschnitt 6.1.4.3).<br />

- Eine Verlegung des <strong>BZE</strong>-Punktes bzw. der Beprobungsstelle ist nur zulässig, wenn die<br />

Stirnseite dabei zu nahe<br />

- an einen Baum (Einwirkung durch Stammabfluss <strong>und</strong> Grobwurzeln),<br />

- Felsblock oder<br />

- einer massiven Bodenstörung (s. Abschnitt 6.4, bodenverändernde Ereignisse)<br />

kommt. In diesem Fall muss das alte Profil ggf. aufgegeben <strong>und</strong> in unmittelbarer Nähe<br />

– gemäß <strong>BZE</strong> I-Anleitung – neu angelegt werden. Die Verlegung ist mit Angabe des<br />

Verlegungsgr<strong>und</strong>s zu dokumentieren. Bei Verlegung von mehr als 10 m zum alten Profil<br />

ist der Punkt neu einzumessen.<br />

6.1.4.2 Neuanlage eines Punktes<br />

Wenn ein Punkt bei der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> erstmals beprobt wird, ist der Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> die Neuanlage<br />

eines Punktes zu vermerken (z. B. Erstaufforstung, Sukzession, Rasterumstellung, alter<br />

Punkt nicht auffindbar).<br />

Soweit mit vertretbarem Aufwand recherchierbar, ist bei neuen <strong>BZE</strong>-Stichprobenpunkten<br />

außerdem auch zu erfassen,<br />

- welche Vornutzung bestand (z. B. Wald, Grünland, Acker, Feuchtgebiet) sowie<br />

- wann die Umwandlung in Wald erfolgte.<br />

6.1.4.3 Ausfallgr<strong>und</strong> <strong>für</strong> einen Punkt<br />

Wenn ein Punkt bei der <strong>BZE</strong> I beprobt werden konnte, bei der <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> aber nicht mehr beprobt<br />

wird, ist – soweit mit vertretbarem Aufwand recherchierbar – der Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> den Ausfall<br />

eines Punktes zu vermerken (z. B. Umwandlung, Punkt nicht auffindbar, keine Betretungserlaubnis).<br />

Die Nachnutzung ist zu dokumentieren (z. B. Grünland, Acker, Siedlungsfläche).<br />

6.1.4.4 Punktstatus<br />

Für jeden Stichprobenpunkt ist obligatorisch zu ermitteln <strong>und</strong> unter Angabe der Gründe zu<br />

dokumentieren, welcher <strong>BZE</strong>-Stichprobenpunkt<br />

a) seit der <strong>BZE</strong> I hinzugekommen ist,

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