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BZE II-Konzeptpapier - Institut für Waldökologie und Waldinventuren

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<strong>Konzeptpapier</strong> zur <strong>BZE</strong> <strong>II</strong> – Endfassung: Jan. 2007<br />

SEITE 47 VON 83<br />

Soweit nur Angaben zur Bodenart, nicht aber zur Korngrößenverteilung vorliegen (weil<br />

z. B. nur die Fingerprobe durchgeführt wurde), ist wie folgt zu verfahren:<br />

- Die Korngrößenverteilung ist aus der Bodenart näherungsweise abzuleiten. Dabei ist<br />

jeweils das <strong>für</strong> die ursprüngliche Bestimmung der Bodenart verwendete Korngrößendreieck<br />

zu verwenden <strong>und</strong> zu dokumentieren (Unterschiede zwischen KA 3, KA 4 <strong>und</strong><br />

KA 5 sind zu beachten!).<br />

- Die Länder schätzen aus der Angabe zur Bodenart mittels Tabelle der Grenzwerte /<br />

Anteile der Fraktionen der Bodenarten die Korngrößenverteilung ab 26 .<br />

Die Abschätzung der Korngrößenverteilung ist auch erforderlich <strong>für</strong> alle Daten zur<br />

Bodenart aus der <strong>BZE</strong> I (sofern keine Messung der Korngrößenverteilung vorliegt).<br />

- Die BFH ermittelt aus der so abgeleiteten Korngrößenverteilung Bodenart sowie ggf.<br />

Sandklassen entsprechend der KA 5.<br />

Soweit Messwerte nur horizontbezogen vorliegen, sind diese Messwerte an die <strong>BZE</strong>-Datenbank<br />

des B<strong>und</strong>es zu melden, wo sie nach einheitlichem Verfahren zentral umgerechnet<br />

werden.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist auch das umgekehrte Vorgehen, die Abschätzung von horizontbezogenen<br />

Korngrößenverteilung durch Ableitung aus tiefenstufenbezogenen Messwerten (erforderlich<br />

<strong>für</strong> Wasserhaushaltsberechnungen), zulässig. Die dazu erforderliche Zuordnung der Tiefenstufen<br />

zu Horizonten erfolgt gutachterlich bei den Ländern.<br />

Vorgabe <strong>für</strong> EU-BioSoil:<br />

Klassifizierung der Korngrößenverteilung nach USDA-FAO.<br />

7.3.2.2 Klassifizierung des Grobbodens<br />

Obligatorischer Parameter; zu Details siehe <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung, Kap.IV-2.4.4, V-3.3<br />

<strong>und</strong> V-4.2 in Verbindung mit Kap. X-2.2.4.<br />

Für mineralische Lockergesteine sind die Anteile der Kornfraktionen des Grobbodens<br />

obligatorisch in allen Tiefenstufen zu ermitteln.<br />

7.3.3 Feinbodenmenge 27<br />

Obligatorischer Parameter; zu Details siehe <strong>BZE</strong> <strong>II</strong>-Arbeitsanleitung, Kap.V-4.2 in Verbindung<br />

mit Kap. X-2.2.4.<br />

7.3.3.1 Gr<strong>und</strong>satz<br />

Die Feinbodenmenge wird rechnerisch aus<br />

- Skelettanteil <strong>und</strong> Steindichte (s. Abschnitt 7.3.3.2) sowie<br />

- Trockenrohdichte (s. Abschnitt 7.3.3.3)<br />

abgeleitet.<br />

26 Gr<strong>und</strong>sätzlich ist jedes Land <strong>für</strong> die Umrechnung selbst verantwortlich. Sofern in der B<strong>und</strong>esdatenbank<br />

einheitliche Umrechnungsalgorithmen vorliegen, kann zentral umgerechnet werden.<br />

27 Beschluss der B/L-Sitzung vom 29./30.06.2004.

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