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8<br />

Beschluß<br />

der Zentralbehörde des Bundes der Kommunisten [359]<br />

Proletarier aller Länder, vereinigt euch!<br />

Die Zentralbehörde d[es] Bfundes] d[er] Kommunisten], sitzend in<br />

Brüssel, nach Einsicht des Beschlusses der bisherigen Londoner Zentralbehörde,<br />

wonach diese den Sitz der Zentralbehörde nach Brüssel verlegt<br />

und sich selbst als Zentralbehörde auflöst, durch welchen Beschluß also die<br />

Kreisbehörde des leitenden Kreises Brüssel zur Zentralbehörde konstituiert ist,<br />

in Erwägung:<br />

daß unter den jetzigen Umständen alle Vereinigung der Bundesmitglieder<br />

und namentlich der Deutschen in Brüssel unmöglich ist;<br />

daß die leitenden Bundesmitglieder daselbst entweder schon arretiert<br />

resp. expulsiert sind oder stündlich Expulsion aus Belgien erwarten;<br />

daß Paris in diesem Augenblick das Zentrum der ganzen revolutionären<br />

Bewegung ist;<br />

daß die gegenwärtigen Umstände eine durchaus energische Leitung<br />

des Bundes erheischen, zu welcher eine momentane diskretionäre Gewalt<br />

unbedingt nötig ist;<br />

beschließt:<br />

Art. 1. Die Zentralbehörde ist nach Paris verlegt.<br />

Art. 2. Die Brüsseler Zentralbehörde überträgt dem Bundesmitgliede<br />

Karl Marx diskretionäre Vollmacht zur momentanen Zentraldirektion aller<br />

Bundesangelegenheiten und unter Verantwortlichkeit gegen die neu zu konstituierende<br />

Zentralbehörde und den nächsten Kongreß.<br />

Art. 3. Sie beauftragt Marx, in Paris, sobald es die Umstände gestatten,<br />

die passendsten Bundesmitglieder zu einer neuen Zentralbehörde nach seiner<br />

Auswahl zu konstituieren und dazu selbst Bundesmitglieder, die nicht in<br />

Paris wohnen, dorthin zu berufen.<br />

Art. 4. Die Brüsseler Zentralbehörde löst sich auf.<br />

Beschlossen Brüssel, den 3. März 1848.<br />

Die Zentralbehörde<br />

gez. Engels F.Fischer K.Marx Gigot H.Steingens<br />

Nach: Wermuth und Stieber,<br />

„Die Communisten-Verschwörungen<br />

des neunzehnten Jahrhunderts",<br />

Erster Theil, Berlin 1853.

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