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elektrische Temperaturmessung

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8 Armaturen und Schutzrohre<br />

Um dies zu vermeiden, werden vielfach Tauchhülsen verwendet. Es handelt sich hierbei um eine<br />

Art Schutzrohr, das fest an der Maschine montiert wird, und in welches das Thermometer hineingeschoben<br />

und mit einer Klemmschraube oder einem Keil fixiert wird. Andere Ausführungsformen<br />

besitzen ein Innengewinde G1/2, sodass ein Thermometer eingeschraubt werden kann. Das Thermometer<br />

kann dabei nur aus einem Messeinsatz bestehen, aber auch ein eigenes Schutzrohr haben.<br />

Allerdings verschlechtert sich dann das Ansprechverhalten deutlich. Die Tauchhülse selbst<br />

wird am Maschinenteil festgeschweißt (was mit Schutzrohren wegen der geringen Wandstärke<br />

nicht möglich ist) oder besitzt ein Außengewinde, meist ein Rohrgewinde. Derartige Tauchhülsen<br />

sind von großem Nutzen und werden vielfach eingesetzt. Mit ihnen kann beispielsweise ein Thermometer<br />

herausgenommen werden, ohne eine Anlage drucklos zu machen. Anders als bei den<br />

Thermometern mit Messeinsatz, bei denen dies prinzipiell auch möglich ist, braucht hier jedoch<br />

nicht der Anschlusskopf geöffnet werden.<br />

Beim Austausch des Thermometers muss selbstverständlich auch hier die Anschlussleitung abgeklemmt<br />

werden. Aber vielfach ist es auch aus Platzgründen einfacher, erst das Thermometer aus<br />

dem Maschinenteil herauszunehmen und es dann abzuklemmen, sodass sich die Verwendung einer<br />

Tauchhülse als zweckmäßig erweist. Da die Tauchhülse direkt mit dem Messmedium in Berührung<br />

kommt, werden an sie die gleichen Anforderungen hinsichtlich der chemischen und mechanischen<br />

Beständigkeit gestellt, wie sonst an das Schutzrohr. Wegen der verfügbaren Materialien liegen<br />

die Hauptanwendungsgebiete der Tauchhülsen daher in mittleren Temperaturbereichen wie<br />

Kesselanlagen u. dgl.<br />

8.1.1 Anschlussköpfe nach DIN 43 729<br />

Für die Anschlussköpfe sind in der DIN 43 729 zwei Bauformen definiert, die sich in der Größe und<br />

geringfügig auch in der Form unterscheiden.<br />

Als Materialien können Gusseisen, Aluminium oder Kunststoff verwendet werden. Ausdrücklich<br />

wird in der Norm darauf hingewiesen, dass die äußere Form und alle Einzelheiten, die eine universelle<br />

Verwendbarkeit nicht beeinflussen, sowie die Befestigungsart des Deckels dem Konstrukteur<br />

überlassen bleiben. Es ist also nur so weit Übereinstimmung mit den angegebenen Maßen einzuhalten,<br />

wie sie die universelle Einsetzbarkeit nicht beeinflussen. Die Angaben für den Raumbedarf<br />

des Anschlusssockels sind als Minimalwerte, für die gesamte Bauhöhe als Maximalwerte anzusehen.<br />

Es existieren daher noch verschiedene andere Bauformen, die speziellen Anforderungen angepasst<br />

sind. Auch die Schutzart ist nicht genormt, üblich ist spritzwasserdicht IP 54. Aber auch<br />

Ausführungsformen in der Schutzart IP 65 oder in Kunststoff oder Edelstahl werden von der Anwenderseite<br />

benötigt.<br />

Das Nennmaß des Durchmessers der Bohrung zur Aufnahme des Schutzrohres beträgt für die Anschlussköpfe:<br />

Bei Form A: 22, 24 oder 32mm, bei Form B: 15mm oder Gewinde M24x 1.5.<br />

Die größere Verbreitung hat der kleinere Anschlusskopf Form B, für den auch die Zweileiter-Messumformer<br />

ausgelegt sind.<br />

Abbildung 47:<br />

Verschiedene Anschlussköpfe<br />

74 JUMO, FAS 146, Ausgabe 2007-01

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