elektrische Temperaturmessung
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9.1 Zündschutzarten<br />
9 Explosionsgeschützte Betriebsmittel<br />
Bei Betriebsmitteln wird der Explosionsschutz durch verschiedene konstruktive Merkmale erreicht.<br />
In der Mess- und Regeltechnik wird meistens die nachstehende Zündschutzart „i“ eingesetzt. Allgemeine<br />
Anforderungen für alle Zündschutzarten werden in der Norm DIN EN 50 014 beschrieben.<br />
Die Besonderheiten der einzelnen Zünschutzarten werden wiederum in weiteren Normen beschrieben<br />
(DIN EN 50 015 ... DIN EN 50 020).<br />
9.1.1 Zündschutzart Eigensicherheit „i“ nach DIN EN 50 020<br />
Diese Zündschutzart beschränkt sich nicht alleine an die Konstruktionsmerkmale eines <strong>elektrische</strong>n<br />
Betriebsmittels, sondern gilt für den gesamten Stromkreis, der im explosionsgefährdeten<br />
Bereich eingesetzt wird. Ein Stromkreis ist eigensicher, wenn kein Funke und kein thermischer Effekt<br />
(im normalen Betreib oder Fehlerfall) auftritt, der eine Explosion auslöst. Anders ausgedrückt:<br />
im Normal- und Fehlerfall darf durch ein Kurzschluss im Stromkreises kein Funke entstehen oder<br />
durch den fließenden Strom die Geräte sich nicht über die festgelegte Temperaturklasse erwärmen.<br />
Damit ein Stromkreis als eigensicher bezeichnet werden kann, müssen alle in dem Kreis befindlichen<br />
Geräte eigensicher ausgelegt sein. Ferner muss geprüft werden, dass auch die Zusammenschaltung<br />
der eigensicheren Geräte die Anforderung eines eigensicheren Stromkreises erfüllen. Die<br />
Zusammenschaltung beliebiger eigensicherer Geräte alleine garantiert noch nicht einen eigensicheren<br />
Kreis.<br />
9.1.2 Temperaturfühler und Explosionsschutz<br />
Elektrische Betriebsmittel innerhalb explosionsgefährdeter Bereiche und zugehörige Betriebsmittel<br />
ausserhalb explosionsgefährdeter Bereiche der Katgorien M1 bzw. 1 (Zone 0) und M2 bzw. 2<br />
(Zone 1) müssen eine EG-Baumusterprüfung unterzogen werden. Durch eine von den EU-Mitgliedsstaaten<br />
benannte Stelle wird die Einhaltung der einschlägigen Normen überprüft sowie die<br />
erforderlichen Prüfungen durchgeführt. Ausserdem müssen die Hersteller die Produktion dieser<br />
Geräte einem regelmässigen Überwachungsaudit durch eine benannte Stelle unterziehen. JUMO<br />
ist im Besitz dieser Zertifizierung und hat damit die Erlaubnis, bauartzugelassene Betriebsmittel gemäss<br />
der europäischen Richtlinie zu produzieren.<br />
Die bestimmungsgemässe Verwendung der Geräte und der zugehörigen Betriebsmittel sind<br />
Grundvoraussetzungen für den Explosionsschutz. Dazu sind neben den spezifischen Anforderungen<br />
für die Projektierung, Auswahl und Errichtung <strong>elektrische</strong>r Anlagen in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen (z. B EN 60 079-14) die Informationen des Herstellers (EG-Baumusterprüfbescheinigung,<br />
Kennzeichnungen am Gerät, zugehörige Bedienungsanleitung, usw.) zu beachten.<br />
JUMO, FAS 146, Ausgabe 2007-01<br />
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