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WENN MAMA UND PAPA ANDERS SIND

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Geistige Behinderung – ein mehrdimensionales und relationales Phänomen<br />

1.2 Zum ganzheitlichen Verständnis von (geistiger) Behinderung<br />

Die grundsätzliche Problematik bei den meisten Definitionsversuchen und fachspezifischen<br />

Sichtweisen von geistiger Behinderung besteht darin, dass man offensichtlich nicht<br />

ohne Defizitaussagen auskommt. Man beschreibt hier vorwiegend geringe oder fehlende<br />

Fähig- und Fertigkeiten. Selbstverständlich dürfen Defizite geistig behinderter Menschen<br />

nicht komplett ausgeblendet werden, da sich daraus schließlich Ansprüche auf Unterstützung<br />

und Förderung ableiten. Allerdings wird durch das Verharren darauf der Blick dafür<br />

verstellt, dass manche als defizitär geltenden Verhaltensweisen individuell und biografisch<br />

sinnvoll sein können. Jede Person verfügt über Stärken und Fähigkeiten, zumal diese bei<br />

Menschen mit geistiger Behinderung vielleicht in weniger beachteten Bereichen liegen<br />

mögen (vgl. Pixa-Kettner/Bargfrede/Blanken 1996, S. 6f).<br />

Um es mit den Worten aus dem Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe<br />

für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. (1990, S. 6) auszudrücken:<br />

„Jeder Mensch ist einzigartig und unverwechselbar. Daher ist es normal, verschieden zu<br />

sein. Jeder hat seine eigenen Vorlieben und Abneigungen, Stärken und Schwächen. Niemand<br />

ist ausschließlich behindert oder nicht behindert, wie auch niemand nur krank oder<br />

völlig gesund ist. So gesehen kann die Beschreibung ‚geistig behindert’ nie dem eigentlichen<br />

Wesen eines Menschen gerecht werden."<br />

Heute kommt es zu einer Relativierung des Defizitblickes und in zunehmendem Maße wird<br />

eine geistige Behinderung als eines von vielen Wesensmerkmalen begriffen, welches den<br />

Menschen in seiner Gesamtpersönlichkeit kennzeichnet. Insofern sollten pädagogische<br />

Vorstellungen so ausgerichtet sein, „jedem Menschen mit einer geistigen Behinderung zu<br />

einem so normalen und selbstbestimmten Leben wie nur möglich zu verhelfen“ (BZgA z.<br />

n. Gellenbeck 2003, S. 44).<br />

Geistige Behinderung ist nicht, wie schon in Kapitel 1.1 angesprochen, aufgrund der bloßen<br />

Funktionsbeeinträchtigung bereits eine Behinderung, sondern erst durch die Erschwerung<br />

der gesellschaftlichen Partizipation, welche diese mit sich bringt (vgl. Gellenbeck, S.<br />

42). „[Sie] spiegelt deshalb das Passungsverhältnis zwischen den Möglichkeiten des Individuums<br />

und der Struktur und den Erwartungen seiner Umgebung wider“ (Lindmeier<br />

2004, Internetquelle).<br />

Das Verständnis von Behinderung im Sinne neuerer Sichtweisen ist in der ICF (International<br />

Classification of Functioning, Disability and Health) der WHO (Weltgesundheitsorganisation)<br />

vorzufinden, welche 2001 von der Vollversammlung der WHO verabschiedet<br />

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