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WENN MAMA UND PAPA ANDERS SIND

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Elterliche Kompetenz von Menschen mit geistiger Behinderung<br />

Vorausplanung“ (Bargfrede 2008, S. 296) 13<br />

Kindliche Bedürfnisse<br />

Elternrecht und Elternverantwortung<br />

Gefahrensituationen erkennen<br />

Unterstützung und Hilfe<br />

Denkbar ist, dass bis zum Ende des Kurses ein individueller „Elternkoffer“ erarbeitet wird.<br />

Hier können Mütter und Väter ihre Kompetenzen „sammeln“. Ziel des Trainings könnte<br />

infolgedessen sein, dass die Teilnehmenden die Fähigkeit erwerben, ihren „Koffer“ nach<br />

Ende des Trainings zu nutzen und die Inhalte anzuwenden – mit anderen Worten: Ziel ist<br />

es, Strategien zu erlernen, wie die Eltern in angemessenem Maße auf das Verhalten ihres<br />

Kindes eingehen können (vgl. Bargfrede, S. 294), eine gute Beziehung zu ihm aufbauen,<br />

seine Entwicklung fördern und letztendlich wissen, wie sie ihre Unterstützungsnetzwerke<br />

nutzen können.<br />

Neben den regelmäßigen Sitzungen ist es vorstellbar, dass bei Bedarf einzelne Treffen,<br />

welche im ökologischen Lebensraum der Mütter und Väter zusammen mit dem Kind stattfinden.<br />

So kann der ganzheitliche systemische Ansatz (vgl. Bargfrede, S. 294) wahrgenommen<br />

werden. Die Eltern erhalten auf diese Weise die Möglichkeit, individuell in ihrer<br />

Lebenswelt beraten und unterstützt zu werden. Beispielsweise ist es denkbar, dass bestimmte<br />

Situationen noch einmal geübt oder besprochen werden.<br />

IV. Personal<br />

Kursleitende müssten über ein abgeschlossenes Studium in den Bereichen Sozialpädagogik/Soziale<br />

Arbeit, Heilpädagogik, Rehabilitationspädagogik, Psychologie o. ä. verfügen.<br />

Für die Kursleitung ist eine Person im gesamten Trainingszeitraum zuständig, welche als<br />

Ansprechpartner und Bezugsperson für die Eltern fungiert. Eine optimale Besetzung wäre<br />

in der Trainings-Übernahme zweier Kursleitender zu sehen. Dies ermöglicht einen regelmäßigen<br />

Austausch, Reflexionen usw.<br />

V. Rechtliche Grundlagen und Finanzierung<br />

Als rechtliche Grundlage könnte § 27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) i. V. m. § 31 SGB<br />

VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe) gelten.<br />

Die Finanzierung erfolgt dementsprechend über die öffentliche Jugendhilfe.<br />

13 Diese Themen sind identisch mit denen aus dem Elterntrainingsprogramm des „Triple-P-Projektes“, welches in Australien<br />

entwickelt und 1990 in Deutschland eingeführt wurde (vgl. Bargfrede 2008, S. 296).<br />

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