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WENN MAMA UND PAPA ANDERS SIND

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Zwischen Elternrecht und Kindeswohl<br />

auftretende Formen werden hier Vernachlässigungsereignisse sowie unzureichende Abwehr<br />

von Gefahren durch Dritte genannt (vgl. Kindler 2006b, S. 32/3). Vernachlässigungsereignisse<br />

resultieren oftmals aus Nichterkennen der kindlichen Entwicklungs- und Versorgungsbedürfnisse<br />

sowie Stresssituationen, die insbesondere Eltern mit geistiger Behinderung<br />

an die Grenze ihrer Belastbarkeit bringen (vgl. Prangenberg 2002, S. 67ff).<br />

Trotzdem lassen sich die genannten Punkte relativieren. Es ist unklar, zu welchem Anteil<br />

die genannten Überrepräsentationen durch Diskriminierung, fehlgeleitete Gefährdungseinschätzung<br />

oder Mangel an geeigneten Hilfen mitbedingt sind (vgl. Kindler 2006b, S. 32/3).<br />

Das Verkennen kindlicher Entwicklungs- und Versorgungsbedürfnisse sollte nicht als Ignoranz<br />

betrachtet werden. Es lässt keinesfalls auf einen Mangel an elterlicher Liebe oder<br />

ein Gespür für Elternverantwortung schließen. Es kommt also nicht vorsätzlich zu gefährdenden<br />

Aspekten. Geringe Kenntnisse in Versorgung und Erziehung des Kindes können<br />

durch entsprechende Unterstützung kompensiert werden (vgl. Prangenberg 2002, S. 67ff).<br />

Eltern mit geistiger Behinderung gehören zu den so genannten „Risikoeltern“ (vgl. Prangenberg<br />

2002, S. 39). Das heißt, sie nehmen ihre Elternrolle wahr, werden jedoch in der<br />

Erfüllung dieser und der damit verbundenen Gewährleistung des Kindeswohls durch verschiedene<br />

Faktoren behindert (siehe Kapitel 1.2 und 1.3 zu hinderlichen Kontextfaktoren/Barrieren).<br />

Jedoch lassen sich weitere Gruppen zu den Risikoeltern zählen: z. B. Mütter<br />

und Väter mit Suchtproblemen oder psychischen Erkrankungen, minderjährige Eltern,<br />

Prostituierte sowie Menschen mit kriminellen Verhaltensweisen (vgl. Pixa-Kettner 2003,<br />

S. 17). Das heißt, dass eine elterliche Überforderung oder das Verkennen kindlicher Bedürfnisse<br />

kein behinderungsspezifisches Problem ist, sondern genauso für andere Eltern<br />

gelten kann.<br />

Außerdem zeigt sich, dass viele Studien den Beweis des Zusammenhangs von elterlicher<br />

Behinderung und Vernachlässigung/Misshandlung in den Vordergrund stellen, anstatt sich<br />

den Ressourcen und Kompetenzen der Familien mit geistig behinderten Eltern zu widmen<br />

(vgl. Prangenberg 2002, S. 74). Negative Erwartungen werden auf diese Weise selbst erzeugt<br />

(vgl. Sanders 2008, S. 192).<br />

Wichtig ist, dass der Blick auf weitere belastende Faktoren nicht verstellt wird (vgl. Kindler<br />

2006b, S. 32/3). Das heißt, Misshandlung/Vernachlässigung ist kein typisches Problem<br />

von Eltern mit geistiger Behinderung, sondern ein Phänomen der Gesellschaft. Die elterliche<br />

Behinderung ist als ein Risikofaktor zu betrachten, der in Wechselwirkung mit weiteren<br />

Risikofaktoren steht (vgl. Prangenberg 2002, S. 69).<br />

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