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WENN MAMA UND PAPA ANDERS SIND

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Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung<br />

schen elterlicher Behinderung und kindlicher Entwicklung debattiert. Dies soll im Folgenden<br />

dargestellt werden.<br />

Es ist auf jeden Fall ein Trend der Zunahme der Elternschaften von Menschen mit geistiger<br />

Behinderung zu beobachten und die Frage der Unterstützung und Begleitung wird in der<br />

Praxis immer drängender (vgl. Pixa-Kettner 2008, S. 9), so dass eine Auseinandersetzung<br />

mit diesem Thema unentbehrlich ist.<br />

2.1 Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung in der Fachdiskussion<br />

Trotz veränderter Sichtweisen und eines Unterstützungsausbaus werden Eltern mit geistiger<br />

Behinderung im Vergleich zu anderen in unserer Gesellschaft am stärksten kontrolliert<br />

und stigmatisiert. Elterliche Kompetenzen werden kaum überprüft, sondern aufgrund von<br />

Vorurteilen schon vor Beginn einer Elternschaft verworfen. Insofern soll das Spannungsfeld<br />

um ein Recht auf gelebte Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung durch<br />

die polarisierende Haltung in der Fachdiskussion nachfolgend verdeutlicht werden.<br />

Welche Einstellung zur Thematik Elternschaft geistig behinderter Menschen, insbesondere<br />

in Fachkreisen, vor fast 30 Jahren noch vertreten wurde, soll folgendes Zitat aus der Lebenshilfe-Zeitung<br />

aus dem Jahr 1981 illustrieren: „Was soll mit eventuellem Nachwuchs<br />

geistig Behinderter geschehen? Da hilft kein Herumreden: Es darf keinen geben. Wenn<br />

nicht mit absoluter Sicherheit die regelmäßige Einnahme der Pille gewährleistet ist, muss<br />

auf operativem Weg (Sterilisation) vorgebeugt werden, nicht nur für Mädchen und zwar<br />

am besten vor dem 18. Lebensjahr“ (Walter/Hoyler-Herrmann z. n. Gellenbeck 2003, S.<br />

78).<br />

Über eine lange Zeit wurden Menschen mit geistiger Behinderung als „große Kinder“ angesehen,<br />

für die Sexualität keine Bedeutung hat (oder haben sollte). In den 80er Jahren<br />

setzte sich in Fachkreisen allmählich die Auffassung durch, dass ihnen das gleiche Recht<br />

auf Entfaltung der Persönlichkeit zusteht wie allen anderen Menschen. Dazu gehört ebenfalls<br />

Sexualität (vgl. Pixa-Kettner/Bargfrede/Blanken 1996, S. 2). Allerdings wurden trotz<br />

Integrations- und Normalisierungsdiskussion kaum Folgen der Sexualität erörtert, „so als<br />

gebe es eine teils unausgesprochene, teils stillschweigende Übereinkunft, dass Nachkommenschaft<br />

selbstverständlich irgendwie zu verhindern sei“ (Pixa-Kettner/Bargfrede/<br />

Blanken 1996, S. 2).<br />

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