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WENN MAMA UND PAPA ANDERS SIND

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Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung<br />

heit bekommen, sich mit ihren Wünschen und Vorstellungen auseinanderzusetzen, da dies<br />

wichtig für den Verarbeitungs- und Entscheidungsprozess ist (vgl. Pixa-Kettner/Bargfrede<br />

2008, S. 76f).<br />

Insofern benötigen Menschen, die als geistig behindert gelten, in diesem Zusammenhang<br />

kompetente Beratung noch vor der Schwangerschaft. Es sollte darum gehen, die Wünsche,<br />

die hinter dem Kinderwunsch stehen, zu eruieren und ob Kinder in der Lage sein werden,<br />

diese Wünsche zu erfüllen (vgl. Gellenbeck 2003, S 78; vgl. Wohlgensinger 2008; S. 13).<br />

Weiterhin sollten die Geburt an sich, Veränderungen im Leben durch das Kind sowie die<br />

Entwicklung des Kindes erörtert werden (vgl. Schmetz/Stöppler 2007, S. 69), ebenso wie<br />

Kinderbetreuung und Finanzierung. Dabei ist es genauso wichtig, dass sich die Fachkräfte<br />

selbst reflektieren und klären, welche eigene Haltung sie zu diesem Thema haben, um im<br />

Gespräch mit den Eltern diesen den Kinderwunsch nicht (bewusst oder unbewusst) tendenziell<br />

auszureden (vgl. Gellenbeck 2003, S. 78).<br />

2.3 Rechtlich relevante Fragen im Kontext von Elternschaft und<br />

geistiger Behinderung<br />

Wenn Menschen mit einer geistigen Behinderung ein Kind bekommen, können viele rechtliche<br />

Fragen relevant werden. Diese betreffen in erster Linie das Rechtsverhältnis zwischen<br />

Eltern und Kind, insbesondere Zusammenhänge mit der elterlichen Sorge (vgl. Lorenz<br />

2008, S. 208). In diesem Kontext werden folgende Fragen geklärt, da sie in der Diskussion<br />

um das Recht auf gelebte Elternschaft geistig behinderter Menschen wiederkehrend auftauchen<br />

(vgl. Vlasak 2008, S. 91):<br />

<br />

<br />

<br />

Ist es nicht ein Widerspruch, wenn Eltern mit geistiger Behinderung für ihre eigenen<br />

Angelegenheiten eine rechtliche Betreuung benötigen, gleichzeitig jedoch die elterliche<br />

Sorge für ein Kind übernehmen und dessen Angelegenheiten regeln können?<br />

Wer übt die elterliche Sorge aus, wenn die Eltern geschäftsunfähig sind?<br />

Inwiefern können Eltern mit geistiger Behinderung die Aufsichts- und Erziehungspflicht<br />

für ihre Kinder übernehmen und wer haftet, wenn diese verletzt wird?<br />

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