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WENN MAMA UND PAPA ANDERS SIND

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Schlussbetrachtung<br />

einen Einblick geben, wie komplex sich elterliche Kompetenzen zeigen und welche Möglichkeiten<br />

bestehen, diese intersubjektiv zu erfassen und in ein Unterstützungsprogramm<br />

münden zu lassen.<br />

Das heißt wiederum, dass sich funktionierende soziale Unterstützungsnetzwerke positiv<br />

auf die elterliche Kompetenz auswirken. Da Menschen mit geistiger Behinderung meist<br />

isoliert leben und ihnen durch Barrieren die Inanspruchnahme formeller sowie informeller<br />

Unterstützung oft verwehrt wird, bedeutet dies für die professionelle Praxis, langfristige<br />

und stabile Unterstützungsnetzwerke zu fördern, den Zugang zu öffentlichen Ressourcen<br />

zu ermöglichen und zu erleichtern und mit formeller Unterstützung zusammenzuarbeiten –<br />

im Sinne der ICF der WHO heißt das, Förderfaktoren zu schaffen und Barrieren abzubauen.<br />

Der Vorschlag des Trainings zur Stärkung elterlicher Kompetenzen für Mütter und Väter<br />

mit geistiger Behinderung soll einen Beitrag dazu leisten, diese Eltern gesellschaftlich zu<br />

integrieren, ihre vorhandenen Kompetenzen zu erweitern und eigene Unterstützungsnetzwerke<br />

auszubauen. Das Training ist speziell für Menschen mit geistiger Behinderung angedacht,<br />

da elternbildende Programme meist nicht an sie gerichtet sind und sie aufgrund<br />

hinderlicher Kontextfaktoren an einem Zugang gehemmt werden. Möglicherweise kann ein<br />

kompetenzförderndes Training Überforderungssituationen vermeiden, Ressourcen entdecken<br />

und erweitern, Eltern in ihrem Selbstbewusstsein stärken, die Bindung zu den Kindern<br />

festigen usw. Infolgedessen ist es denkbar, dass sich die Fremdunterbringungs-Raten<br />

jener Kinder verringern, diese sich angemessen entwickeln und größere Chancen haben,<br />

bei ihren leiblichen Eltern zu leben.<br />

Probleme sollten selbstverständlich nicht ausgeblendet werden, jedoch treten diese in jeder<br />

Familie auf. In der Studie von Pixa-Kettner, Bargfrede und Blanken (vgl. 1996) wurden<br />

keine behinderungsspezifischen Probleme in einer Elternschaft nachgewiesen – das ist<br />

auch die zentrale Erkenntnis meiner Arbeit. Lebenssituationen sollten nicht pauschalisiert,<br />

sondern individuell betrachtet werden. Nicht die Behinderung der Eltern steht im Vordergrund,<br />

sondern das Wohl der Kinder.<br />

Um auf meine „Dilemma-Situation“ zurückzukommen, denke ich, dass es auf jeden Fall<br />

gut ist, dass jeder das Recht auf Elternschaft hat. Wenn Grenzen dieses Rechts überschritten<br />

werden, greift das staatliche Wächteramt – und das hat keinesfalls irgendetwas mit<br />

„geistiger Behinderung“ zu tun.<br />

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