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WENN MAMA UND PAPA ANDERS SIND

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Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung<br />

hinderung von den negativen Reaktionen der Umgebung geprägt waren. Der Großteil der<br />

Eltern freute sich auf das Kind und war in der Lage, eine positive Beziehung zu diesem<br />

aufzubauen. Ebenso wurde eine breite Palette üblicher elterlicher Verhaltensweisen offensichtlich.<br />

Es wurden keine universellen behinderungsspezifischen Probleme im Zusammenhang<br />

von geistiger Behinderung und Elternschaft festgestellt. Außerdem kristallisierte<br />

sich mehr als deutlich heraus, dass Eltern mit geistiger Behinderung die am stärksten kontrollierte<br />

Gruppe der Gesellschaft war und immer noch ist und hier bisweilen höhere Maßstäbe<br />

gesetzt werden als an andere Eltern. Außerdem zeigte sich, dass das vollstationäre<br />

Unterstützungsangebot in Gegenüberstellung zum ambulanten überwog.<br />

2005 wurde eine Nachfolgestudie (vgl. Pixa-Kettner 2007b) erhoben. Insgesamt wurden<br />

von den Einrichtungen 1584 Fälle von Elternschaften mit geistiger Behinderung mit 2199<br />

Kindern genannt. Hier wurde im Vergleich zum Jahr 1993 ein Trend der Zunahme von<br />

Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung beobachtet, wobei diese dennoch<br />

eher als Ausnahme gelten. Außerdem ist ein großer Unterstützungsmangel zu verzeichnen,<br />

wobei regionale Unterschiede mitunter eine Rolle spielen. Die Unterstützung ist meist auf<br />

jüngere Kinder angelegt<br />

Insofern widmen sich heutige Studien der unterstützenden Wirkung und heben vorhandene<br />

und zu erlernende Kompetenzen und Ressourcen der Eltern hervor (vgl. Prangenberg 2008,<br />

S. 45). Die Studien zeigen, dass Menschen mit geistiger Behinderung trotz eigener belastender<br />

Sozialisationserfahrungen und schwieriger Umfeldbedingungen hinreichend gute<br />

Eltern sein können. Sie sind in der Lage, sowohl elterliche Qualifikationen mit in die Elternschaft<br />

zu bringen als auch neue zu erlernen.<br />

Mit einem Blick auf die Kinder wird darüber diskutiert, ob die Ergebnisse in Hinblick auf<br />

die elterlichen Kompetenzen ausreichend sind, um dem Kindeswohl gerecht zu werden.<br />

Genügen diese Annahmen, obwohl man davon ausgeht, dass die Entwicklungsbedingungen<br />

der Kinder vermutlich weniger optimal verlaufen werden? Sind die Eltern den sich<br />

ständig verändernden Erziehungsanforderungen gewachsen? Die befürchtete Kindeswohlgefährdung<br />

ist der zentrale Einwand gegen ein Recht auf Elternschaft von geistig behinderten<br />

Menschen (vgl. Sanders 2007, S. 90; vgl. Wohlgensinger 2008, S. 13). Diese Auseinandersetzung<br />

ist vor allem in der polarisierenden Fachdiskussion zu erkennen, im Umgang<br />

mit dem Kinderwunsch geistig behinderter Menschen und in Verbindung mit rechtlich<br />

relevanten Fragen (vgl. Vlasak 2008). Darüber hinaus wird über Zusammenhänge zwi-<br />

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