Das Wahrnehmungs - Luftwaffe
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„Der richtige Mann am richtigen<br />
Platz“).<br />
Handlungsverantwortung<br />
Handlungsverantwortung folgt dem<br />
Handlungsspielraum. Diese ergibt sich<br />
aus der Gleichzeitigkeit von Tätigkeitsspielraum<br />
(T-S) sowie Entscheidungs-<br />
und Kontrollspielraum (E-<br />
K-S) ergibt.<br />
Nur wem das Recht eingeräumt<br />
wird, neben manuellem Tätigkeitsspielraum<br />
auch alle der Tätigkeit<br />
entsprechend zugeordneten Entscheidungen<br />
zu treffen und darüber<br />
Kontrolle auszuüben, verfügt<br />
über Handlungsspielraum und<br />
wird so in der Lage versetzt, für<br />
sein Handeln Verantwortung übernehmen<br />
zu können.<br />
Wird eine Erweiterung nur in einer<br />
Dimension vorgenommen, so kann<br />
nicht von einer Erweiterung des Handlungsspielraums<br />
gesprochen werden.<br />
Abgrenzung<br />
<strong>Das</strong> bisher Gesagte verdeutlicht die<br />
Vielfalt der Betrachtungsmöglichkeiten<br />
und die Leichtigkeit mit der man<br />
aneinander vorbeireden kann, wenn<br />
Fragen nach Verantwortung im und<br />
für den Flugbetrieb gestellt und kontrovers<br />
diskutiert werden.<br />
Der vorliegende Beitrag möchte<br />
sich, wie bereits angedeutet, im<br />
Schwerpunkt mit Fragen auseinandersetzen,<br />
die Lfz-Besatzungen direkt<br />
I/2002 FLUGSICHERHEIT<br />
betreffen. Selbstverständlich liegt es in<br />
der Natur von Weg-Ziel-Konflikten,<br />
also in der Natur von Entscheidungsfindungsprozessen,<br />
dass bereits in<br />
einem sehr frühen Stadium Verantwortung<br />
zu übernehmen ist. Die Darstellung<br />
einer eher indirekten Wirkung,<br />
z. B. durch höherer Stäbe und Kommandobehörden<br />
aus der „Ferne“ auf<br />
konkrete Handlungen und Tätigkeiten<br />
der Arbeitsebene an der „Basis“, findet<br />
keine Erörterung.<br />
Die Aspekte von möglichen, schuldhaften<br />
Dienstpflichtverletzungen werden<br />
im folgenden dort angedeutet, wo<br />
der Bezug zu Gesetzen hergestellt wird.<br />
Eine Bewertung jedoch im Sinne einer<br />
Prüfung, ob ggf. eine Dienstpflichtverletzung<br />
vorliegt, soll nicht vorgenommen<br />
werden.<br />
Hauptteil<br />
Arbeitsteilung und Leistungssteigerung<br />
<strong>Das</strong> Prinzip der Leistungssteigerung<br />
durch Arbeitsteilung im Flugbetrieb<br />
kann auf eine lange Geschichte<br />
zurückblicken. Die „Partialisierung“<br />
von Arbeitsabläufen bis hin zu kleinsten<br />
Teiltätigkeiten, die ihrerseits einzelnen<br />
Personen übertragen wurden,<br />
folgten dem Prinzip der Trennung von<br />
„Kopf (geistiger Arbeit des Ingenieurs)<br />
und Hand (körperliche Arbeit des einfachen<br />
Mannes)“ aufgrund der Überlegung,<br />
dass das gemeinsame höhere<br />
Ziel, z. B. das Erreichen eines allgemeinen<br />
Wohlstandes, die Nachteile einer<br />
solchen Strukturierung neutralisieren<br />
würden. 5<br />
Die Geschichte hat gezeigt, dass<br />
diese Annahme in ihrer Konsequenz<br />
eine Illusion war. Heute leben wir in<br />
der Erkenntnis, dass Leistungssteigerung<br />
nur durch Erhöhung des Handlungsspielraums<br />
im Sinne obiger Definitionen<br />
erfolgen kann.<br />
Checklisten, Entscheidungsstrukturen<br />
und „Operating Procedures“<br />
sind Relikte dieser alten Prinzipien und<br />
haben dennoch in komplexen Umfeldern<br />
ihre Berechtigung, weil sie Fehlleistungen,<br />
insbesondere unter Zeitdruck,<br />
vorbeugen können.<br />
Im Gegenzug ist es erforderlich,<br />
auch die Kehrseiten dieser an sich<br />
positiven Effekte zu beleuchten. Arbeitsteilung<br />
kann persönlichkeitsfördernd<br />
sein, wenn die Humankriterien<br />
berücksichtigt werden. <strong>Das</strong> heißt u. a.<br />
wenn jeder Tätigkeit die entsprechende<br />
Entscheidungs- und Kontrollkompetenz<br />
zugestanden ist. Wer kennt<br />
nicht Situationen, in denen der steuerführende<br />
LFF als „lebender Roboter“<br />
betrachtet und quasi durch das<br />
Verfahren „gesprochen“ wurde, ohne<br />
dass Notwendigkeit dafür bestand.<br />
Oder der Kommandant „fühlte mal<br />
mit“ und niemand wusste nachher,<br />
wer eigentlich das Lfz gelandet hat;<br />
doch dazu gleich mehr.<br />
Wird jedoch Entscheidungs- und<br />
Kontrollspielraum sehr weit gefasst<br />
interpretiert, sehen wir uns dem anderen<br />
Phänomen gegenüber, dass plötzlich<br />
Verfahren abgekürzt, verändert<br />
oder weggelassen werden, weil sie<br />
einem beteiligten „Führungsverantwortlichen“<br />
überflüssig erscheinen.<br />
Auch dafür gibt es Beispiele: Es tritt<br />
eine Situation ein, in der die Regelung<br />
einer Vorschrift klar anzuwenden<br />
wäre. Im Rahmen eines Überprüfungsfluges<br />
wäre man bei einer Missachtung<br />
durchgefallen. Heute jedoch,<br />
im konkreten Einsatz wird diese Regelung,<br />
nur für diesen Einzelfall und „in<br />
guter Absicht“, gebeugt, um das<br />
Verfahren bzw. das Vorhaben zu beschleunigen<br />
oder überhaupt erst zu<br />
ermöglichen.<br />
Jeder der kritisch in sich hinein hört,<br />
wird feststellen, dass er über genügend<br />
Lebenserfahrung zu diesem<br />
Thema verfügt – Beispiele möge sich<br />
jeder geneigte Leser vergegenwärtigen.<br />
<strong>Das</strong> richtige Maß an Regulierungen<br />
einerseits und Freiheitsgraden andererseits<br />
zu finden, ist sehr schwierig,<br />
weil diese auch sehr individuellen<br />
Bedürfnissen angepasst sein müssten.<br />
Deshalb ist es so wichtig, dass der<br />
Kommandeur/Kommodore eines Ver-<br />
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