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Das Wahrnehmungs - Luftwaffe

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„Der richtige Mann am richtigen<br />

Platz“).<br />

Handlungsverantwortung<br />

Handlungsverantwortung folgt dem<br />

Handlungsspielraum. Diese ergibt sich<br />

aus der Gleichzeitigkeit von Tätigkeitsspielraum<br />

(T-S) sowie Entscheidungs-<br />

und Kontrollspielraum (E-<br />

K-S) ergibt.<br />

Nur wem das Recht eingeräumt<br />

wird, neben manuellem Tätigkeitsspielraum<br />

auch alle der Tätigkeit<br />

entsprechend zugeordneten Entscheidungen<br />

zu treffen und darüber<br />

Kontrolle auszuüben, verfügt<br />

über Handlungsspielraum und<br />

wird so in der Lage versetzt, für<br />

sein Handeln Verantwortung übernehmen<br />

zu können.<br />

Wird eine Erweiterung nur in einer<br />

Dimension vorgenommen, so kann<br />

nicht von einer Erweiterung des Handlungsspielraums<br />

gesprochen werden.<br />

Abgrenzung<br />

<strong>Das</strong> bisher Gesagte verdeutlicht die<br />

Vielfalt der Betrachtungsmöglichkeiten<br />

und die Leichtigkeit mit der man<br />

aneinander vorbeireden kann, wenn<br />

Fragen nach Verantwortung im und<br />

für den Flugbetrieb gestellt und kontrovers<br />

diskutiert werden.<br />

Der vorliegende Beitrag möchte<br />

sich, wie bereits angedeutet, im<br />

Schwerpunkt mit Fragen auseinandersetzen,<br />

die Lfz-Besatzungen direkt<br />

I/2002 FLUGSICHERHEIT<br />

betreffen. Selbstverständlich liegt es in<br />

der Natur von Weg-Ziel-Konflikten,<br />

also in der Natur von Entscheidungsfindungsprozessen,<br />

dass bereits in<br />

einem sehr frühen Stadium Verantwortung<br />

zu übernehmen ist. Die Darstellung<br />

einer eher indirekten Wirkung,<br />

z. B. durch höherer Stäbe und Kommandobehörden<br />

aus der „Ferne“ auf<br />

konkrete Handlungen und Tätigkeiten<br />

der Arbeitsebene an der „Basis“, findet<br />

keine Erörterung.<br />

Die Aspekte von möglichen, schuldhaften<br />

Dienstpflichtverletzungen werden<br />

im folgenden dort angedeutet, wo<br />

der Bezug zu Gesetzen hergestellt wird.<br />

Eine Bewertung jedoch im Sinne einer<br />

Prüfung, ob ggf. eine Dienstpflichtverletzung<br />

vorliegt, soll nicht vorgenommen<br />

werden.<br />

Hauptteil<br />

Arbeitsteilung und Leistungssteigerung<br />

<strong>Das</strong> Prinzip der Leistungssteigerung<br />

durch Arbeitsteilung im Flugbetrieb<br />

kann auf eine lange Geschichte<br />

zurückblicken. Die „Partialisierung“<br />

von Arbeitsabläufen bis hin zu kleinsten<br />

Teiltätigkeiten, die ihrerseits einzelnen<br />

Personen übertragen wurden,<br />

folgten dem Prinzip der Trennung von<br />

„Kopf (geistiger Arbeit des Ingenieurs)<br />

und Hand (körperliche Arbeit des einfachen<br />

Mannes)“ aufgrund der Überlegung,<br />

dass das gemeinsame höhere<br />

Ziel, z. B. das Erreichen eines allgemeinen<br />

Wohlstandes, die Nachteile einer<br />

solchen Strukturierung neutralisieren<br />

würden. 5<br />

Die Geschichte hat gezeigt, dass<br />

diese Annahme in ihrer Konsequenz<br />

eine Illusion war. Heute leben wir in<br />

der Erkenntnis, dass Leistungssteigerung<br />

nur durch Erhöhung des Handlungsspielraums<br />

im Sinne obiger Definitionen<br />

erfolgen kann.<br />

Checklisten, Entscheidungsstrukturen<br />

und „Operating Procedures“<br />

sind Relikte dieser alten Prinzipien und<br />

haben dennoch in komplexen Umfeldern<br />

ihre Berechtigung, weil sie Fehlleistungen,<br />

insbesondere unter Zeitdruck,<br />

vorbeugen können.<br />

Im Gegenzug ist es erforderlich,<br />

auch die Kehrseiten dieser an sich<br />

positiven Effekte zu beleuchten. Arbeitsteilung<br />

kann persönlichkeitsfördernd<br />

sein, wenn die Humankriterien<br />

berücksichtigt werden. <strong>Das</strong> heißt u. a.<br />

wenn jeder Tätigkeit die entsprechende<br />

Entscheidungs- und Kontrollkompetenz<br />

zugestanden ist. Wer kennt<br />

nicht Situationen, in denen der steuerführende<br />

LFF als „lebender Roboter“<br />

betrachtet und quasi durch das<br />

Verfahren „gesprochen“ wurde, ohne<br />

dass Notwendigkeit dafür bestand.<br />

Oder der Kommandant „fühlte mal<br />

mit“ und niemand wusste nachher,<br />

wer eigentlich das Lfz gelandet hat;<br />

doch dazu gleich mehr.<br />

Wird jedoch Entscheidungs- und<br />

Kontrollspielraum sehr weit gefasst<br />

interpretiert, sehen wir uns dem anderen<br />

Phänomen gegenüber, dass plötzlich<br />

Verfahren abgekürzt, verändert<br />

oder weggelassen werden, weil sie<br />

einem beteiligten „Führungsverantwortlichen“<br />

überflüssig erscheinen.<br />

Auch dafür gibt es Beispiele: Es tritt<br />

eine Situation ein, in der die Regelung<br />

einer Vorschrift klar anzuwenden<br />

wäre. Im Rahmen eines Überprüfungsfluges<br />

wäre man bei einer Missachtung<br />

durchgefallen. Heute jedoch,<br />

im konkreten Einsatz wird diese Regelung,<br />

nur für diesen Einzelfall und „in<br />

guter Absicht“, gebeugt, um das<br />

Verfahren bzw. das Vorhaben zu beschleunigen<br />

oder überhaupt erst zu<br />

ermöglichen.<br />

Jeder der kritisch in sich hinein hört,<br />

wird feststellen, dass er über genügend<br />

Lebenserfahrung zu diesem<br />

Thema verfügt – Beispiele möge sich<br />

jeder geneigte Leser vergegenwärtigen.<br />

<strong>Das</strong> richtige Maß an Regulierungen<br />

einerseits und Freiheitsgraden andererseits<br />

zu finden, ist sehr schwierig,<br />

weil diese auch sehr individuellen<br />

Bedürfnissen angepasst sein müssten.<br />

Deshalb ist es so wichtig, dass der<br />

Kommandeur/Kommodore eines Ver-<br />

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